In einer übersicht beschreiben wir die vielf?ltigen Prozesse, die vom BMWK gestartet wurden und sich am Ziel Klimaneutralit?t bis 2045 ausrichten. Sie folgen einem klaren Plan: Die Erh?hung der Erneuerbaren Erzeugungskapazit?ten und der Transportkapazit?ten, die Sicherstellung der Systemstabilit?t im Strombereich, der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur, die Dekarbonisierung der Industrie, die W?rmewende, die Hebung von Effizienzen und St?rkung von Einsparungen – all das greift ineinander. Mit anderen Worten: Es geht um die Erneuerung unserer energetischen Versorgung und die Erneuerung unserer industriellen Wertsch?pfung.
1.1. Fl?chenkulisse ausgewogen ausweiten
Die sogenannten benachteiligten Gebiete der Landwirtschaft werden grunds?tzlich fu?r die F?rderung klassischer PV-Freifl?chenanlagen ge?ffnet und mit einer Opt-Out-Option fu?r die L?nder verbunden. Diese Opt-Out-Option gibt den L?ndern die M?glichkeit, die ?ffnung zuru?ck zu nehmen, sobald ein bestimmter Anteil landwirtschaftlich genutzter Fl?chen bereits durch PV-Anlagen genutzt wird. Dieser Anteil betr?gt 1% der landwirtschaftlichen Fl?chen eines Landes bis 31.12.2030 und danach 1,5% der landwirtschaftlichen Fl?chen. Das hei?t, erst bei überschreiten der 1 %-Schwelle in einem Land vor dem 31.12.2030 kann das Land die benachteiligten Gebiete bis 31.12.2030 ausschlie?en. Nach dem 31.12.2030 k?nnen die Fl?chen bei Erreichen der Schwelle von 1,5 % ausgeschlossen werden. Werden Fl?chen im benachteiligten Gebiet durch Ru?ckbau frei, so kann im Umfang dieser Leistung auch bei Ausschluss durch das Land wieder zugebaut werden. Strenge Schutzgebiete nach Bundesnaturschutzgesetz (z.B. Naturschutzgebiete und Nationalparke) sind weiterhin von einer EEG-F?rderung ausgeschlossen.