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Internationale Klimaschutzpolitik Global handeln für mehr Klimaschutz

Einleitung

Mit dem übereinkommen von Paris verpflichtete sich die internationale Staatengemeinschaft im Jahr 2015 zu ambitioniertem Klimaschutz. Deutschland bekennt sich dazu, seine Klimapolitik an der Einhaltung des 1,5°C-Ziels auszurichten. Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kommt dabei die zentrale Aufgabe zu, nicht nur national, sondern auch international Ma?nahmen für den Klimaschutz zu gestalten und umzusetzen. Dafür arbeitet es mit seinen Partnern im Rahmen klima-ambitionierter multilateraler Foren und Initiativen zusammen.

Weltkugel im Gras

© Fotolia.com/stockWERK

Um eine globale Transformation hin zur Klimaneutralit?t erfolgreich zu gestalten, arbeitet das BMWK zudem daran, auch die globalen Finanzflüsse entsprechend in nachhaltige, klimafreundliche Investitionen umzulenken. Dazu geh?rt nicht nur die ?ffentliche, internationale Klimafinanzierung, sondern auch die Mobilisierung von privatem Kapital, sowie der Einsatz von Kohlenstoffm?rkten. Um Entwicklungs- und Schwellenl?ndern zudem direkt darin zu unterstützen Ma?nahmen zur Erreichung der im übereinkommen von Paris verankerten, national festgelegten Klimaschutzbeitr?ge (Nationally Determined Contributions, NDCs), umzusetzen und ambitioniert weiterzuentwickeln, setzt das BMWK in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Ausw?rtigen Amt (AA) die Internationale Klimaschutz Initiative (IKI) um.

Multilaterale Zusammenarbeit

Multilaterale Zusammenarbeit

Das BMWK engagiert sich in multilateralen Prozessen und Organisationen für die Umsetzung des übereinkommens von Paris, mit dem klaren Ziel die Erderw?rmung auf 1,5 °C zu begrenzen, globale Ambitionssteigerungen beim Klimaschutz zu erreichen und deutsche Zusagen umzusetzen. Dazu geh?ren die Umsetzung wichtiger Beschlüsse der internationalen Klimaverhandlungen unter der Klimarahmenkonvention (UNFCCC), die Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Foren und Organisationen zu Klimaschutz und Energiewende wie G7 / G20, die Internationale Energieagentur (IEA), die Internationale Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA) und das Clean Energy Ministerial, REN21, vielf?ltige Umsetzungsinitiativen wie der Klimaclub und die Glasgow Breakthrough Agenda sowie die F?rderung des subnationalen Klimaschutzes.

Zentrale Themen der Multilateralen Zusammenarbeit

Im Kontext der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 (Sustainable Development Goals (SDGs)) bef?rdert die Bundesregierung die globale Transformation für den Klimaschutz im Schulterschluss mit ihren internationalen Partnern. Die globale Energiewende im Einklang mit dem 1,5°C Ziel - sozial ausgewogen, wirtschaftliche Chancen maximierend und die Energieversorgungssicherheit st?rkend – ist dabei ein Eckpfeiler wirksamen Klimaschutzes. Zentrale Themen sind der weltweite Ausstieg aus fossilen Energien, der Ausbau der erneuerbaren Energien, die effiziente und sparsame Nutzung von Energie, der Markthochlauf von grünem Wasserstoff und Derivaten, die Dekarbonisierung aller Sektoren, der Ausgleich von unvermeidbaren Restemissionen sowie die Dekarbonisierungspfade im Sinne eines gerechten Wandels. Auch die Reduktion von Methan-Emissionen und weiterer Treibhausgase jenseits von CO2 sowie Initiativen zu Emissionsvermeidung, Energieeffizienz- und -einsparung sind im Fokus der internationalen Zusammenarbeit.

Als Querschnittsthema setzt sich das BMWK in all diesen Handlungsfeldern dafür ein, dass Ma?nahmen für Klimaschutz und Energiewende gleichzeitig die Geschlechtergerechtigkeit und Partizipation bislang unterrepr?sentierter gesellschaftlicher Gruppen st?rken. Dabei gilt es, die Umsetzungs- und Ambitionslücke zur Erfüllung des übereinkommens von Paris schnellstm?glich zu schlie?en. Hierfür sind anspruchsvolle nationale Klimabeitr?ge (Nationally Determined Contributions, NDCs) und Langfristpl?ne (Long-term Strategies, LTS) von zentraler Bedeutung. Dazu geh?ren anspruchsvolle nationale Klimaschutzregelungen sowie die Zusammenarbeit auf unterschiedlichen administrativen Ebenen.

Internationale Foren

Das BMWK nutzt multilaterale Foren und Prozesse, um zusammen mit seinen Partnern ein m?glichst hohes Ambitionsniveau und eine konsistente Umsetzung der globalen Transformation zu erreichen. Dazu geh?ren neben der COP (Conference of the Parties des UNFCCC) die j?hrlichen G7 und G20 Treffen, aber auch Formate wie der Berlin Energy Transition Dialogue (BETD), der Petersberger Klimadialog sowie die allj?hrlichen Veranstaltungen im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York.

Ein wichtiger Arbeitsfokus des BMWK liegt in der Umsetzung von Minderungsanstrengungen einschlie?lich der Unterstützung der internationalen Kooperation in Form von Projekten, Programmen, Finanzierungen, und Initiativen die im Rahmen der internationalen Klimaverhandlung des VN Klimasekretariats (UNFCCC) beschlossen werden, z.B. durch die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI).

Das BMWK unterstützt weltweit die Transformation der Energiesysteme mit dem Ziel, sowohl Klimaschutz wie auch Energiesicherheit und Bezahlbarkeit voranzutreiben. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, wie insbesondere der Internationalen Energieagentur (IEA) und der Internationalen Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA) sowie in weiteren Formaten wie dem Clean Energy Ministerial sowie dem Renewable Energy Policy Network for the 21st Century (REN21).

Umsetzungsinitiativen

Innerhalb der Bundesregierung leitet das BMWK die Beteiligung an ambitionierten sektoralen Umsetzungsinitiativen und Multiakteurspartnerschaften wie z.B. der Powering Past Coal Alliance (PPCA), der Glasgow Breakthrough Agenda (in den Sektoren Energie, Verkehr, Stahl, Geb?ude, Wasserstoff), der Cities Climate Finance Leadership Alliance (CCFLA), der Global Alliance for Buildings and Construction (GlobalABC), der Southeast Asia Energy Transition Partnership (ETP) sowie der Nitric Acid Climate Action Group (NACAG) und der Climate and Ozone Protection Alliance (COPA). Dazu geh?rt auch der offene und kooperative internationale Klimaclub, ein inklusives, politisch hochrangiges, zwischenstaatliches Forum, das zur ambitionierten Umsetzung des übereinkommen von Paris beitragen soll, mit besonderem Fokus auf Industriedekarbonisierung.

Klimaclub

Bundeskanzler Olaf Scholz nahm die deutsche G7 Pr?sidentschaft als Anlass den Klimaclub zu gründen, um die schnelle und ambitionierte Umsetzung des übereinkommens von Paris zu unterstützen und Klimaschutzma?nahmen zur Emissionsminderung zu beschleunigen. Der Klimaclub verfolgt das Ziel, Ambitionen zu steigern und zur Umsetzung beizutragen. Dabei erkennt er an, dass verschiedene Ma?nahmen und Politiken zu dem Ziel führen k?nnen, bis etwa Mitte des Jahrhunderts eine Netto-Null-Emission von Treibhausgasen zu erreichen. Dies gilt gleicherma?en für Ma?nahmen in Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsl?ndern.

Unter dem derzeitigen Ko-Vorsitz von Deutschland und Chile, wird der Klimaclub als inklusives Forum von Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsl?ndern dazu beitragen, die Dekarbonisierung im Bereich der Industrie voranzutreiben und Ma?nahmen zur Emissionsminderung weiterzuentwickeln. Zun?chst wird der Schwerpunkt auf emissionsintensiven Sektoren wie Stahl und Zement liegen. Der Club ist somit ein breites Aktionsbündnis von Staaten, die bei der Umsetzung von ambitionierter und wirksamer Klimapolitik gemeinsam voranschreiten.

Die Rahmenbedingungen der industriellen Dekarbonisierung sind von Land zu Land unterschiedlich. Ein zielgerichteter Austausch zu bereits gemachten Erfahrungen, Mitteln und Wegen ist für alle Mitglieder von gro?em Nutzen. Engagierte Entwicklungs- und Schwellenl?nder, die dem Club beitreten, k?nnen dabei unterstützt werden, die Transformation ihrer Industrien mit dem Ziel der Klimaneutralit?t konsequent voranzutreiben.

Im Klimaclub wird der politisch hochrangige strategische Austausch zu internationalen Rahmenbedingungen für die industrielle Dekarbonisierung gest?rkt, um so die Arbeit an gemeinsamen Standards, Methodologien und Strategien für wichtige Industriesektoren zu beschleunigen. Der Klimaclub soll dazu beitragen, dass in nachhaltige Industrietechnologien investiert, die Nachfrage für grüne Produkte ausgebaut wird und bei den jetzt anstehenden Investitionen klimasch?dliche Lock-in Effekte in fossile Produktionsverfahren vermieden werden. Damit verfolgt der Klimaclub auch das Anliegen, dass in Staaten, die beim Klimaschutz vorangehen, keine Wettbewerbsnachteile für die heimischen Industrien oder Druck zur Standortverlagerung entstehen.

Der Klimaclub will dazu beitragen, durch internationalen Austausch und Dialog das gemeinsame Verst?ndnis politischer Entscheidungstr?ger über die Effektivit?t und Umsetzungsm?glichkeiten der heute verfügbaren Dekarbonisierungsinstrumente und anderer Minderungspolitiken zu f?rdern. Eine ?Vorfestlegung“ des Klimaclubs auf bestimmte Ma?nahmen oder Instrumente gibt es dabei nicht. Vielmehr steht das gemeinsame Ziel im Fokus: Treibhausgase deutlich mindern, vor allem im Industriebereich, gerade auch da, wo es besonders schwierig ist, z.B. bei Stahl und Zement.

International st??t der Klimaclub auf gro?es Interesse und w?chst kontinuierlich. Zu den Mitgliedsl?ndern geh?ren Argentinien, Australien, D?nemark, Deutschland, Chile, Costa Rica, die EU, Frankreich, Gro?britannien, Indonesien, Italien, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea, Kenia, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, ?sterreich, Schweiz, Singapur, Ukraine, Uruguay, und die Vereinigten Staaten von Amerika (Stand Juli 2023).

OECD und der IEA haben die Rolle des Interim Sekretariat des Klimaclubs inne, welches die Aufbauarbeiten des Klimaclubs, inklusive einer Task Force der Mitgliedsl?nder, unterstützt. Des Weiteren haben diverse internationale Organisationen und Initiativen ihre Unterstützung und Zusammenarbeit mit dem Klimaclub angeboten.

Informationen für Staaten, die an einem Beitritt zum Klimaclub interessiert sind

L?nder k?nnen dem Klimaclub beitreten, indem sie sich zu den Teilnahmekriterien des Clubs bekennen und ihr Interesse am Beitritt bekunden. Gem?? der Terms of Reference (Para 20) bekennen sich Mitglieder zu:

  • der vollst?ndigen und wirksamen Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und der dazugeh?rigen Entscheidungen, einer Beschleunigung ihrer Klimaambitionen und Anstrengungen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5°C;
  • einem beschleunigten übergang zu einem Netto-Null-Aussto? von Treibhausgasen bis zur oder um die Mitte des Jahrhunderts sowie der Reflektion dieses Ziels in den national festgelegten Beitr?gen (NDCs) und den langfristigen Transformationspfaden, die mit dem Pariser Klimaabkommen kompatibel sind;
  • der Beschleunigung einer sektoralen Dekarbonisierung, mit besonderem Augenmerk auf den Industriesektor; und
  • einer aktiven Zusammenarbeit, um die Ziele des Clubs voranzubringen und sie in anderen Foren zu f?rdern.

Nach einer Interessensbekundung für einen Beitritt zum Klimaclub wird ein offizielles Einladungsschreiben durch den Klimaclub versandt. Mit einer schriftlichen Best?tigung dieses Schreibens, die eine Anerkennung der Terms of Reference beinhaltet und Kontaktministerien und -personen benennt, erfolgt der Beitritt.

Für weitere Informationen k?nnen sich an einem Beitritt interessierte L?nder an die folgende Kontaktadresse wenden: climateclub@bmwk.bund.de

Subnationaler Klimaschutz

Für eine erfolgreiche, sozial gerechte Klimapolitik und somit die Erreichung der Pariser Klimaziele sind subnationale Beitr?ge zu Klimaschutz und -anpassung zentral. Daher st?rkt das BMWK subnationale Akteure (St?dte, Kommunen, Regionen) in ihren Klimaschutzambitionen durch gezielten Kapazit?ts- und Wissensaufbau, Vernetzung und Austausch, verbesserten Zugang zu Klima- und Infrastrukturfinanzierung und wirkt darüber hinaus auf eine Verbesserung der Ebenen übergreifenden Zusammenarbeit (multilevel climate action) sowie eine st?rkere Rolle subnationaler Akteure in (inter)nationalen klimapolitischen Prozessen hin.

Finanzierung der globalen Transformation

Finanzierung der globalen Transformation

Die Transformation hin zu einem kohlenstoffneutralen und klimaresilienten Wirtschaftssystem erfordert eine systematische Umlenkung der globalen Finanzflüsse. Deutschland ist ein zuverl?ssiger Partner in der internationalen Klimafinanzierung und unterstützt Entwicklungs- und Schwellenl?nder in ihren Klimaschutz- und Anpassungsambitionen zur Umsetzung des übereinkommens von Paris.

Umlenkung der globalen Finanzflüsse

Das übereinkommen von Paris gibt insgesamt drei Langfristziele vor: Begrenzung der Erderw?rmung auf 1,5°C, Anpassung und dass ?die Finanzflüsse in Einklang gebracht werden mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klima?nderungen widerstandsf?higen Entwicklung“ (Artikel 2.1c, UNFCCC, 2015). Dieses langfristige Ziel macht deutlich, dass zur Begrenzung der Erderw?rmung auf 1,5°C und für eine bessere Anpassung an den Klimawandel, die globalen Finanzflüsse, sowohl ?ffentliche als auch private, im Einklang mit diesen Zielen stehen müssen und diesen nicht zuwiderlaufen dürfen.

Um die globalen Finanzflüsse in Einklang mit den Zielen des übereinkommens von Paris zu bringen, müssen dabei klimasch?dliche Investitionen beendet und die Finanzierung für Bereiche die die Transformation unterstützen gesteigert werden. Kernelemente sind dabei die Rahmenbedingungen für ein Mainstreaming von Klimaschutz auszurichten und Klimarisiken und Klimaschutz in Investitionsentscheidungen einzubeziehen. Das bedeutet, die F?rderung und St?rkung von Green und Sustainable Finance auszubauen und klimasch?dliche Subventionen und klimasch?dliche Investitionen durch Privat- als auch durch den ?ffentlichen Sektor abzubauen. Zu Fragen im Bereich Sustainable Finance ber?t insbesondere der Sustainable Finance-Beirat die Bundesregierung. Das BMWK unterstützt auch international in Entwicklungs- und Schwellenl?ndern die F?rderung von Rahmenbedingungen zur Umlenkung der Finanzflüsse und F?rderung von Green und Sustainable Finance, z.B. im Rahmen des Projektes der Internationalen Klimaschutzinitiative ?30-by-30 Zero“ zur Steigerung des Anteils an grüner Finanzierung in vier L?ndern durch die International Finance Cooperation. Gleichzeitig umfasst die Umsetzung des Art. 2.1.c auch, den Abbau ?ffentlicher Finanzierung klimasch?dlicher Aktivit?ten. Deutschland ist in diesem Zuge im Rahmen der COP26 dem ?Statement on Public Support for the Clean Energy Transition“ beigetreten.

Internationale Klimafinanzierung

Die Ziele des übereinkommens von Paris insgesamt k?nnen nur mit erheblichen Investitionen erreicht werden. ?ffentliche Gelder sind dabei zentral, aber reichen alleine nicht aus, um diese grundlegende wirtschaftliche Transformation umzusetzen. Sie sind aber notwendig, um Entwicklungs- und Schwellenl?nder in ihren Klimaschutzambitionen zu unterstützen und k?nnen – je nach Aktivit?t und Finanzinstrument - gleichzeitig durch die Mobilisierung von privaten Mitteln eine katalytische Wirkung erzielen.

Die Industriel?nder haben zugesagt, ab 2020 j?hrlich bis 2025 kollektiv 100 Milliarden US-Dollar aus einer Vielzahl von Quellen (?ffentlich und privat, bilateral und multilateral) für Ma?nahmen zur Emissionsminderung und Anpassung an den Klimawandel für Entwicklungs- und Schwellenl?nder bereitzustellen. Erhebungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zufolge wurde das kollektive Ziel bislang verfehlt (2020 ca. 83,3 Milliarden US-Dollar). Gleichzeitig haben sich die Industriel?nder dazu bekannt, den Anteil der Anpassungsfinanzierung kollektiv bis zum Jahr 2025 gegenüber dem Wert von 2019 zu verdoppeln im Rahmen der Erreichung einer Balance zwischen Anpassung und Minderung. Für die Zeit nach 2025 soll ein neues internationales Klimafinanzierungsziel festgelegt werden.

Die Bundesregierung ist ein verl?sslicher Partner in der internationalen Klimafinanzierung. Im Jahr 2021 hat die Bundesregierung insgesamt Haushaltsmittel in H?he von etwa 5,34 Milliarden Euro als deutschen Beitrag für die internationale Klimafinanzierung zugesagt. Bundeskanzler Olaf Scholz bekr?ftigte beim Petersberger Klimadialog im Mai 2023 das Ziel, den deutschen Beitrag bis sp?testens 2025 auf mindestens 6 Milliarden Euro pro Jahr zu erh?hen und damit der Zusage von Angela Merkel vom G7?-Gipfel im Juni 2021 nachzukommen. über die Mittelaus dem Bundeshaushalt hinaus leistet die Bundesregierung zus?tzlich ?ffentlich mobilisierte Klimafinanzierung (Kredite durch KfW und DEG) in 2021 in H?he von 2,59 Milliarden Euro sowie durch die Mobilisierung privater Mittel in H?he von 170 Millionen Euro. Neben dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) leistet insbesondere die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) einen ma?geblichen Anteil.

Privatkapitalmobilisierung

Durch die internationale ?ffentliche Klimafinanzierung kann nur ein Teil der für die Transformation der Volkswirtschaften notwendigen Finanzmittel aufgebracht werden. Daher ist die Bundesregierung bestrebt, durch den strategischen Einsatz ?ffentlicher Mittel die Mobilisierung privater Investitionen für Minderungs- und Anpassungsma?nahmen in Schwellen- und Entwicklungsl?ndern zu verbessern. Dies geschieht unter anderem über den Einsatz verschiedener innovativer Finanzierungsinstrumente insbesondere im Blended Finance Bereich zur Reduktion der Hürden und Risiken für den Privatsektor im Rahmen von Projekten der Internationale Klimaschutzinitiative (IKI).

Der globale Kohlenstoffmarkt

Der globale Kohlenstoffmarkt

Kohlenstoffm?rkte erm?glichen es, die Umsetzung von Klimaschutz m?glichst effizient zu gestalten. Marktbasierte Klimaschutzinstrumente setzen Anreize, damit Treibhausgasemissionen zuerst dort reduziert werden, wo es am kostengünstigsten ist. Daher betrachtet die deutsche Bundesregierung die Nutzung marktbasierter Instrumente als einen bedeutenden Ansatz bei der Bek?mpfung des Klimawandels.

Kohlenstoffm?rkte entstehen, wenn marktbasierte Klimaschutzinstrumente ihre Wirkung entfalten und Kohlenstoffzertifikate gehandelt werden. Grunds?tzlich lassen sich zwei unterschiedliche Instrumente unterscheiden, die zur Schaffung von Kohlenstoffm?rkten führen: Emissionshandelssysteme und Crediting-Systeme.

Ein Emissionshandelssystem (cap and trade-system) setzt eine Obergrenze, ein sogenanntes ?cap“, für die zu regulierenden Treibhausgasemissionen fest. Innerhalb des regulierten Bereichs wird nur eine begrenzte Menge an Verschmutzungsrechten (?allowances“) ausgestellt. Allowances sind frei handelbare Einheiten, die den regulierten Teilnehmern eines Emissionshandelssystems zugeteilt werden. Jeder Teilnehmer des Emissionshandelssystems muss für jede emittierte Tonne CO2equivalent (CO2e) ein Verschmutzungsrecht vorweisen. Diese Verschmutzungsrechte k?nnen frei gehandelt werden. Dies erlaubt es den Teilnehmenden, zus?tzliche Verschmutzungsrechte zu kaufen, oder, wenn sie erfolgreich Klimaschutzma?nahmen durchgeführt haben, überschüssige allowances zu verkaufen. Durch den Handel von allowances entwickelt sich ein einheitlicher CO2-Preis. Dieser Preis erfüllt eine wichtige Signalfunktion. Die H?he des Preises h?ngt im Wesentlichen davon ab, wie ambitioniert die Obergrenze des Emissionshandelssystems festgesetzt ist und wie teuer Klimaschutzma?nahmen in der Umsetzung sind.

Ein Crediting-Mechanismus (baseline-and-credit-system) – zu Deutsch etwa Gutschriftensystem – erm?glicht die Vergütung von Emissionseinsparungen. In einem solchen Mechanismus werden handelbare Zertifikate für tats?chlich erreichte Emissionsminderungen ausgegeben. Sie werden ausgestellt, wenn es gelingt, nachweislich die tats?chlichen Emissionen unter einen zuvor festgelegten Referenzwert (baseline) zu senken. Ein Crediting-Mechanismus kann entweder auf einzelnen Klimaschutzprojekten und -programmen aufbauen oder für ganze Sektoren und Wirtschaftsbereiche ausgestaltet werden. Die Teilnahme an einem Crediting-Mechanismus ist freiwillig. Die Nachfrage nach den erzeugten Zertifikaten muss daher an anderer Stelle geschaffen werden. Dies kann zum Beispiel dadurch entstehen, dass die Zertifikate aus dem Crediting-Mechanismus innerhalb eines Emissionshandelssystems anrechenbar sind.

Das übereinkommen von Paris (üvP) markiert einen Meilenstein bei der Fortentwicklung internationaler marktbasierter Klimaschutzmechanismen. Zugleich haben in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von L?ndern eigenst?ndig preisbasierte Klimaschutzinstrumente wie Emissionshandelssysteme oder Treibhausgassteuern eingeführt. Zu dem weltweit ersten Handelssystem für Treibhausgasemissionsrechte, dem Europ?ischen Emissionshandelssystem, sind mittlerweile zahlreiche weitere hinzugekommen. So haben Neuseeland, die Schweiz, Kasachstan, Südkorea, Mexiko, Montenegro, das Vereinigte K?nigreich und Indonesien ebenfalls Emissionshandelssysteme auf nationaler Ebene eingeführt. Deutschland und ?sterreich nutzen Emissionshandel zur Bepreisung fossiler Brennstoffe in den Sektoren Geb?ude und Verkehr. Hinzukommt eine Reihe subnationaler Handelssysteme, zum Beispiel in Kalifornien oder Québec. Das im Jahr 2021 eingeführte nationale Emissionshandelssystem in China ist das gr??te weltweit bezüglich der abgedeckten Emissionen.

Ein Preis für Treibhausgasemissionen

Auch CO2-Steuern werden bereits von zahlreichen L?ndern genutzt, um Treibhausgasemissionen mit einem Preis zu belegen. Es gibt sie in einer Reihe von EU-L?ndern, der Schweiz, der Ukraine, Japan, Südafrika, Singapur, Chile, Mexiko, Argentinien und Kolumbien. In Kanada müssen seit Januar 2019 alle Provinzen und Territorien über ein Instrument zur Bepreisung von Treibhausgasen verfügen, das einen nationalen Mindeststandard erfüllt. Aktuell wird die Einführung einer CO2-Steuer auch in mehreren afrikanischen L?ndern diskutiert, darunter Marokko, Elfenbeinküste, Senegal und Botswana. In den letzten Jahren wurde so ein immer gr??erer Teil der globalen Treibhausgasemissionen von einem CO2-Preis erfasst; laut Berechnungen der Weltbank waren es im Jahr 2023 rund 23 Prozent der globalen Emissionen. Zahlreiche weitere L?nder erw?gen ebenfalls die Einführung solcher Instrumente. Einen überblick über den derzeitigen Stand bei der Umsetzung von preisbasierten Klimaschutzinstrumenten gibt die Weltbank auf ihrer Internetseite.

Mit dem neuen internationalen Klimaschutzübereinkommen, das Ende 2015 in Paris verabschiedet wurde und seit 2020 zur Anwendung kommt, wurde eine Grundlage für den internationalen Austausch von Minderungsleistungen geschaffen. Artikel 6 des übereinkommens von Paris sieht hierfür neben der Einrichtung eines neuen internationalen Marktmechanismus auch M?glichkeiten zur Nutzung bilateraler Mechanismen vor. Diese zukünftigen Mechanismen k?nnen auf den Erfahrungen aufbauen, die mit den unter dem Kyoto-Protokoll eingerichteten Mechanismen Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM) bereits gesammelt wurden.

Grundlagen für neue Kohlenstoffm?rkte nach Art. 6 des übereinkommens von Paris

Grundlagen für neue Kohlenstoffm?rkte nach Art. 6 des übereinkommens von Paris

Die deutsche Bundesregierung betrachtet einen funktionierenden, globalen Kohlenstoffmarkt als ein zentrales Instrument im internationalen Klimaschutz. Marktmechanismen schaffen Flexibilit?t und erm?glichen es, die Emissionen dort zu reduzieren, wo Einsparungen am kostengünstigsten zu erreichen sind. Darüber hinaus bieten sie die M?glichkeit, Investitionen des Privatsektors in klimafreundlichere Kan?le zu leiten und somit die ?ffentlichen Mittel zu erg?nzen.
Die deutsche Bundesregierung hat sich deshalb fortw?hrend dafür eingesetzt, die Kohlenstoffm?rkte auch in einem zukünftigen Klimaabkommen zu verankern und so einen langfristig stabilen Preis für Treibhausgasemissionen zu etablieren. Dieser Einsatz war erfolgreich: Mit Artikel 6 des übereinkommens von Paris wurde die Grundlage für die Etablierung neuer Kohlenstoffm?rkte für die Zeit nach 2020 geschaffen. Artikel 6 des übereinkommens erm?glicht es den Vertragsstaaten, über freiwillige Zusammenarbeit das Ambitionsniveau für Minderungs- und Anpassungsma?nahmen zu erh?hen und Nachhaltige Entwicklung zu f?rdern. Hierfür sollen die drei sogenannten Kooperationsans?tze genutzt werden.

Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich die Vertragsstaaten 2021 auf der Klimakonferenz in Glasgow (COP26) auf ein Regelwerk für Artikel 6 geeinigt. Detaillierte Vorgaben liegen nun für alle drei unterschiedlichen Kooperationsans?tze vor. Die Finalisierung der Umsetzungsregeln wird bis zur COP28 (2023) weiter ausgearbeitet. W?hrend Artikel 6.2 bereits in Pilotprojekten umgesetzt wird, bedarf es zur Ausgestaltung und Implementierung von Artikel 6.4 multilateraler Abstimmungsprozesse.

Direkte zwischenstaatliche Kooperation (Art. 6.2)

Unter Artikel 6.2 k?nnen die Vertragsstaaten direkt miteinander kooperieren. Dabei ist es m?glich, dass Minderungsma?nahmen in einem Land umgesetzt werden und die daraus resultierenden Minderungsmengen in ein anderes Land transferiert und dort gegen das nationale Klimaschutzziel angerechnet werden. Voraussetzung hierfür sind ein transparentes Verfahren und eine korrekte Buchhaltung der Minderungsleistung. Das neue Regelwerk schlie?t aus, dass Emissionsreduktionen mehrmals gez?hlt werden – beispielsweise sowohl in der Klimabilanz des Landes, in dem die Klimaschutzma?nahme stattfindet, als auch in dem Land, in das die Minderungsleistungen transferiert werden. Diese so genannte Doppelte Inanspruchnahme ist eine Art der Doppelz?hlung. Sie wird verhindert, indem die beteiligten Staaten buchhalterische Anpassungen ihrer berichteten Emissionsbilanzen durchführen (sog. corresponding adjustments): W?hrend der K?ufer seine Bilanz nach unten korrigiert, passt der Verk?ufer seine Bilanz nach oben an, indem er die Menge an exportierten Minderungen in Form von Emissionen auf seine gemessenen Emissionen aufschl?gt. Somit wird sichergestellt, dass die Minderung nur noch einmal, und zwar durch den K?ufer, beansprucht wird. Eine internationale Aufsicht über diese Kooperationsformen ist nicht vorgesehen, aber es gelten umfassende Berichts- und Bilanzierungsvorschriften. Hierdurch sollen auch Beitr?ge zur nachhaltigen Entwicklung sichergestellt und negative Auswirkungen vermieden werden.

Weiterführende Informationen

Der neue Nachhaltigkeitsmechanismus (Art. 6.4)

Eine zweite M?glichkeit der Kooperation besteht in der Nutzung des ?Mechanismus zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen und zur F?rderung nachhaltiger Entwicklung“ (Artikel 6.4), der ein Nachfolger des Clean Development Mechanism (CDM) des Kyoto-Protokolls ist. Wie bei zwischenstaatlichen Kooperationen unter Artikel 6.2 k?nnen die durch diesen Mechanismus erzielten Minderungsleistungen von dem Land, in dem sie realisiert wurden, in ein anderes Land transferiert und gegen das dortige Klimaschutzziel angerechnet werden. Im Gegensatz zu der direkten zwischenstaatlichen Kooperation unter Artikel 6.2, für die lediglich gemeinsame Leitlinien gelten, wird dieser Mechanismus durch ein von der Vertragsstaatenkonferenz beauftragtes Gremium beaufsichtigt, das sogenannte ?Supervisory Body“. Darüber hinaus wurden Regeln, Vorgehensweisen und Verfahren verabschiedet, die bei Durchführung von Aktivit?ten unter Artikel 6.4 berücksichtigt werden müssen. Die Ausgestaltung und Umsetzung von Klimaschutzma?nahmen sowie die überprüfung der erzielten Ergebnisse sollen so nach einheitlichen Vorgaben ablaufen.

Mit Blick auf m?gliche negative soziale und ?kologische Auswirkungen wurde auf der COP26 die Einrichtung eines unabh?ngigen Beschwerdemechanismus beschlossen. Beschwerden von Personen und Gemeinschaften, die von der Minderungsaktivit?t negativ betroffen sind, werden somit von einer unabh?ngigen Stelle untersucht. ?hnlich wie in Artikel 6.2 beinhalten die Regeln für Artikel 6.4 Vorgaben zur Berichterstattung über die Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung des Gastgeberlandes.

Weiterführende Informationen

Nicht-marktbasierte Ans?tze (Art. 6.8)

Als dritte Option wurde im übereinkommen von Paris die M?glichkeit für sogenannte nicht-marktbasierter Ans?tze geschaffen (Artikel 6.8). Wie der Name deutlich macht, werden marktbasierte Klimaschutzinstrumente hier keine Rolle spielen. Dies k?nnen zum Beispiel Ma?nahmen zur Technologieentwicklung und -transfer oder auch zum Kapazit?tsaufbau in L?ndern des globalen Südens sein. In den Verhandlungen der COP26 wurde die Errichtung eines Ausschusses für Nicht-Markt-Ans?tze (NMA) beschlossen, der das Arbeitsprogramm von Artikel 6.8 bis 2027 umsetzen soll. Der Ausschuss wird Ma?nahmen zur F?rderung von NMAs in bestimmten Schwerpunktbereichen ermitteln und ergreifen. Zu den ersten Schwerpunktbereichen des Arbeitsprogramms geh?ren: "Anpassung, Resilienz und Nachhaltigkeit", "Minderungsma?nahmen zur Bew?ltigung des Klimawandels und als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung" und "Entwicklung sauberer Energiequellen". In Zukunft k?nnen noch weitere Schwerpunktbereiche hinzukommen.

Hyperlink ?Aktivit?ten der Bundesregierung und ihrer Partner“ (siehe unten) --> wo soll der Hyperlink gesetzt werden?

Weiterführende Informationen

Freiwilliger Kohlenstoffmarkt

Freiwilliger Kohlenstoffmarkt

Neben dem sogenannten Compliance-Markt, also dem Markt, dessen Nachfrage sich in letzter Instanz aus den Klimaschutzzielen der Nationalstaaten speist, hat sich über die vergangenen Jahre ein Markt für die freiwillige Kompensation von Treibhausgasemissionen entwickelt. Immer mehr Unternehmen, Organisation und auch Privatpersonen m?chten einen Teil ihrer Emissionen durch den Ankauf von Klimaschutzzertifikaten ausgleichen.

Die K?uferinnen und K?ufer müssen dafür allerdings nicht unbedingt auf Zertifikate zurückgreifen, die den internationalen Regeln der Vereinten Nationen entsprechen, sondern k?nnen auch private Zertifizierungsmechanismen nutzen.
Eine Entwicklung, die diesem ?freiwilligen Kohlenstoffmarkt“ zuletzt bedeutenden Aufschwung verlieh, ist die Verkündung von Klimaneutralit?tszielen von Unternehmen. Immer mehr Unternehmen haben sich zum Ziel gesetzt, ihre Emissionen bzw. einen Teil davon in den kommenden Jahren auf null zu bringen. Einige werben bereits heute damit, ?klimaneutral“ zu wirtschaften. Da die meisten Unternehmen jedoch auf absehbare Zeit Emissionen verursachen werden, ist zumindest mittelfristig der Ankauf von CO2-Zertifikaten notwendig, um die weiterhin anfallenden Emissionen bilanziell auszugleichen. Hierdurch besteht ein erhebliches Nachfragepotential für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt. Jedoch sind bei diesem Vorgehen aus Sicht der Bundesregierung einige Grundprinzipien zu beachten: So sollte dem Vermeiden und Reduzieren von Treibhausgasemissionen immer Vorrang einger?umt werden gegenüber der Kompensation von Emissionen. Anbieter von Kompensationsdienstleistungen sollten diesen Vorrang deutlich machen und zun?chst über M?glichkeiten zur Emissionsvermeidung und -reduktion informieren, bevor über einen Emissionsausgleich gesprochen wird.

Zudem sollte die Kompensation nur durch Projekte erfolgen, die anspruchsvollen Qualit?tskriterien genügen. Es sollte beispielsweise sichergestellt sein, dass die Emissionsreduktionen nachweisbar zus?tzlich sind, also nicht ohnehin durchgeführt worden w?ren. Auch muss vermieden werden, dass eine Emissionsminderung doppelt gez?hlt wird, also bspw. ein Unternehmen mit dieser Minderung seine Emissionen ausgleicht und gleichzeitig das Gastgeberland sich die Minderung in seinem Inventar für seine Erfüllung der Klimaschutzziele anrechnet. Vertrauenswürdige Qualit?tsstandards zur Kompensation legen diese Prinzipien und ihre Anwendung transparent und nachvollziehbar dar.

Schlie?lich ist der Gefahr der Verbrauchert?uschung entgegen zu wirken. Viele Unternehmen bezeichnen ihre Produkte oder Dienstleistungen als ?klimaneutral“ oder ?carbon neutral“, da sie Emissionen gemindert und verbliebene Emissionen ?kompensiert“ haben. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass diese Aussagen für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht verst?ndlich sind und somit zu fehlgeleiteten Konsumentscheidungen führen k?nnen. Wenn beispielsweise eine als CO2-neutral vermarktete Flugreise einer Bahnreise vorgezogen wird, verz?gert dies den Umbau hin zu einem nachhaltigen Verkehrssystem. Um diese negativen Auswirkungen bestm?glich zu vermeiden, ist das Grundprinzip ?Vermeiden und Reduzieren vor Kompensieren“ und eine transparente Kommunikation unerl?sslich.
Details zur Durchführung von ?Kompensationsprojekten“ bietet ein UBA-Ratgeber.

Vermeidung von Doppelz?hlung

Seit Beginn der Anwendung des übereinkommens von Paris steht der freiwillige Kohlenstoffmarkt vor einer ver?nderten Ausgangslage. Im übereinkommen von Paris sind alle Staaten dazu verpflichtet, sich nationale Klimaschutzziele zu setzen und Ma?nahmen umzusetzen, die zur Zielerfüllung beitragen. Wird nun in einem Land ein Klimaschutzprojekt durchgeführt, verringert dieses Projekt die Treibhausgasemissionen des Landes und tr?gt so zur Umsetzung des nationalen Klimaschutzziels bei. M?chte zugleich ein Unternehmen die erzeugten Klimaschutzzertifikate zur Umsetzung seines Klimaneutralit?tsziels verwenden, würde die Emissionsreduktion zweimal genutzt. Deshalb stellt sich für den freiwilligen Markt die Frage der Doppelz?hlung: Kann der von dem Projekt erzielte Klimaschutzeffekt sowohl von dem Land als auch von dem Unternehmen beansprucht werden? Oder sollte eine solche Doppelz?hlung durch eine robuste Verrechnung der Emissionsminderungen unterbunden werden?

Die verschiedenen Formen der Doppelz?hlung

Eine Doppelz?hlung liegt vor, wenn eine einzelne Emissionsminderung (bzw. eine CO2-Entnahme aus der Atmosph?re) mehr als einmal auf die Erreichung von Minderungszusagen oder finanziellen Zusagen zum Zweck des Klimaschutzes angerechnet wird. In der Regel werden drei verschiedene Formen der Doppelz?hlung unterschieden: Eine doppelte Ausschüttung (double issuance) liegt vor, wenn eine Emissionsreduktion zur Ausstellung von mehr als einem CO2-Zertifikat führt. Von Doppelter Nutzung (double use) wird gesprochen, wenn ein CO2-Zertifikat zweimal zur Umsetzung von Minderungszielen verwendet wird. Der Begriff Doppelte Inanspruchnahme (double claiming) beschreibt eine Situation, in der zwei Akteure (Staaten oder auch Unternehmen) dieselbe Emissionsreduktion für die Erreichung von Minderungszielen geltend machen: einmal von dem Unternehmen oder Staat, der das CO2-Zertifikat zur Zielerfüllung nutzt, und einmal von dem Gastgeberland, in dessen Inventar die entsprechende Emissionsminderung auftaucht und somit zur NDC-Umsetzung beitr?gt. Die Doppelte Inanspruchnahme von Emissionsreduktionen ist jene Form der Doppelz?hlung, die in den Verhandlungen zu Artikel 6 und in den Diskussionen zur Zukunft des freiwilligen Kohlenstoffmarkts im Mittelpunkt steht.

Für den Handel von Klimaschutzzertifikaten zwischen Staaten schlie?t das übereinkommen von Paris eine solche Doppelz?hlung explizit aus und seit der Klimakonferenz von Glasgow 2021 steht durch die Umsetzung so genannter corresponding adjustments auch eine technische L?sung bereit. Für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt galt die Frage der Doppelz?hlung hingegen lange als ungekl?rt. W?hrend einige Akteure und Akteurinnen die Doppelz?hlung von Emissionsminderungen zwischen Staaten und Unternehmen als unproblematisch betrachteten, wollten Andere jegliche Art der Doppelz?hlung unterbinden. Nachdem sich die beiden Positionen jahrelang gegenüberstanden und keine L?sung in Sicht schien, k?nnte nun ein Signal der internationalen Ebene die Debatte aus der Sackgasse führen: Bereits auf der Klimakonferenz in Glasgow 2021 hatten die Vertragsstaaten beschlossen, dass es unter dem internationalen Marktmechanismus nach Artikel 6.4 des übereinkommens von Paris sowohl Einheiten mit corresponding adjustments als auch welche ohne diese Anpassungen geben solle. Im Beschluss der Klimakonferenz in Sharm-el Sheik im Dezember 2022 wurden letztere nun als mitigation contribution A6.4ER (d.h. die Emissionsminderung tr?gt zur NDC-Implementierung im Projektland bei und wird von diesem Land an die UN berichtet) bezeichnet. Bezüglich der m?glichen Nutzungsoptionen wird eine Verwendung als Ausgleichszertifikat, beispielsweise zur Umsetzung freiwilliger Klimaneutralit?tsziele von Unternehmen, nicht erw?hnt. Die internationale Ebene r?umt somit ein, dass es zwei unterschiedliche Typen von CO2-Zertifikaten geben kann und er?ffnet damit für den freiwilligen Markt die M?glichkeit, transparent und wahrheitsgem?? über den Verbleib des Klimaeffekts der Aktivit?t zu berichten. Damit wird ein Signal gesendet, dass eine Doppelz?hlung auch bei der Nutzung von CO2-Zertifikaten durch private Akteure im freiwilligen Markt nicht erwünscht ist, ohne dies jedoch vollst?ndig auszuschlie?en. Explizit genannt und durch die Namensgebung unterstrichen ist hingegen die Verwendung dieser Zertifikate im Rahmen des so-genannten Contribution Claim-Ansatzes.

Der Contribution Claim-Ansatz wird bereits von ersten Unternehmen angewendet. Im Mittelpunkt des Ansatzes steht der Grundgedanke, dass Unternehmen und andere Organisationen ihrer Klimaverantwortung nachkommen, indem sie erg?nzend zu eigenen Emissionsminderungen Klimaschutzma?nahmen au?erhalb der eigenen Wertsch?pfungskette unterstützen. Die erzielten Emissionsminderungen werden jedoch nicht auf die Klimabilanz des Unternehmens angerechnet, sondern verbleiben im Gastgeberland, das direkt von der Ma?nahme profitiert. Mit diesem Modell wird jegliche Art der Doppelz?hlung effektiv vermieden und zugleich neue Optionen zur Unterstützung von Klimaschutzma?nahmen er?ffnet.

Derzeit gibt es sehr unterschiedliche Interpretationen des Contribution Claim-Ansatzes und die verschiedenen Auspr?gungen weisen teils grundlegende Unterschiede auf. Um eine weitergehende Fragmentierung entgegenzuwirken gilt es nun, ein gemeinsames Verst?ndnis dieses neuen Modells zu entwickeln und dessen Umsetzung voranzutreiben, um die Umsetzung des übereinkommens von Paris bestm?glich zu unterstützen.

Weiterführende Informationen

Eine detailliertere Einführung zu Artikel und dem freiwilligen Markt bietet das Informationsportal des Bundeswirtschaftsministeriums zu marktbasiertem Klimaschutz weltweit, www.carbon-mechanisms.de

Aktivit?ten der Bundesregierung und ihrer Partner

Aktivit?ten der Bundesregierung und ihrer Partner

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist an der technischen Ausgestaltung der internationalen Kooperationsans?tze des übereinkommens von Paris aktiv beteiligt gewesen und treibt auch die dynamische Entwicklung preisbasierter Instrumente weltweit voran. Hierfür hat die Bundesregierung gemeinsam mit ihren internationalen Partnern zahlreiche Initiativen im Bereich der internationalen Kohlenstoffm?rkte auf den Weg gebracht. Zugleich unterstützt Deutschland Forschungsaktivit?ten und Dialogforen, mit denen die Entwicklung innovativer Ans?tze in allen Bereichen des Kohlenstoffmarktes vorangetrieben werden sollen.

F?rderung von Kapazit?tsaufbau und Pilotvorhaben

Das BMWK setzt sich dabei insbesondere für die Weiterentwicklung und Pilotierung marktbasierter Instrumente ein. So f?rdert das BMWK beispielsweise den Kapazit?tsaufbau für die Umsetzung des Artikel 6, denn viele L?nder des globalen Südens haben zwar gro?es Interesse an der Teilnahme der Kooperationsmechanismen, diese erfordert jedoch eine solide technische Grundlage, um etwa die Zus?tzlichkeit von Ma?nahmen nachzuweisen und die Umweltintegrit?t zu gew?hrleisten. Darüber hinaus sind in den meisten F?llen neue Governance-Rahmen mit institutionellen Strukturen, Vorschriften und Strategien erforderlich. Das BMWK unterstützt unter anderem über das Programm Supporting Preparedness for Article 6 Cooperation (SPAR6C) die Regierungen von vier Partnerl?ndern bei der Bew?ltigung dieser Anforderungen, um die nationalen Klimaschutzambitionen zu steigern, die Akteure des Privatsektors einzubinden und die Forschungsergebnisse und Erkenntnisse aus den nationalen Erfahrungen an die internationale Gemeinschaft weiterzugeben.

Ein weiteres Vorhaben unterstützt pilothaft die Entwicklung eines F?rderprogramms zur Einführung energieeffizienter und F-Gas-freier Klimaanlagen in der Region der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrikas (SADC). Das Programm wird an den politischen, vertraglichen, regulatorischen, technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ein Austauschprogramm von Klimaanlagen arbeiten. Zu den Projektaktivit?ten geh?ren neben der Beratung auch die Entwicklung von Grundlagendokumenten für die Kohlenstofffinanzierung und die Quantifizierung von Emissionsreduktionen. Darüber hinaus werden geeignete politische Instrumente entwickelt, die eine beschleunigte Markteinführung von Green ACs unterstützen. Ziel des Vorhabens ist der Abschluss vorl?ufiger bilateraler Vereinbarungen zur übertragung von Internationally Transferred Mitigation Outcomes (ITMOs) als Grundlage für die Kohlenstofffinanzierung und die Quantifizierung von Emissionsreduktionen.

Einführung marktbasierter Systeme auf nationaler Ebene

Ohne effektive CO2-Bepreisung werden die Ziele des übereinkommens von Paris nicht effizient erreichbar sein. Die Bundesregierung setzt sich seit vielen Jahren aktiv für die Ausweitung und St?rkung von CO2-Preissystemen ein und unterstützt L?nder bei der Entwicklung und Implementierung solcher Instrumente. Hierbei kooperiert das BMWK international im Bereich der CO2-Bepreisung sowohl bilateral mit L?ndern, mit verschiedenen nicht staatlichen Akteuren sowie auch im multilateralen Kontext in verschiedenen Initiativen.

Immer mehr L?nder planen oder erw?gen den Einsatz von Instrumenten zur CO2-Bepreisung, um ihre nationalen Klimaschutzbeitr?ge (NDCs) zu erfüllen. Die von der Weltbank unter Beteiligung des BMWK geschaffene Partnership for Market Implementation (PMI) reagiert auf die gestiegene Nachfrage nach Unterstützung bei der Umsetzung dieser Instrumente.

Das Zehn-Jahres-Programm mit einem Finanzierungsziel von 250 Mio. USD zielt darauf ab, die teilnehmenden L?nder bei der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von nationalen Carbon Pricing-Instrumenten zu unterstützen, die mit den eigenen Entwicklungspriorit?ten in Einklang stehen. Gleichzeitig soll das Programm den L?ndern die Teilnahme am globalen Kohlenstoffmarkt und an CO2-Preissystemen erleichtern. Die PMI legt den Schwerpunkt ihrer Aktivit?ten auf die direkte Umsetzung von CO2-Preispolitiken und -instrumenten der Partnerl?nder, indem sie technische Hilfe bereitstellt und den Kapazit?tsaufbau unterstützt.

Mit der 2007 gegründeten "International Carbon Action Partnership" (ICAP) f?rdert das Bundeswirtschaftsministerium ein internationales Netzwerk von Regierungen zum Wissens- und Erfahrungsaustausch über den Emissionshandel. ICAP erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Nationalstaaten, subnationalen Regierungen und supranationalen Institutionen, die Kohlenstoffm?rkte durch Emissionshandelssysteme (ETS) aufgebaut haben oder an deren Umsetzung arbeiten. Die Partnerschaft umfasst derzeit 34 Vollmitglieder und sieben Beobachterstaaten aus vier Kontinenten. Im Laufe der Jahre hat sich ICAP zu einem einzigartigen Forum entwickelt, in dem Best Practices ausgetauscht und ETS-Designelemente diskutiert werden k?nnen. Die ICAP-Website ist zur zentralen Anlaufstelle für aktuelle Informationen und neue Entwicklungen im Bereich Emissionshandelssysteme avanciert. Durch die Kombination dieser Aktivit?ten leistet ICAP einen wertvollen Beitrag zur F?rderung von CO2-Bepreisung weltweit.

Sektorale Initiativen

Ein wichtiger Schwerpunkt für das BMWK stellt die klimafreundliche Transformation von Sektoren mit hohem globalen Erw?rmungspotenzial dar. Das betrifft zum Beispiel die Produktion von Salpeters?ure, die in der Landwirtschaft und im Bergbau verwendet wird. Bei der Produktion von Salpeters?ure entsteht als Nebenprodukt Distickstoffmonoxid (N2O), auch bekannt als Lachgas, welches ein 265-mal h?heres globales Erw?rmungspotenzial als Kohlendioxid (CO2) besitzt. Mit dem Ziel einer klimafreundlichen Umgestaltung des Salpeters?ure-Sektors im globalen Ma?stab initiierte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK, ehemals BMU) daher im Jahr 2015 die Nitric Acid Climate Action Group (NACAG). Ziel der Initiative ist es, Anreize für die Installation einer effektiven N2O-Vermeidungs-technik in jeder Salpeters?ureanlage weltweit zu schaffen. Zu diesem Zweck bietet die NACAG den Partnerl?ndern technische und finanzielle Unterstützung an.

Interessierte L?nder k?nnen ihr Interesse an der NACAG durch Unterzeichnung einer Beitrittserkl?rung bekunden. Mittlerweile haben bereits über 15 L?nder weltweit die Erkl?rung der NACAG unterzeichnet. Sie bringen damit ihre Unterstützung für die Ziele des Bündnisses zum Ausdruck. Zehn L?nder davon haben au?erdem die Verpflichtungserkl?rung unterzeichnet und sich damit verpflichtet, die Lachgasemissionen aus der Salpeters?ureproduktion dauerhaft zu reduzieren. Dies sind damit die ersten L?nder, die eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der NACAG erhalten werden. Zahlreiche L?nder haben darüber hinaus den Salpeters?uresektor neu in ihr überarbeitetes NDC aufgenommen.

Unterstützung regionaler Allianzen

Zur Umsetzung ihrer Nationally Determined Contributions (NDCs) streben zahlreiche L?nder die Nutzung marktbasierter Instrumente an. Vor diesem Hintergrund sehen L?nder in der subregionalen Zusammenarbeit einen potenziellen Weg, ihre gegenseitigen St?rken in Bezug auf Kohlenstoffmechanismen und Klimafinanzierung zu nutzen.

Die Westafrikanische Allianz für Kohlenstoffm?rkte und Klimafinanzierung (WAA), welche inzwischen 16 Mitgliedsstaaten umfasst, wurde 2016 von westafrikanischen Delegierten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) mit dem Ziel ins Leben gerufen, einen Peer-to-Peer-Austausch zu f?rdern, die Position der Subregion in den Verhandlungen zu st?rken und letztendlich den Zugang zu Kohlenstoffm?rkten und ergebnisorientierter Klimafinanzierung für Projekte in Westafrika zu verbessern, um zur Umsetzung der NDCs der L?nder beizutragen. Seit 2017 wird das Bündnis von der Bundesregierung unterstützt.

Inspiriert von der WAA und mit Unterstützung von BMWK-Aktivit?ten und in Zusammenarbeit mit dem UNFCCC Regional Collaboration Center Kampala haben ?thiopien, Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda 2019 die Ostafrikanische Allianz für Kohlenstoffm?rkte und Klimafinanzierung gegründet, die eine vergleichbare Zielsetzung verfolgt.

Diese beiden ersten Allianzen sind nun zum internationalen Vorbild geworden. Die bisherige Entwicklung der Allianzen wird von anderen L?ndern positiv bewertet, so dass diese selbst eine regionale Kooperation aufsetzen wollen, so bspw. in der Karibik.

Akteursvernetzung und Strategischer Dialog

Das BMWK unterstützt au?erdem eine Reihe von Netzwerk- und Austauschformaten, die sich auf die Kohlenstoffm?rkte und die Steigerung der Klimaschutzambitionen weltweit beziehen. So unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium unter anderen die Informationsaustauschplattform Innovate4Climate (I4C). Die I4C ist ein globales Austauschforum, das den Dialog zwischen dem ?ffentlichen und dem privaten Sektor zur Mobilisierung von Finanzmitteln für den Klimaschutz f?rdert. Es bringt führende Pers?nlichkeiten aus Regierung, Industrie, Wirtschaft, Finanzwesen und Technologie zusammen und erm?glicht so einen Dialog über innovative Klimafinanzierungsmodelle. Die seit 2017 j?hrlich von der Weltbankgruppe veranstaltete Konferenz f?rdert Investitionsm?glichkeiten in den Bereichen Klimaschutz, Anpassung und Resilienz, bringt Organisationen aus unterschiedlichen Feldern zusammen und f?rdert so den Austausch von Wissen und Erfahrung.

Den strategischen Austausch über die weitere Entwicklung des globalen Kohlenstoffmarktes f?rdert die ?Carbon Market Platform“, die 2015 unter deutscher G7-Pr?sidentschaft gerufen wurde. Das Hauptforum der Plattform ist der j?hrliche strategische Dialog, an dem hochrangige politische Entscheidungstr?gerinnen und Entscheidungstr?ger teilnehmen und der durch laufende Arbeiten auf technischer Ebene unterstützt wird. Bei diesen politischen Dialogen werden unterschiedliche Themen behandelt, etwa wie marktbasierte Instrumente ausgestaltet werden k?nnen, um die Klimaschutzambition zu steigern, sowie unterschiedliche Niveaus der internationalen Zusammenarbeit - von der Vereinbarung koordinierender Standards und Preiskorridoren bis hin zum Linking von Carbon Pricing Instrumenten.

Initiative

Internationale Klimaschutzinitiative

Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) ist ein wichtiger Teil der internationalen Klimafinanzzusagen der Bundesregierung. Die IKI wird seit dem Jahr 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Ausw?rtigen Amt (AA) umgesetzt. Mit der IKI unterstützen die drei Ministerien gemeinsam in Entwicklungs- und Schwellenl?ndern L?sungsans?tze, um die im übereinkommen von Paris verankerten, national festgelegten Klimaschutzbeitr?ge (Nationally Determined Contributions, NDCs) umzusetzen und ambitioniert weiterzuentwickeln. Dazu geh?ren Ma?nahmen zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels sowie zum Erhalt und Wiederaufbau natürlicher Kohlenstoffsenken unter Berücksichtigung ?kologischer, wirtschaftlicher und sozialer Belange. Im Hinblick auf die biologische Vielfalt unterstützt die IKI ihre Partnerl?nder auch dabei, die Ziele des übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) zu erreichen. Die drei Ministerien vereinbaren den grundlegenden IKI-Rahmen gemeinsam. Dazu geh?ren die Instrumente, die die Werte und Verantwortung der IKI sicherstellen und überprüfen helfen, die verschiedenen F?rdercalls sowie die Kommunikation nach au?en.

Die Aktivit?ten der IKI-Projekte reichen beispielsweise von der Beratung politischer Entscheidungstr?ger*innen über den Aufbau von Kompetenzen und Technologiepartnerschaften bis hin zur Risikoabsicherung durch innovative Finanzinstrumente. Dazu geh?ren auch Studien, Beratung bei der Projektvorbereitung für die Infrastrukturentwicklung und Investitionsinstrumente für den Klimaschutz oder den Erhalt der biologischen Vielfalt.

Bis heute hat die IKI mehr als 800 Klima- und Biodiversit?tsprojekte in über 150 L?ndern weltweit mit einem Gesamtfinanzierungsvolumen von 5 Milliarden Euro (2008-2021) genehmigt.

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