Die Computerspielef?rderung des Bundes auf einen Blick:
- F?rderung für die Entwicklung von Prototypen und Produktionen von Computerspielen
- F?rderquote von bis zu 50 %
- Planbarkeit durch Mindestkriterien
- Antragsberatung und -bearbeitung durch den Projekttr?ger DLR
Trotz steigender Gesamtums?tze der Branche waren die Marktanteile deutscher Unternehmen lange Zeit rückl?ufig und stagnieren seit einigen Jahren auf niedrigem Niveau. Auch bleibt die Zahl der hier besch?ftigten Personen hinter dem Potential zurück. Hauptgrund sind die im internationalen Vergleich hohen Produktionskosten für Computerspiele in Deutschland. Um dem etwas entgegenzusetzen und die Rahmenbedingungen für Entwicklungen aus Deutschland zu verbessern, gibt es seit 2019 die Computerspielef?rderung des Bundes mit einem Volumen von max. 70 Mio. Euro j?hrlich. Die F?rderung soll insbesondere dazu beitragen, die Anzahl der Besch?ftigten innerhalb der Branche zu erh?hen, sowie die Zahl von Spielever?ffentlichungen und Unternehmen aus Deutschland zu steigern und deren Positionierung auf sowohl dem deutschen als auch auf den internationalen M?rkten zu st?rken. Bislang konnten hier über 500 Projekte unterstützt werden.
Seit Ende Februar 2023 wird das F?rderprogramm durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft umfassend evaluiert. Dabei sollen sowohl die Dimensionen Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit des F?rderinstruments beleuchtet, als auch Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des F?rderprogramms gewonnen werden, mit dem Ziel, die F?rderung künftig noch effektiver ausrichten zu k?nnen, um den Standort Deutschland für Spieleentwickler weiter zu st?rken. Die Ergebnisse der Evaluation sollen im Herbst 2023 vorliegen.
Durch die Bereitstellung zus?tzlicher Mittel in 2023 konnte die F?rderung nach dem Antragsstopp im November 2022 wieder aufgenommen werden. Die F?rdermittel fu?r 2023 und auf Basis der derzeitigen bewilligbaren Mittel sind allerdings inzwischen fu?r 2024 (aufgrund der überj?hrigkeit der gef?rderten Projekte) ausgesch?pft. Alle Einsparpotentiale wurden bereits beru?cksichtigt, so dass ein Antragsstopp erfolgen musste. Bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Antr?ge werden unter dem Vorbehalt der Mittelverfu?gbarkeit weiterbearbeitet. Bewilligte F?rdermittel werden regul?r ausgezahlt.