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Artikel - Netzpolitik

Netzpolitik

Einleitung

Eine moderne Netzpolitik gestaltet den digitalen Wandel für Unternehmen und Bürger, erm?glicht Innovationen durch neue Gesch?ftsmodelle und sorgt für faire Teilhabe am technologischen Fortschritt.

Freies Internet ist ein unverzichtbarer Baustein der digitalen Gesellschaft. Es bietet Raum für die individuelle Entfaltung der Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig bietet die digitale Vernetzung neue Chancen für Wachstum und Wohlstand. Das BMWK sorgt in verschiedenen Bereichen für einen klaren Ordnungsrahmen und gute Wettbewerbsbedingungen für digitale M?rkte, Infrastrukturen und Plattformen. Zentrale Arbeitsfelder sind unter anderem die Sicherung der Netzneutralit?t und die erleichterte Weiterverwendung von ?ffentlichen Daten für Unternehmen.

Computerchip zum Thema Digitalisierung

© Raimundas/stock.adobe.com

Digitalisierung Den digitalen Wandel gestalten

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Digitale Plattformen

Einen neuen Ordnungsrahmen für die digitale ?konomie schaffen

Soziale Netzwerke im Internet, Vergleichs- und Bewertungsportale, Suchmaschinen, Sharing-Plattformen, App Stores, Online-Marktpl?tze und Medienplattformen bestimmen zunehmend nicht nur unseren digitalen Alltag, sie ver?ndern und beeinflussen weit mehr: Neue Gesch?ftsmodelle, den Umgang mit und die Verwertung von Daten, den Wettbewerb und Fragen des Datenschutzes und der Datensouver?nit?t.

Das BMWK will den Ordnungsrahmen weiterentwickeln, um mehr Investitionen und Innovationen auf Grundlage eines fairen Wettbewerbs zu erm?glichen und gleichzeitig individuelle und unternehmerische Grundrechte und Datensouver?nit?t zu sichern.

Offener Dialogprozess für digitale Ordnungspolitik: Vom Grünbuch zum Wei?buch

Mit dem ?Grünbuch Digitale Plattformen“ als Teil der Digitalen Strategie 2025 hat das BMWK einen breiten und intensiven Diskussionsprozess angesto?en, um diese Aspekte und m?gliche Regeln und Rahmenbedingungen für digitale Plattformen zu diskutieren. Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Wirtschaftsverb?nden, Gewerkschaften, Non-Profit-Organisationen sowie Wissenschaftler und Bürgerinnen und Bürger haben sich am Konsultationsprozess beteiligt: über 260 Online-Beitr?ge und 70 ausführliche Stellungnahmen wurden eingereicht. Die Ergebnisse der Konsultationen sind in das ?Wei?buch Digitale Plattformen“ eingeflossen. Es legt konkrete Vorschl?ge für eine digitale Ordnungspolitik vor und ist dabei bewusst auch für die europ?ische Debatte formuliert. Mehr erfahren.

Ein Wettbewerbsrecht für die digitale ?konomie: 9. GWB-Novelle

Mit der 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr?nkungen (GWB)?(PDF, 708 KB) verbessert die Bundesregierung den Ordnungsrahmen für eine digitalisierte Wirtschaft im Bereich der Missbrauchs- und Fusionskontrolle. Die ?konomischen Besonderheiten digitaler M?rkte werden damit berücksichtigt – und ein wirksamer Schutz vor Missbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen sowie eine effektive Fusionskontrolle sichergestellt. Mehr erfahren.

Titelbild des Weissbuchs Digitale Plattformen; Quelle: BMWi / Herr Müller

© BMWi / Herr Müller

Weissbuch Digitale Plattformen

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Netzneutralit?t

Netzneutralit?t wahren, Innovationen erm?glichen

Unter dem Stichwort "Netzneutralit?t" wird seit einigen Jahren darüber diskutiert, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Netzbetreiber bei der übertragung von Daten in ihren Netzen Unterschiede machen dürfen.

Netzneutralit?t bedeutet die ungehinderte, diskriminierungsfreie übermittlung aller Datenpakete - unabh?ngig davon, woher die Daten stammen, wer sie empfangen soll und welche Inhalte sie haben.

Eine differenzierte Datenübertragung ist wichtig, um die Erbringung qualit?tssensitiver Dienste sicherzustellen, etwa bei vorübergehender überlastung von Teilen des Netzes. Vor allem für den Empfang von audiovisuellen Inhalten in Echtzeit bedarf es einer besonderen übertragungsqualit?t (Quality of Service), damit die übertragung in einer angemessenen Bild- und Tonqualit?t erfolgen kann. Diese Dienste k?nnen Informations- und Unterhaltungsprogramme von Fernsehsendern umfassen, aber auch Schulunterricht oder Vorlesungen auf Abruf in Intelligenten Bildungsnetzen. Für telemedizinische Anwendungen in Intelligenten Gesundheitsnetzen bedarf es zum Teil garantierter übertragungsraten. Mit einer ?nderung des Telekommunikationsgesetzes wurden die europ?ischen Regeln für ein offenes Internet auch auf nationaler Ebene gesichert.

Mehr dazu finden Sie hier.

Fachdialog Netzneutralit?t

Ein Fachdialog des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) tr?gt zu einer wissenschaftlich fundierten und sachlichen Debatte wirtschafts- und gesellschaftspolitisch wichtiger Fragen der Netzneutralit?t bei. Ziel der kombinierten Studien- und Workshop Reihe war es, aktuelle Entwicklungen zu analysieren sowie Handlungsbedarf im Bereich der Regulierung und Rechtsetzung zu identifizieren.

Keyvisual zu G20, Symboldbild für Digitalisierung; Quelle: iStock.com/Yakobchuk

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Mehr Rechtssicherheit bei WLAN

Keine St?rerhaftung mehr für Anbieter von Internetzug?ngen

Durch die Digitalisierung von Wirtschaft und Alltag erwarten wir heute schnelles Internet, immer und überall. Mit einer Gesetzes?nderung stellt die Bundesregierung die Weichen für mehr ?ffentliche WLAN-Hotspots und besseren Netzzugang.

In deutschen St?dten soll mobiles Internet über WLAN in Zukunft für alle verfügbar sein. Flugh?fen, Cafés oder auch Rath?user und Bibliotheken sollen rechtssicher freies WLAN anbieten k?nnen – für schnelles Internet immer und überall.

Erste Voraussetzung dafür ist eine klare Rechtslage. Denn bislang konnten die Betreiber offener Hotspots als "St?rer" für Rechtsverletzungen der Nutzer ihres WLAN auf Unterlassung in Anspruch genommen und abgemahnt werden (sogenannte ?St?rerhaftung“). Vor allem kleinere Unternehmen wie Cafés oder Hotels haben deshalb trotz des damit verbundenen Wettbewerbsnachteils oft auf die Bereitstellung von WLAN-Internetzug?ngen verzichtet - und damit auf potenzielle Kunden.

Endlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber

Vor diesem Hintergrund hat das BMWK das Telemediengesetz überarbeitet und dadurch Rechtssicherheit für potenzielle WLAN-Betreiber geschaffen: Mit Inkrafttreten der Gesetzes?nderung am 13. Oktober 2017 entf?llt die viel kritisierte ?St?rerhaftung“ für Internetzugangsanbieter. Ab sofort k?nnen auch keine Kosten mehr geltend gemacht werden, insbesondere keine Abmahnkosten, die mit der St?rerhaftung in Zusammenhang stehen. Au?erdem darf kein WLAN-Betreiber von einer Beh?rde dazu verpflichtet werden, Nutzer zu registrieren, sein WLAN zu verschlüsseln oder dauerhaft zu schlie?en.

Die Novelle schafft den gesetzlichen Rahmen, damit deutschlandweit offenes WLAN eingeführt werden kann.

Auf der anderen Seite tr?gt die Novelle aber auch dem Recht auf geistiges Eigentum und seinen europarechtlichen Vorgaben angemessen Rechnung. Bei Urheberrechtsverletzungen k?nnen Rechteinhaber im Einzelfall Nutzungssperren erwirken, um die Wiederholung einer konkreten Rechtsverletzung zu verhindern.

Voraussetzung dafür ist aber, dass der Rechteinhaber keine andere M?glichkeit hat, der Verletzung seines Rechts entgegenzuwirken und dass die Sperrung zumutbar und verh?ltnism??ig ist. Dadurch wird sichergestellt, dass eine Sperrma?nahme nicht zu ?Overblocking“ führt und damit über ihr Ziel hinausschie?t. Die vor- und au?ergerichtlichen Kosten für die Geltendmachung solcher Nutzungssperren dürfen nicht dem WLAN-Betreiber auferlegt werden.

Mehr zum Thema finden Sie hier.

Stellungnahmen

Stellungnahmen von L?ndern, Verb?nden und Unternehmen zum WLAN-Gesetzentwurf

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Freie Routerwahl

Gesetzliche Neuregelung st?rkt Verbraucher und Wettbewerb

Einige Netzbetreiber haben ausschlie?lich eigene Router für den Breitbandanschluss der Verbraucher zugelassen. Eine gesetzliche Neuregelung erm?glicht nun die freie Ger?tewahl und schafft mehr Wettbewerb.

Die freie Routerwahl st?rkt Verbraucherinnen und Verbraucher und erm?glicht wieder mehr Wettbewerb. Dafür hat das BMWK eine gesetzliche Regelung zur Routerfreiheit eingebracht, die im November 2015 von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde (Gesetzentwurf (PDF: 110 KB)). Die Vorgabe einiger Netzbetreiber, ausschlie?lich eigene Router zuzulassen, hat nicht nur eine freie Produktauswahl für die Verbraucherinnen und Verbraucher verhindert, sondern auch den Wettbewerb beschr?nkt, da die Hersteller von Routern und Modems in hoher Abh?ngigkeit von einigen wenigen Netzbetreibern stehen. Das Gesetz trat zum 1. August 2016 in Kraft. Mehr erfahren.

Ruder-Wettkampf symbolisiert Wettbewerbspolitik

© iStock.com/simonkr

Funktionierenden Wettbewerb schützen

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Open Data

Mit offenen Daten digitale Gesch?ftsmodelle erm?glichen

Daten sind eine wichtige Triebkraft der Wirtschaft im digitalen Zeitalter. Einerseits hat die verfügbare Datenmenge erheblich zugenommen. Anderseits entwickeln sich mit dem Anstieg der Datenmenge auch die Technologien zur Analyse, Nutzung und Verarbeitung rasant weiter und erm?glichen eine Vielzahl neuer Dienste und Anwendungen.

Auch der ?ffentliche Sektor erfasst, erstellt und reproduziert ein breites Spektrum an Informationen aus Bereichen wie beispielsweise Wirtschaft, Geografie, Soziales, Verkehr, Tourismus oder Wetter. Er gilt deshalb als die gr??te Informationsquelle Europas. Dabei besitzen gerade Daten des ?ffentlichen Sektors, die der Informationsfreiheit unterliegen - darunter etwa Landkarten, statistische Daten, Gerichtsurteile sowie Melde- und Patentregister - gro?es Potenzial für junge, aufstrebende Unternehmen.

Als frei nutzbare Daten ("Open Data") k?nnen diese Daten die Basis für innovative Produkte und Dienstleistungen sein, die auf der Verwendung, dem Aggregieren oder Kombinieren von nutzbaren Daten beruhen - beispielsweise für Navigationssysteme in Fahrzeugen, Wettervorhersagen, mobile Anwendungen oder Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Mehr erfahren.

Preisbindung bei E-Books

Auch E-Books als Kulturgut schützen

Durch die Digitalisierung unserer Wirtschaft befindet sich auch der Buchmarkt in einem tiefgreifenden Wandel: Bücher werden in wachsendem Ma?e über das Internet verkauft - dabei erfreuen sich elektronische Bücher (E-Books) immer gr??erer Beliebtheit.

Das Zweite Gesetz zur ?nderung des Buchpreisbindungsgesetzes (PDF: 242 KB) schützt das Kulturgut Buch auch im digitalen Zeitalter und sichert die Vielfalt von Buchtiteln und Buchhandlungen auch in Zukunft. Es wird klargestellt, dass E-Books als Substitute gedruckter Bücher unter die gesetzliche Preisbindung für Bücher fallen.

Durch das Gesetz wurde au?erdem mehr Rechtssicherheit geschaffen: Denn die gesetzliche Preisbindung gilt nun für alle Buchverk?ufe an Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, ist also vom Sitz des H?ndlers unabh?ngig.

Buchpreisbindung sorgt für Vielfalt und leistungsf?higen Markt

Bücher sollen überall zu gleichen Preisen erh?ltlich sein - breit sortierte Buchhandlungen sollen dabei die Versorgung mit Büchern in der Fl?che sicherstellen. Au?erdem gew?hrleistet die Buchpreisbindung, dass eine Fülle von kleinen und mittleren Verlagen besteht, die wiederum einer Vielzahl von Autoren die Ver?ffentlichung ihrer Werke erm?glicht.

E-Books werden durch die Preisbindung für Verleger und Buchh?ndler ?konomisch attraktiver. So setzt das Gesetz auch Anreize für weitere innovative Entwicklungen auf dem Buchmarkt, zum Beispiel im Bereich der elektronischen Buchformate oder bei den digitalen Vertriebsmodellen. Das Buchpreisbindungsgesetz sichert so einen leistungsf?higen Markt für Bücher in Deutschland und f?rdert deren Rolle als Kulturgut.

Pressemitteilungen

  • 01.09.2022 - Pressemitteilung - Digitalisierung

    Innovative und verantwortungsvolle Datennutzung forcieren

    ?ffnet Einzelsicht

Weiterführende Informationen

Netzwerkkabel zum Thema Netzpolitik
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