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Der Bundestag hat heute die Novelle des Geb?udeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist der Startschuss fu?r den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren Energien. Es leitet eine umfassende Modernisierung der W?rmeversorgung in Deutschland ein: Mit mehr Fernw?rme und effizienterer, sparsamerer und klimafreundlicher Heiztechnologie geht damit die W?rmepolitik in Deutschland nach Jahren des Stillstandes auf einen zukunftsf?higen Kurs. Verbraucherinnen und Verbraucher, Wohnungswirtschaft, Heizungsindustrie und Handwerk haben mit den neuen Regelungen eine klare Richtschnur fu?r ihre Investitionsentscheidungen. So k?nnen Erneuerbare Energien im Geb?udebereich zum Standard werden und Schritt fu?r Schritt klimasch?dliche Heizungen auf Basis von Erdgas oder Erd?l ersetzen. Klimaschutz und Energiesicherheit kommen mit diesem Gesetz Jahr fu?r Jahr verl?sslich voran.

Damit beim Umstieg auf eine zeitgem??e Heizung niemand u?berfordert wird, gibt es ausreichende übergangsfristen sowie H?rtefallregelungen und eine F?rderung fu?r den Heizungstausch von bis zu 70%. Die Fristen harmonieren mit den geplanten Vorgaben fu?r die Erstellung von W?rmepl?nen nach dem W?rmeplanungsgesetz. Eigentu?merinnen und -Eigentu?mer k?nnen beim Umstieg auf erneuerbare Energien frei zwischen unterschiedlichen Technologien w?hlen. Bestehende ?l- und Gasheizungen sind nicht von der Regelung betroffen und k?nnen weiter genutzt werden.

Bundesminister fu?r Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: ?Wir haben monatelang intensiv u?ber dieses Gesetz debattiert, und die vielen Diskussionen und Gespr?che haben dieses Gesetz besser gemacht. Nun k?nnen wir sagen: Das Gesetz ist eine zentrale Weichenstellung fu?r den Klimaschutz. Wir werden unabh?ngiger von fossiler Energie und st?rken so die Energiesicherheit. Wir schu?tzen Verbraucherinnen und Verbraucher vor steigenden Preisen fu?r Erdgas und Erd?l. Und wir setzen einen Impuls fu?r die Wettbewerbsf?higkeit Deutschlands bei gru?nen Technologien. Zentral ist, dass wir die Bu?rgerinnen und Bu?rger bei den anstehenden Investitionen mit unserer F?rderung unter die Arme greifen, so dass sie sich den Umstieg leisten k?nnen. Es gibt in Zukunft bis zu 70% F?rderung fu?r den Heizungstausch, um insbesondere Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu unterstu?tzen. Das ist wichtig.“

Bundesministerin fu?r Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz: ?Nach den intensiven Diskussionen der letzten Monate um das sog. ?Heizungsgesetz“ freue ich mich, dass dieses heute vom Deutschen Bundestag beschlossen worden ist und im Ergebnis ein wirklich gutes Gesetz geschaffen wurde. Es bringt uns dem Ziel der Klimaneutralit?t 2045 ein gutes Stu?ck n?her, ohne dabei die Eigentu?mer und Mieter zu u?berfordern. Das Gesetz bietet echte Technologieoffenheit. Durch die Verknu?pfung mit der kommunalen W?rmeplanung gibt es den Geb?udeeigentu?mern die M?glichkeit, sich bei der Entscheidung fu?r eine klimafreundliche Heizung an den Inhalten der W?rmepl?ne zu orientieren und schafft so nach und nach Planungs- und Investitionssicherheit. In Verbindung mit den erweiterten gesetzlichen Erfu?llungsoptionen und den gro?zu?gigen übergangsfristen hat jeder Geb?udeeigentu?mer die M?glichkeit, die fu?r ihn passende und sachgerechte Option zur Erfu?llung der 65% EE-Vorgabe zu w?hlen, egal, ob er auf dem Land oder in der Stadt wohnt.“

Kurzu?berblick zum Gesetz:

In Neubaugebieten muss ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen.

Fu?r Bestandsgeb?ude und Neubauten, die in Baulu?cken errichtet werden, gilt diese Vorgabe abh?ngig von der Gemeindegr??e nach dem 30.06.2026 bzw. 30.06.2028. Diese Fristen sind angelehnt an die im W?rmeplanungsgesetz vorgesehenen Fristen fu?r die Erstellung von W?rmepl?nen. Ab den genannten Zeitpunkten mu?ssen neu eingebaute Heizungen in Bestandsgeb?uden und Neubauten au?erhalb von Neubaugebieten die Vorgaben des Gesetzes erfu?llen. Um es den Eigentu?mern zu erm?glichen, die fu?r sie passendste L?sung zu finden, kann fu?r eine übergangsfrist von fu?nf Jahren noch eine Heizung eingebaut werden, die die 65% EE-Vorgabe nicht erfu?llt.

Bestehende Heizungen sind von den Regelungen nicht betroffen und k?nnen weiter genutzt werden. Auch wenn eine Reparatur ansteht, muss kein Heizungsaustausch erfolgen.
Der Umstieg auf Erneuerbare erfolgt technologieoffen. Bei einem Heizungseinbau oder -austausch k?nnen Haus-Eigentu?mer frei unter verschiedenen L?sungen w?hlen: Anschluss an ein W?rmenetz, elektrische W?rmepumpe, Stromdirektheizung, Biomasseheizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder ?lkessel), Heizung auf der Basis von Solarthermie und ?H2-Ready“-Gasheizungen, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umru?stbar sind. Voraussetzung dafu?r ist allerdings, dass es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan fu?r eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur vor Ort gibt.

Daneben ist jede andere Heizung auf der Grundlage von Erneuerbaren Energien bzw. eine Kombination unterschiedlicher Technologien zul?ssig. Dann ist ein rechnerischer Nachweis fu?r die Erfu?llung des 65%-Kriteriums zu erbringen.
Um auch bei ?l- und Gasheizungen, die ab dem 1.1.2024 eingebaut werden, den Weg Richtung klimafreundliches Heizen einzuschlagen, mu?ssen diese ab dem Jahr 2029 stufenweise ansteigende Anteile von gru?nen Gasen oder ?len verwenden: Ab dem 1.1.2029 15 %, ab dem 1.1.2035 30 % und ab dem 1.1.2040 60 %.

Das Geb?udeenergiegesetz enth?lt weitere übergangsregelungen, z.B. wenn der Anschluss an ein W?rmenetz in Aussicht steht, und eine allgemeine H?rtefallregelung, die auf Antrag Ausnahmen von der Pflicht erm?glicht. Im Einzelfall wird dabei etwa beru?cksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verh?ltnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verh?ltnis zum Wert des Geb?udes stehen. Auch F?rderm?glichkeiten und Preisentwicklungen flie?en hier ein. Aber auch aufgrund von besonderen pers?nlichen Umst?nden, wie etwa einer Pflegebedu?rftigkeit, kann eine Befreiung von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren gew?hrt werden.

Fu?r den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren gibt es finanzielle Unterstu?tzung in Form von Zuschu?ssen, Krediten oder steuerlicher F?rderung. So sind bis zu 70% F?rderung m?glich. Alle Antragstellenden k?nnen eine Grundf?rderung von 30% der Investitionskosten erhalten. Haushalte im selbstgenutzten Wohneigentum mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro erhalten noch einmal 30% F?rderung zus?tzlich (einkommensabh?ngiger Bonus). Au?erdem ist fu?r den Austausch alter Heizungen ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20% bis 2028 vorgesehen, welcher sich ab 2029 alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte reduziert. Die Boni sind kumulierbar bis zu einer maximalen F?rderung von 70%.
Zus?tzlich ist neu ein Erg?nzungskredit fu?r Heizungstausch und Effizienzma?nahmen bei der KfW erh?ltlich, bis zu einem Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 Euro zinsverbilligt. Sonstige energetische Sanierungsma?nahmen werden weiterhin mit 15% (bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans mit 20%) Investitionskostenzuschuss gef?rdert. Auch die Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngeb?uden auf ein Effizienzhaus-Niveau sowie alternativ die steuerliche F?rderung bleiben unver?ndert erhalten.
Dazu wird jetzt die Bundesf?rderung fu?r effiziente Geb?ude (BEG) novelliert und soll gemeinsam mit dem GEG zum 1.1.2024 Inkrafttreten.

Durch die weitreichende F?rderung des Heizungsaustauschs werden auch die Mieterinnen und Mieter vor hohen Mietsteigerungen geschu?tzt, denn die F?rdermittel mu?ssen von den Kosten der Modernisierungsma?nahme abgezogen werden. Dadurch kommt die F?rderung den Mieterinnen und Mietern zu Gute, da die Modernisierungsmieterh?hung entsprechend geringer ausf?llt. Zus?tzlich gilt eine Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter fu?r alle Heizungsaustausche. Damit ist sichergestellt, dass durch die Beteilung des Staates an Kosten der W?rmewende Mieterh?hungen auf das erforderliche Ma? begrenzt werden.