thunderball days:Sprungmarken-Navigation

Artikel - Energie

Klimafreundliche und verl?ssliche Energieversorgung für Haushalte und Unternehmen

Einleitung

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat uns schmerzlich vor Augen geführt, wie gef?hrlich die Abh?ngigkeit von einem Land für eine sichere und verl?ssliche Energieversorgung sein kann. Eine Steigerung der heimischen Energieproduktion aus Sonne, Wind, Biomasse und anderen erneuerbaren Energietr?gern st?rkt entsprechend Deutschlands Souver?nit?t. Gleichzeitig muss Deutschland den Klimaschutz durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien noch st?rker vorantreiben, um so unsere Lebensgrundlagen und unsere Freiheit zu sichern.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz tr?gt viel Verantwortung für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung. Das BMWK nimmt diese Verantwortung wahr unter anderem durch neue Gesetze und Verordnungen sowie Eingriffe in das Marktgeschehen: Vor allem im Winter 2022/23 stand die sichere Versorgung mit Erdgas im Zentrum der BMWK-Anstrengungen. Gleichzeitig hat das BMWK aber auch daran gearbeitet, die vollst?ndige Dekarbonisierung unserer Energieversorgung durch die Umstellung auf saubere Energie aus Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und Geothermie voranzutreiben. Dafür wurden bereits viele Schritte unternommen und diesen Weg setzen wir fort.

Eine umfassende und aktuelle übersicht findet sich hier:

Werkstattbericht

?Wohlstand klimaneutral erneuern.“

In einer übersicht beschreiben wir die vielf?ltigen Prozesse, die vom BMWK gestartet wurden und sich am Ziel Klimaneutralit?t bis 2045 ausrichten. Sie folgen einem klaren Plan: Die Erh?hung der Erneuerbaren Erzeugungskapazit?ten und der Transportkapazit?ten, die Sicherstellung der Systemstabilit?t im Strombereich, der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur, die Dekarbonisierung der Industrie, die W?rmewende, die Hebung von Effizienzen und St?rkung von Einsparungen – all das greift ineinander. Mit anderen Worten: Es geht um die Erneuerung unserer energetischen Versorgung und die Erneuerung unserer industriellen Wertsch?pfung.

Beschleunigungspaket Erneuerbaren-Ausbau

Neue Dynamik für regenerative Energien

Im Juli 2022 haben Bundesrat und Bundestag die gr??te energiepolitische Reform seit Jahrzehnten beschlossen. Das insgesamt über 593 Seiten starke Gesamtpaket umfasst fünf Gesetzesnovellen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Daneben enth?lt das Paket mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz und dem Energiesicherungsgesetz zus?tzliche, kurzfristig abrufbare Instrumente für den Fall einer Zuspitzung der Lage auf den Energiem?rkten.

Strom aus der Sonne

Photovoltaik-Strategie: Mehr Tempo beim Ausbau

Bereits im Jahr 2035 soll die Stromversorgung nahezu vollst?ndig durch erneuerbare Energien und grünen Wasserstoff erfolgen und so Energieversorgung und Klimaschutz sicherstellen. Deshalb soll sich zum Jahr 2030 der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch Deutschlands von heute knapp über 40% auf 80 % verdoppeln. Hierfür sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 215 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung (PV) im Jahr 2030 vorgesehen. Das bedeutet, dass wir den j?hrlichen Ausbau von gut 7 Gigawatt im Jahr 2022 auf 22 Gigawatt verdreifachen müssen. Dieser starke Ausbau ist sinnvoll, weil Photovoltaik einer der günstigsten Energietr?ger ist und somit zu den wichtigsten Stromerzeugungsquellen der Zukunft geh?rt.

Um diese Ziele zu erreichen, müssen Ma?nahmen in verschiedenen Handlungsfeldern umgesetzt werden. Die Photovoltaikstategie?(PDF, 2 MB) dokumentiert diese erforderlichen Ma?nahmen in den verschiedenen Handlungsfeldern.

Erneuerbare Energie

Mit der Kraft der Sonne: Entwurf Solarpaket I

Eine wichtige S?ule der Energiewende ist die Photovoltaik. Mit sauberer Energie aus der Sonne kann Deutschland dezentral, kostengünstig und klimafreundlich einen bedeutenden Teil seines Strombedarfs decken. Die bereits hohe Ausbau-Dynamik soll weiter gesteigert werden. Dazu legt das BMWK das Solarpaket I vor und leitet die L?nder- und Verb?ndeanh?rung ein.

Das Solarpaket I ist das Ergebnis von zwei Gipfeln zur Photovoltaik, die im BMWK stattgefunden und bei denen viele Akteurinnen und Akteure ihre Erfahrungen eingebracht haben. So wurde das Solarpaket nah an den konkreten Bedürfnissen aus der Praxis entwickelt.

Ziel des Pakets ist es, Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie zu beseitigen und so ihren Ausbau weiter voranzutreiben. So soll das Ziel aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erreicht werden, bis 2030 eine Leistung von insgesamt 215 Gigawatt zu installieren. Dafür muss der j?hrliche Ausbau von aktuell etwa 7 Gigawatt auf 22 Gigawatt verdreifacht werden, davon je die H?lfte Dach und Freifl?chen. Das sind ehrgeizige, aber erreichbare Ziele.

Um sie zu realisieren, sind ?nderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz, im Energiewirtschaftsgesetz und weiteren Gesetzen geplant.

Beispielhaft geht es um:

  • Die Flexibilisierung der Direktvermarktungspflicht durch Einführung der neuen Vergütungsform der unentgeltlichen Abnahme.
  • Die Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung für Dach-Solaranlagen, inklusive einer Sonderausnahme für Balkon-Kraftwerke.
  • Die Einführung der Gemeinschaftlichen Geb?udeversorgung als neues Modell zur bürokratiearmen Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Geb?udes.
  • Regelungen zur Beschleunigung von Netzanschlüssen, insbesondere ein Wegenutzungsrecht für Erneuerbare-Energien-Anlagen und eine Ausweitung des vereinfachten Netzanschlussverfahrens.
  • Die Erschlie?ung von Geb?uden im Au?enbereich durch Verschiebung des Stichtages in der sogenannten Solarstadl-Regelung.
  • Eine Entsch?rfung der P?nalen bei technischen Defekten von Anlagenteilen.
  • Regelungen zur Erm?glichung des Repowerings bei Dachanlagen.
  • Weitere Anpassungen zur Entbürokratisierung bei Balkon-PV, insb. durch ein vereinfachtes Anmeldeverfahren und das vorübergehende Zulassen rückw?rtsdrehender Z?hler.

Der Gesetzentwurf soll im Sommer vom Bundeskabinett verabschiedet und anschlie?end im Bundestag beraten und beschlossen werden.

L?nder und Verb?nde haben nun Gelegenheit, Stellungnahmen bis Mittwoch, 5. Juli 2023, einzureichen (buero-IIIB1@bmwk.bund.de). Die Dokumente sollten elektronisch lesbar und als barrierefreie PDF-Dokumente übersandt werden.

Bei der übersendung von Stellungnahmen sollte beachtet werden, dass sie auf unserer Internetseite publiziert werden. Dies umfasst auch Namen und sonstige personenbezogene Daten. Mit der übersendung willigt man ein, dass personenbezogene Daten ver?ffentlicht werden. Falls L?nder oder Verb?nde der Publikation widersprechen, wird auf der Internetseite des BMWK vermerkt, dass eine Stellungnahme eingereicht wurde und wer diese verfasst hat.

Der ver?ffentlichte Gesetzentwurf wird aktuell innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Im noch folgenden Solarpaket II sind bauliche und technische Anforderungen an Dachanlagen, Abrechnung von PV-Strom in der Nebenkostenabrechnung, Prüfung von weitergehendem Energy Sharing und weitere Punkte vorgesehen.

Details des Pakets:

1. Ausbau von Freifl?chenanlagen st?rken

1.1. Fl?chenkulisse ausgewogen ausweiten

Die sogenannten benachteiligten Gebiete der Landwirtschaft werden grunds?tzlich fu?r die F?rderung klassischer PV-Freifl?chenanlagen ge?ffnet und mit einer Opt-Out-Option fu?r die L?nder verbunden. Diese Opt-Out-Option gibt den L?ndern die M?glichkeit, die ?ffnung zuru?ck zu nehmen, sobald ein bestimmter Anteil landwirtschaftlich genutzter Fl?chen bereits durch PV-Anlagen genutzt wird. Dieser Anteil betr?gt 1% der landwirtschaftlichen Fl?chen eines Landes bis 31.12.2030 und danach 1,5% der landwirtschaftlichen Fl?chen. Das hei?t, erst bei überschreiten der 1 %-Schwelle in einem Land vor dem 31.12.2030 kann das Land die benachteiligten Gebiete bis 31.12.2030 ausschlie?en. Nach dem 31.12.2030 k?nnen die Fl?chen bei Erreichen der Schwelle von 1,5 % ausgeschlossen werden. Werden Fl?chen im benachteiligten Gebiet durch Ru?ckbau frei, so kann im Umfang dieser Leistung auch bei Ausschluss durch das Land wieder zugebaut werden. Strenge Schutzgebiete nach Bundesnaturschutzgesetz (z.B. Naturschutzgebiete und Nationalparke) sind weiterhin von einer EEG-F?rderung ausgeschlossen.

1.2. Fl?cheninanspruchnahme angemessen beschr?nken

Es wird im EEG klargestellt, dass mindestens 50 Prozent der PV auf, an oder in Geb?uden oder L?rmschutzw?nden errichtet werden soll. Zudem wird der zus?tzliche Zubau von Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Fl?chen bundesweit auf ein Maximum von 80 Gigawatt bis 2030 und 177,5 GW bis 2040 beschr?nkt. Dies ist ausreichend fu?r die Zielerreichung und gibt zugleich einen festen Rahmen fu?r die Nutzung landwirtschaftlicher Fl?chen vor.
Auf Ebene der Bundesl?nder besteht die oben genannte M?glichkeit zur Einschr?nkung des Zubaus auf landwirtschaftlichen Fl?chen, sobald ein Mindestanteil erreicht ist.

1.3. Agri-PV und besondere PV gezielt hochfahren

Fu?r die besonderen PV-Anlagen, welche eine besonders effiziente Doppelnutzung von Fl?chen erm?glichen – Agri-PV, Parkplatz-PV, Floating-PV und Moor-PV – wird ein eigenes Ausschreibungssegment eingefu?hrt, welches durch eine schrittweise Erh?hung auf bis zu 3000 MW pro Jahr einen immer gr??eren Beitrag zum Solarausbau in der Fl?che leisten wird. In Summe geht damit keine Erh?hung der Mengen in der Ausschreibung (und der dafu?r insgesamt ben?tigten Fl?chen) einher. Soweit die Mengen durch besondere Solaranlagen nicht gedeckt werden k?nnen, ru?cken klassische Freifl?chenanlagen in diesem Ausschreibungssegment nach, um die Mengen fu?r die Zielerreichung zu sichern.

1.4. Biodiversit?ts-PV einfu?hren

Die Biodiversit?ts-PV soll eine besonders naturvertr?gliche Variante der Freifl?chen-PV werden. Bis zum Fru?hjahr 2024 sollen detaillierte Anforderungen in einer Verordnung geregelt werden. Darin sollen ?kologische und technische Anforderungen bestimmt werden.

1.5. Extensivierung der Agri-PV f?rdern

Eine extensivere Bewirtschaftung bei Agri-PV-Anlagen, bei denen die Module vertikal oder mit einer lichten H?he von mind. 2,10 Metern aufgest?ndert sind, erhalten einen Bonus, wenn sie bestimmte Kriterien zur Extensivierung einhalten.Die Vorgaben umfassen neben Anforderungen an die Solaranlage auch solche an die Bewirtschaftung der Fl?che. Die Kriterien, die der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber nachweisen muss sind wie folgt:

  • Die Stickstoffdu?ngung auf der Fl?che der Agri-PV-Anlage grunds?tzlich um 20 % zu reduzieren, gleichzeitig
  • auf den Einsatz von Herbiziden verzichten und
  • auf 5 % der Fl?che einen Blu?hstreifen bzw. im Falle Gru?nland einen Altgrasstreifen anlegen.

1.6. Recht auf Verlegung von Anschlussleitungen sichern

Es wird ein Recht zur Verlegung von Anschlussleitungen fu?r Erneuerbare-Energien-Anlagen (hier nicht nur PV-Anlagen) auf Grundstu?cken sowie Verkehrswegen eingefu?hrt. Hierzu mussten bislang mit jedem Grundstu?ckseigentu?mer/Verkehrstr?ger Gestattungsvertr?ge ausgehandelt werden, was zu erheblichen Ineffizienzen und Verz?gerungen fu?hrte. Dem Recht steht eine Pflicht zur Zahlung einer Entsch?digung gegenu?ber.

2. Ausbau von PV auf Gewerbed?chern st?rken

2.1. Flexibilisierung der Pflicht zur Direktvermarktung

Bisher sind Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW zur Direktvermarktung verpflichtet. Bei Anlagen mit hohen Eigenverbrauchsanteilen sind eingespeiste Strommengen so gering, dass die Kosten der Direktvermarktung die Erl?se oft u?bersteigen. Daher werden Anlagen trotz vorhandener Dachfl?che kleiner dimensioniert. Als L?sung wird fu?r ein begrenztes Anlagensegment die neue Vermarktungsform der ?unentgeltlichen Abnahme“ eingefu?hrt. Hierbei k?nnen bestimmte Anlagenbetreiber, die bisher der Direktvermarktungspflicht unterliegen, ihre überschussmengen ohne Vergu?tung – aber auch ohne Direktvermarktungskosten – an den Netzbetreiber weitergeben.

2.2. Erh?hung der Grenzwerte fu?r Anlagenzertifikate

Ein Anlagenzertifikat soll in Zukunft erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich sein, statt schon ab 135 kW Einspeiseleistung wie bisher. Unterhalb dieser Schwellen soll ein einfacher Nachweis u?ber Einheitenzertifikate ausreichen. Insgesamt wird das Verfahren massentauglich ausgestaltet. Im Solarpaket wird die gesetzliche Grundlage fu?r die erforderliche Datenbank fu?r Einheitenzertfikate geschaffen. Damit werden Regelungen zu Vereinfachungen bei den erforderlichen Anlagenzertifikaten erg?nzt, die in bereits laufende gesetzgeberische Verfahren aufgenommen wurden.

2.3. Vereinfachung der Anlagenzusammenfassung

Die geltenden Regelungen zur Anlagenzusammenfassung fu?hren bei Dach-Solaranlagen in bestimmten Konstellationen zu unsachgem??en Ergebnissen, insbesondere bei gewerblich genutzten Geb?uden. Daher wird fu?r diese Anlagen nun einheitlich auf den Netzverknu?pfungspunkt abgestellt. Dadurch wird in Zukunft unter anderem sichergestellt, dass die gr??enabh?ngigen Anforderungen an die messtechnische Ausstattung der PV-Anlage sich alleine an der einzelnen Anlage orientieren.

3. Teilhabe der Bu?rgerInnen am Ausbau der PV st?rken

3.1. Balkonsolaranlagen entbu?rokratisieren

Balkon-PV-Anlagen sollen m?glichst unkompliziert in Betrieb genommen werden. Hierfu?r soll die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister auf wenige, einfach einzugebende Daten beschr?nkt werden. Die Inbetriebnahme von Balkon-PV-Anlagen soll nicht dadurch behindert werden, dass zun?chst ein Zweirichtungsz?hler eingebaut werden muss. Daher sollen u?bergangsweise bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungsz?hlers ru?ckw?rtsdrehende Z?hler geduldet werden. Auch ist es unser Ziel, Balkon-PV mit dem Schukostecker zu erm?glichen. Die ?Steckerfrage“ wird aber rechtlich nicht im Gesetz sondern in technischen Normen geregelt. Die Norm wird derzeit durch den VDE (genauer DKE) u?berarbeitet.

Um sicherzustellen, dass Balkonsolaranlagen z.B. in einem Mehrfamilienhaus mit einer Aufdach-PV-Anlage nicht zu dem überschreiten von Schwellenwerten fu?r die Aufdach-PV-Anlage fu?hren, wird eine Ausnahme in den Regelungen zur Anlagenzusammenfassung vorgesehen.

3.2. Mieterstrom vereinfachen und fu?r Gewerbegeb?ude ?ffnen

Mieterstrom wird in Zukunft auch auf gewerblichen Geb?uden und Nebenanlagen wie Garagen gef?rdert, solange der Stromverbrauch ohne Netzdurchleitung erfolgt. Neben neuen Anwendungsbereichen entf?llt dadurch der bu?rokratische Aufwand fu?r die Pru?fung des F?rderanspruchs durch den Verteilnetzbetreiber. Durch die oben beschriebene Vereinfachung in den Regeln zur Anlagenzusammenfassung werden zudem unverh?ltnism??ige technische Anforderungen an Mieterstromsolaranlagen vermieden, die bislang gerade in Quartieren h?ufig ein Problem dargestellt haben.

3.3. Gemeinschaftliche Geb?udeversorgung einfu?hren

Dieses neue Modell erm?glicht eine bu?rokratiearme Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Geb?udes. Die Weitergabe von PV-Strom an zum Beispiel Wohn- oder Gewerbemieter oder Wohnungseigentu?mer soll weitestgehend von Lieferantenpflichten ausgenommen und die Betreiber der PV-Anlage insbesondere von der Pflicht zur Reststromlieferung befreit werden. Aufgrund dieser Befreiungen ist in Abgrenzung zum eigenst?ndig fortbestehenden Mieterstrommodell keine zus?tzliche F?rderung der in diesem Modell innerhalb des Geb?udes genutzten Strommengen vorgesehen. Die überschusseinspeisung in das Netz wird wie gewohnt nach dem EEG vergu?tet.

4. Weitere Ma?nahmen zur Beschleunigung der Aufdach-PV

4.1. Netzanschlu?sse bis 30 kW beschleunigen

Das bestehende vereinfachte Netzanschlussverfahren wird auf Anlagen bis 30 kW (bisher: 10,8 kW) ausgeweitet.

4.2. Direktvermarktung bis 25 kW vereinfachen

Die Vorgaben zur technischen Ausstattung kleinerer Anlagen bis 25 kW in der Direktvermarktung werden gelockert. Hintergrund ist, dass Direktvermarktungsunternehmen regelm??ig nur auf gr??ere Anlagen steuernd zugreifen. Es ist daher nicht erforderlich, im Verh?ltnis zwischen Anlagenbetreiber und Direktvermarktungsunternehmen in diesem Segment gesetzliche Vorgaben zur technischen Ausstattung zu machen. Die optionale Direktvermarktung fu?r kleinere PV-Anlagen wird dadurch gu?nstiger. Im bilateralen Vertrag kann dennoch eine Einigung zur Steuerbarkeit, etwa u?ber ein Smart Meter, erfolgen.

4.3. F?rderung fu?r Geb?ude im Au?enbereich erm?glichen

Die M?glichkeit zur F?rderung von Anlagen auf Geb?uden im Au?enbereich wird erweitert. Die bestehende EEG-Regelung, die verhindern soll, dass neue Geb?ude im Au?enbereich mit dem alleinigen Zweck des Baus einer PV-Anlage (sog. ?Solarstadl“) errichtet werden, wird grunds?tzlich beibehalten, aber der entscheidende Stichtag wird auf den 1. M?rz 2023 verschoben. D?cher bereits bestehender Geb?ude k?nnen dann kostendeckend mit PV belegt werden.

4.4. Repowering von Aufdach-PV erm?glichen

Fu?r Dachanlagen werden die Regelungen fu?r umfangreiche Erneuerungen von bestehenden Anlagen deutlich verbessert, um z.B. den Einsatz von effizienteren Modulen unabh?ngig von dem Vorliegen eines Schadens an den einzelnen Modulen zu erm?glichen. Fu?r Freifl?chenanlagen wurde der Ersatz von Modulen bereits im vergangenen Jahr neu geregelt.Die M?glichkeit zur F?rderung von Anlagen auf Geb?uden im Au?enbereich wird erweitert. Die bestehende EEG-Regelung, die verhindern soll, dass neue Geb?ude im Au?enbereich mit dem alleinigen Zweck des Baus einer PV-Anlage (sog. ?Solarstadl“) errichtet werden, wird grunds?tzlich beibehalten, aber der entscheidende Stichtag wird auf den 1. M?rz 2023 verschoben. D?cher bereits bestehender Geb?ude k?nnen dann kostendeckend mit PV belegt werden.

4.5. P?nalen entsch?rfen

Anlagenbetreiber mu?ssen verschiedene technische Einrichtungen vorhalten, bei Verst??en fallen P?nalen an. Es soll eine Regelung eingefu?hrt werden, die Anlagenbetreibern bei technischem Defekt Zeit zur Fehlerbehebung l?sst.

5. Sonstige Regelungen

Daru?ber hinaus enth?lt der Entwurf eine Vielzahl von kleineren Erleichterungen und rechtstechnischen Klarstellungen, etwa bei der finanziellen Beteiligung, den technischen Anforderungen an kleine Anlagen in der Direktvermarktung, dem Zuschlagsverfahren, Garten-PV, dem Betrieb einer Voll- und einer Teileinspeiseanlage auf demselben Grundstu?ck sowie bei überfahrtsrechten bei der Errichtung von Windenergieanlagen. Zudem wird die bestehende Frist im EEG zur Ausstattung von Windenergieanlagen mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) um ein Jahr verl?ngert auf den 1.1.2025, wobei eine Pflicht zur Antragsstellung aufgenommen wird. Daru?ber hinaus wird die Realisierungsfrist fu?r Windenergieanlagen an Land um 3 Monate verl?ngert.

Weiterführende Informationen

Gasmarkt

Absicherung eines funktionierenden Gasmarktes

Der Gasmarkt ist entscheidend für die Versorgung der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie vieler Unternehmen mit Energie. Um seine Funktionsf?higkeit sicherzustellen, hat die Bundesregierung einige wirksame Ma?nahmen in Gang gesetzt. Dazu geh?ren unter anderem die Rettung des wichtigen Gasversorgers Uniper und ein Schutzschild für besonders von hohen Energiepreisen betroffenen Unternehmen.

Energieversorgung

Energiesicherungsgesetz macht Deutschland widerstandsf?higer

Das neue Energiesicherungsgesetz ist seit Herbst 2022 in Kraft und tr?gt dazu bei, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu erh?hen und die Transportkapazit?ten im Stromnetz zu steigern, um zur Reduzierung des Gasverbrauchs beizutragen.

Die Stellungnahmen der Verb?nde im Anh?rungsverfahren sind hier zu finden.

Versorgungssicherheit

LNG-Terminals erh?hen Versorgungssicherheit Deutschlands?

Flüssigerdgas macht Deutschland unabh?ngiger von Importen aus Russland und sichert so eine verl?ssliche Energieversorgung. An der deutschen Nord- und Ostseeküste werden Anlagen gebaut, um fünf flüssige Erdgasterminals betreiben zu k?nnen. Langfristig steigt Deutschland vollst?ndig auf Wasserstoff um. Dafür wird die dann bestehende Infrastruktur genutzt.

Gasspeichergesetz

Sichere Gasversorgung

Die sichere Gasversorgung Deutschland ist für Haushalte und Unternehmen bis auf weiteres von zentraler Wichtigkeit. Es konnten hier gro?e Fortschritte erreicht werden, beispielsweise wird praktisch kein fossiles Gas mehr aus Russland importiert und die sichere Gasversorgung ist dennoch gew?hrleistet.

Die Füllst?nde sind in Folge der regulatorischen Vorsorgema?nahmen und des Einkaufens von Gas mit von der Bundesregierung bereitgestelltem Geld deutlich gestiegen.

Aktuelle Informationen zur Lage der Gasversorgung in Deutschland finden sich auf den Webseiten der Bundesnetzagentur.

Energieeffizienz und Energieeinsparung

Energieeffizienz und Energieeinsparung

Jede Kilowattstunde, die Deutschland nicht verbraucht, muss nicht teuer importiert und eingekauft werden. Deswegen setzt die Bundesregierung an verschiedenen Stellen an, um die vielfach bereits begonnen Sparanstrengungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen zu f?rdern und zu unterstützen. Dabei geht es um den Geb?udesektor, um den Gasverbrauch der Industrie oder um gemeinsam auf europ?ischer Ebene verhandelte Einsparvorgaben. Deutschland ist hier mit einem Minus von 20 Prozent besonders gefordert.

check my thunderball numbers | southland casino | red rock casino | check my thunderball numbers | southland casino | red rock casino | check my thunderball numbers | southland casino | red rock casino | check my thunderball numbers | southland casino | red rock casino | async> View My Stats