Die GRW-F?rderung konzentriert sich auf strukturschwache Regionen. Ziel ist es, über die St?rkung der regionalen Investitionst?tigkeit die Standortbedingungen zu verbessern und dauerhaft wettbewerbsf?hige Arbeitspl?tze in der Region zu schaffen und zu sichern.
F?rderspektrum: Eine breite Palette
Regionen haben unterschiedliche Ausgangsbedingungen und Herausforderungen für den Strukturwandel, auf die sich eine effektive Regionalpolitik einstellen muss. Die GRW umfasst deshalb einen breiten Katalog an F?rderinstrumenten, den die Regionen ihren Bedarfen und Strategien entsprechend nutzen k?nnen.
Mit GRW-Mitteln werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur, Ma?nahmen zur Vernetzung und Kooperation lokaler Akteure sowie Ma?nahmen zur Steigerung der Wettbewerbsf?higkeit vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen gef?rdert.
- Die F?rderung gewerblicher Investitionen zielt darauf ab, die Investitionst?tigkeit von Unternehmen in strukturschwachen Regionen zu st?rken. So wird der wachstumsnotwendige Strukturwandel erleichtert, wovon auch Arbeitsmarkt und regionales Einkommen profitieren.
- Der Ausbau einer leistungsf?higen kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur schafft bessere Voraussetzungen für die Ansiedlung von Unternehmen und st?rkt damit die Wettbewerbsf?higkeit strukturschwacher Regionen.
- Nicht-investive Ma?nahmen zur Vernetzung und Kooperation zwischen lokalen Akteuren (bspw. regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagements und Innovationscluster) verbessern die regionalen Standortbedingungen.
Die grunds?tzlichen Leitlinien der GRW, das F?rdergebiet, die Instrumente sowie die F?rderregeln und -s?tze sind im sogenannten Koordinierungsrahmen (PDF, 1 MB) festgelegt, der von Bund und L?ndern gemeinsam beschlossen wird. Die F?rderregeln setzen den durch die europ?ischen Regionalbeihilferegeln vorgegebenen (Subventions-)Rahmen um.
Die F?rderm?glichkeiten und -h?chsts?tze der GRW orientieren sich eng an der Strukturschw?che bzw. Bedürftigkeit der jeweiligen Region.
Auf die F?rderung aus der GRW besteht kein Rechtsanspruch. Sie erfolgt als Zuschuss oder Zinsverbilligung und wird von Bund und L?ndern zu gleichen Teilen finanziert.
Neue F?rdergebietskarte bestimmt die f?rderf?higen Regionen
Aufgrund europ?ischer beihilferechtlicher Vorgaben beginnt am 1. Januar 2022 die neue F?rderperiode 2022 - 2027.
Die gesamtdeutsche F?rdergebietskarte (PDF, 2 MB) gibt Aufschluss über das aktuelle F?rdergebiet ab dem 1. Januar 2022.
- Weiterhin zum GRW-F?rdergebiet geh?ren alle ostdeutschen Regionen mit Ausnahme von Teilen Berlins. Das ostdeutsche F?rdergebiet spiegelt dabei wider, dass sich die insbesondere die gr??eren St?dte und ihre Einzugsgebiete wirtschaftlich gut entwickeln.
- Der Strukturwandel altindustrieller Gebiete wie das Ruhrgebiet wird künftig verst?rkt durch die GRW unterstützt.
Die F?rderh?chsts?tze für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft sind differenziert: Sie h?ngen vom F?rdergebietsstatus der Region ab, der den wirtschaftlichen Entwicklungsstand widerspiegelt, sowie von der Gr??e des zu f?rdernden Unternehmens. Kleine und mittelst?ndische Unternehmen erhalten h?here F?rders?tze als Gro?unternehmen.
Zur Festlegung des F?rdergebietes erfolgte auf Grundlage der Vorgaben der EU-Regionalbeihilfeleitlinien die Bewertung der Strukturschw?che der Regionen anhand eines bundesweit einheitlichen Verfahrens. Mit einem ausdifferenzierten Regionalindikatorenmodell, in das die regionale Produktivit?t, die Unterbesch?ftigungsquote, die demografische Entwicklung und die Infrastrukturausstattung eingehen, wird eine Reihenfolge von der struktur- beziehungsweise wirtschaftsschw?chsten bis zur struktur- beziehungsweise wirtschaftsst?rksten Region erstellt.
Der aktuellen Bewertung der Strukturschw?che der Regionen vorgeschaltet war eine überprüfung des Regionalindikatorenmodells durch die wissenschaftliche Studie ?Betrachtung und Analyse von Regionalindikatoren zur Vorbereitung der Neuabgrenzung des GRW-F?rdergebiets ab 2021 (?Raumbeobachtung“)“.
Bei der GRW wird die wirtschaftliche Leistungsf?higkeit von Regionen auf Ebene von Arbeitsmarktregionen untersucht. Hierdurch werden statistische Verzerrungen aufgrund des Auseinanderfallens von Wohn- und Arbeitsorten vermieden. Zur Vorbereitung der neuen F?rderperiode haben Bund und L?nder auf Basis einer Studie des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung den Zuschnitt der Arbeitsmarktregionen aktualisiert. Aufgrund verst?rkter Pendlerverflechtungen bestehen statt bisher 257 nun noch 223 Arbeitsmarktregionen. (PDF, 162 KB).
L?nder setzen GRW-F?rderung um
Unbeschadet des zwischen Bund und L?ndern abgestimmten gesamtdeutschen Rahmens sind nach Art. 30 Grundgesetz in erster Linie die L?nder für die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen verantwortlich. So ist auch die Durchführung der GRW-F?rderung allein Angelegenheit der L?nder. Innerhalb des gemeinsam von Bund und L?ndern gesetzten Rahmens kann das Land r?umliche oder sachliche Schwerpunkte setzen: Das Land bzw. die Region entscheidet, welche Projekte konkret gef?rdert werden und in welcher H?he Unterstützung gew?hrt wird, erteilt die Bewilligungsbescheide und kontrolliert die Einhaltung der F?rderbestimmungen durch die Zuschussempf?nger (siehe ?Landesspezifische Regelungen und Informationen der L?nder“).
Studien mit Bezug zur gesamten GRW dienen der Orientierung und Vertiefung von Bund und L?ndern zu detaillierten Fragen der Umsetzung der GRW-F?rderung. Eine Studie aus dem Jahr 2020 ?Wirtschaftlichkeitslücke und Wertabsch?pfung bei der GRW-Infrastrukturf?rderung“ identifiziert beispielsweise gute F?rderpraktiken und gibt Empfehlungen für die praktische Anwendung der Regelungen zur Wirtschaftlichkeitslücke und Wertabsch?pfung im Koordinierungsrahmens.
Statistischer überblick und Evaluation zur Regionalf?rderung
Im Zeitraum von 2018 bis 2022 wurden im Rahmen der GRW für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft F?rdermittel im Umfang von rund 3,6 Milliarden Euro bewilligt. Damit wurden Investitionen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 20 Milliarden Euro angesto?en und fast 50.000 zus?tzliche Dauerarbeitspl?tze geschaffen sowie über 181.000 vorhandene Dauerarbeitspl?tze gesichert. Im gleichen Zeitraum wurden für Investitionsvorhaben der wirtschaftsnahen Infrastruktur mit einem Gesamtvolumen von über 4,4 Milliarden Euro GRW-Mittel von fast 3,0 Milliarden Euro bewilligt.
Die GRW-F?rderung wird regelm??ig von externen Gutachtern evaluiert. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle zeigt in seiner 2020 vorgelegten Evaluationsstudie, dass die Besch?ftigung in GRW-gef?rderten Betrieben bis fünf Jahre nach Ende der F?rderung um knapp zw?lf Prozentpunkte st?rker w?chst als in vergleichbaren nicht gef?rderten Betrieben. Auch auf das Umsatzwachstum wirkt sich die GRW-F?rderung deutlich positiv aus. Die Ergebnisse best?tigen wie vorherige Evaluationen, dass mit der GRW dauerhaft zus?tzliche Arbeitspl?tze in strukturschwachen Regionen geschaffen werden.