Kosten der Energieversorgung

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Das Vergabeverfahren für eine Prüfbeh?rde für die Energiepreisbremsen wurde abgeschlossen. Der Zuschlag wurde an zwei Auftragnehmer erteilt, die zu gleichen Anteilen die Fallbearbeitungen untereinander aufteilen werden. Die Prüfbeh?rden sind, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (?PwC“) sowie atene KOM GmbH (?atene“).

PwC ist insbesondere aus der übernahme von Aufgaben des Beauftragten nach dem Erdgas-W?rme-Preisbremsengesetz umfassend mit der Thematik vertraut und wird das zentrale Antragsportal implementieren und unterhalten. Atene KOM begleitet den ?ffentlichen Sektor in den Bereichen Digitalisierung, Energie, Mobilit?t, Gesundheit und Bildung.

Im Rahmen des Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sowie das Erdgas-W?rme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) wurde eine Prüfung in Bezug auf die Energiepreisbremsen festgeschrieben. Diese ist auch erforderlich, um m?gliche Rückforderungen von Beihilfen zu vollziehen.

Folgenden Sachverhalten geht die Prüfbeh?rde nach:

  • Einhaltung der beihilferechtlichen H?chstgrenzen;
  • Einhaltung der Verpflichtung zum Erhalt von Arbeitspl?tzen sowie das Boni- und Dividendenverbots für gewerbliche Energieverbraucher;
  • Der Prüfbeh?rde wurde au?erdem die Aufgabe übertragen, für Gro?verbraucher von Strom, Erdgas und W?rme auf Antrag einen zus?tzlichen Entlastungsbetrag festzusetzen, wenn bei diesen der historische Verbrauch im Jahr 2021 wegen der Corona-Pandemie oder der Flutkatastrophe ungew?hnlich niedrig lag.

Da sich die Prüfaufgaben in der Kürze der Zeit nicht auf eine Bundesbeh?rde übertragen lie?en, sieht das StromPBG vor, dass diese Aufgaben von einer oder mehreren juristischen Personen des Privatrechts im Wege der Beleihung übernommen werden k?nnen.

Durch die Trennung der Vergabe in zwei Lose wurden potentielle Interessenkonflikte der Auftragnehmer vermieden.

Die Angebote der beiden Auftragnehmer haben sich in einem wettbewerblichen europaweiten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb am Markt als die wirtschaftlichsten Angebote erwiesen. Das jeweils wirtschaftlichste Angebot wurde in übereinstimmung mit der geltenden Rechtslage ermittelt, indem vornehmlich qualitative Kriterien, erg?nzend zu den Angebotspreisen berücksichtigt wurden. Der Auftrag l?uft bis zum 31.12.2024 und kann einmalig verl?ngert werden.

Beide Auftragnehmer sollen nun unmittelbar ihre Arbeit aufnehmen, priorit?r durch die ?ffnung eines Antragsportals für den zus?tzlichen Entlastungsbetrag.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ?ndert sich nichts, da die Energiepreisbremsen wie bisher ohne Antrag ausgezahlt werden. Gewerbliche Gro?verbraucher k?nnen jedoch ab Freischaltung des Antragsportals die für sie geltenden beihilferechtliche H?chstgrenzen überprüfen lassen und gegebenenfalls den zus?tzlichen Entlastungsbetrag beantragen. N?here Informationen zur Er?ffnung des Antragsportals wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf seiner Homepage ver?ffentlichen.