Im Rahmen der Transferinitiative prüft das BMWK zusammen mit den Innovationsakteurinnen und -akteuren, was besser gemacht werden kann, damit der Transfer von Ideen in den Markt noch besser funktioniert. Dabei wird Bestehendes überprüft und Neues entwickelt. Ziel ist, das Innovations?kosystem zu optimieren, damit die Steigerung der Innovationst?tigkeit in Deutschland gelingt.
Steuerliche Forschungsf?rderung als Instrument des Technologie- und Wissenstransfers, April 2021, virtuell
Bei der 11. Dialogveranstaltung der Transferinitiative ging es um das Thema ?Steuerliche Forschungsf?rderung als Instrument des Technologie- und Wissenstransfers“.
Mit der steuerlichen Forschungsf?rderung setzt die Bundesregierung seit 2020 kr?ftige Impulse, um den Innovationsstandort Deutschland weiter zu st?rken und damit langfristig Arbeitspl?tze und Wohlstand zu sichern.
?Das Forschungszulagengesetz ist ein wichtiger Baustein, der die bestehenden Instrumente der direkten Forschungsf?rderung sinnvoll erg?nzt.“ Dies machte Dr. Ole Janssen, Leiter der Unterabteilung Innovations- und Technologiepolitik im BMWi, in seiner Er?ffnungsrede deutlich. Dr. Janssen appellierte an die Unternehmen, die Forschungszulage neben der Projektf?rderung strategisch zu nutzen.
Von Seiten des Bundesministeriums der Finanzen wurden Ziele, Wege und Besonderheiten der steuerlichen Forschungsf?rderung ausführlich dargestellt. Sodann erl?uterte die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) das Verfahren zur Beantragung von FuE-Bescheinigungen.
Aus der anschlie?enden Diskussion, an der sich neben den Vortragenden Vertreter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und von Verb?nden, Kammern und Unternehmen beteiligten, ergaben sich folgende Thesen:
- Die steuerliche Forschungsf?rderung als solche ist eine sinnvolle Erg?nzung zur klassischen Projektf?rderung. Sie wird aktuell insbesondere vom Mittelstand genutzt: Rund 75 Prozent der Antr?ge auf FuE-Bescheinigungen entfallen derzeit auf KMU.
- Unternehmen, die bei einer Projektf?rderung im Wettbewerbsverfahren nicht zum Zuge gekommen sind, nehmen die steuerliche Forschungsf?rderung allerdings teilweise noch nicht als Fall-Back Alternative zur Projektf?rderung wahr.
- Multiplikatoren sollten weiterhin daran arbeiten, die Chancen und M?glichkeiten der steuerlichen Forschungsf?rderung zu kommunizieren, damit das neue F?rderinstrument bekannter und das Potenzial der steuerlichen Forschungsf?rderung als Transferinstrument noch st?rker genutzt wird.
- Neben einem klaren Leitfaden (wer wird wie gef?rdert) und Erfolgsbeispielen aus der Praxis wurden ein Ausbau der Forschungszulage und weniger Bürokratie beim Antragverfahren angeregt.
- Mit der Verdoppelung des H?chstwerts für die Bemessungsgrundlage ist die F?rderung vor allem für den industriellen Mittelstand noch attraktiver geworden. (Zur Information: Der F?rderh?chstwert wurde befristet bis Ende Juni 2026 von 500.000 Euro auf eine Mio. Euro p. a. angehoben).
- Um festzustellen, inwieweit die steuerliche Forschungszulage tats?chlich geeignet ist, Mittelstand, Handwerk und junge Unternehmen zu mehr Forschung und Entwicklung zu bewegen, ist eine wissenschaftliche Evaluierung des Forschungszulagengesetzes erforderlich.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen wurden w?hrend des Dialogs zum Instrument der steuerlichen FuE-F?rderung befragt. Ergebnisse finden Sie hier.