Ein Raum ?ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gem?? den Bestimmungen der Vertr?ge gew?hrleistet ist“ – so wird der europ?ische Binnenmarkt in Artikel 26 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europ?ischen Union (AEUV) beschrieben.
Grenzüberschreitend reisen und arbeiten, Waren und Dienstleistungen einkaufen und anbieten
Der ungehinderte Warentransport über unsere Binnengrenzen ist heute ebenso unverzichtbar geworden wie das ungehinderte Reisen und Niederlassen für EU-Bürger innerhalb der Europ?ischen Union und weitgehend auch des Europ?ischen Wirtschaftsraumes (EWR), zu dem Island, Liechtenstein und Norwegen geh?ren. Aber der Weg dahin war weit und reicht bis in die Anf?nge der Europ?ischen Integration zurück.
Am 25. M?rz 1957 wurde mit der Unterzeichnung der R?mischen Vertr?ge durch Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland die Europ?ische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet, um die gemeinsame Wirtschaftspolitik im Rahmen der europ?ischen Integration zu f?rdern – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur heutigen Europ?ischen Union. Zum 60-j?hrigen Jubil?um der r?mischen Vertr?ge hat das BMWi am 25. M?rz 2017 die Broschüre ?Perspektiven für ein wirtschaftlich starkes Europa“ ver?ffentlicht, die die Errungenschaften und aktuellen Handlungsfelder für die Europ?ische Union detailliert herausarbeitet. Die Broschüre ist hier abrufbar.
Mit dem "Wei?buch zur Vollendung des Binnenmarktes" der Europ?ischen Kommission von 1985 wurde dem Binnenmarkt neue Schubkraft verliehen und die Verwirklichung des Binnenmarktes bis 1992 beschlossen. Fast 30 Jahre nach der Verwirklichung des Binnenmarktes sind beachtliche Fortschritte zu verzeichnen. Die Einführung der gemeinsamen W?hrung, des Euro, l?sst das Zusammenwachsen der M?rkte zu einem einheitlichen europ?ischen Binnenmarkt auch nach au?en erkennbar werden. Mehr erfahren.