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Artikel - Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien

Einleitung

Erneuerbare Energien geh?ren zu den wichtigsten Stromquellen in Deutschland, und ihr Ausbau ist eine zentrale S?ule der Energiewende. Unsere Energieversorgung soll klimaneutral werden und uns gleichzeitig unabh?ngig vom Import fossiler Brenn-, Kraft- und Heizstoffe machen.

Solaranlage zum Thema Erneuerbare Energien; Quelle: iStock.com/nullplus

© iStock.com/nullplus

Die Stromversorgung in Deutschland wird Jahr für Jahr ?grüner“. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch w?chst best?ndig: von rund sechs Prozent im Jahr 2000 auf rund 45 Prozent im Jahr 2020. Damit wurde die ursprüngliche Zielmarke von 35 Prozent für das Jahr 2020 deutlich übertroffen.

Bis zum Jahr 2030 sollen mindestens 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Nach der Vollendung des Kohleausstiegs soll die Stromversorgung in Deutschland dann treibhausgasneutral sein. So sieht es das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz – kurz EEG 2023 – vor.

Insgesamt stellt sich die Stromerzeugung in Deutschland wie in der folgenden Grafik dar:

Bruttostromerzeugung in Deutschland 2022 in TWh Bild vergr??ern

Bruttostromerzeugung in Deutschland 2022 in TWh

© AG Energiebilanzen

Auch bei der W?rmeversorgung spielen erneuerbare Energien zunehmend eine wichtige Rolle. Derzeit betr?gt der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für W?rme und K?lte 16 Prozent.

Die Energietr?ger der Energiewende

Wind- und Sonnenenergie sind die wichtigsten erneuerbaren Energietr?ger. Daneben leisten Biomasse und Wasserkraft einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung.

  • Windenergie spielt gegenw?rtig die tragende Rolle beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Im Jahr 2021 betrug die installierte Leistung der Windenergieanlagen an Land 56,0 Gigawatt (GW) und auf See 7,8 GW. An Land wurden im Jahr 2020 rund 104,8 Terawattstunden (TWh) und auf See rund 27,3 TWh erzeugt, insgesamt also rund 132 TWh. Im Jahr 2021 ist die Stromerzeugung aus Windenergie trotz gestiegener installierter Leistung witterungsbedingt auf rund 115 Terrawattstunden zurückgegangen. Damit lag im Jahr 2020 der Anteil der Windenergieanlagen am ins Netz eingespeisten Strom bei fast 24 Prozent und war damit erstmals der wichtigste Energietr?ger in der Stromerzeugung. Im Jahr 2021 ging der Anteil witterungsbedingt zun?chst auf rd. 20 Prozent zurück, im ersten Halbjahr 2022 stieg die Erzeugung dann wieder deutlich an.

    Bis zum Jahr 2030 soll nach dem novellierten Windenergie-auf-See-Gesetz eine Leistung von mindestens 30 GW bei Windenergie auf See am Netz sein, bei Windenergie an Land nach dem EEG 2023 115 GW und bei Photovoltaik 215 GW. Zur St?rkung der Windenergienutzung an Land werden mit dem EEG 2023 entscheidende Ma?nahmen auf den Weg gebracht. Neben der massiven Anhebung der Ausbauziele wird u.a. das sog. Referenzertragsmodell zur Entwicklung auch weniger windstarker Standorte angepasst und so die F?rderung des Windausbaus insbesondere in Süddeutschland gest?rkt. Die bestehende Regelung für die finanzielle Beteiligung der Kommunen wird weiterentwickelt und soll zukünftig zum Regelfall werden. Die Degression der H?chstwerte wird ausgesetzt, und die Bundesnetzagentur erh?lt die M?glichkeit die H?chstwerte z.B. aufgrund der gestiegenen Stromgestehungskosten um bis zu 25 Prozent anzupassen.

  • Sonnenenergie: Photovoltaikanlagen wandeln die Energie der Sonnenstrahlung in Strom um. Neue Solaranlagen geh?ren heute zu den günstigsten Erneuerbare-Energien-Technologien. Etwa 2,6 Millionen Photovoltaikanlagen stellten Ende 2022 mit rund 66 GW Leistung den gr??ten Anteil der Stromerzeugungssysteme bei den erneuerbaren Energien, gefolgt von der Windenergie an Land mit einer installierten Leistung von rund 58 GW. Unser Ziel für das Jahr 2030 ist ein Anteil von mindestens 80 Prozent Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch.

    Auf Initiative des BMWK wurde mit dem EEG 2023 die Rahmenbedingungen auch bei der Solarenergie verbessert und wichtige Weichen gestellt. So erhalten Dachanlagen u.a. eine h?here Vergütung für Anlagen, die ihren Strom vollst?ndig in das Netz einspeisen. Mit Blick auf die Freifl?chenanlagen wurden die Fl?chenkulisse erweitert und besondere Anlagenkonzepte, wie Floating-PV oder Agri-PV in die F?rderung integriert.

    Im W?rmebereich nutzen die Solarkollektoren die Energie der Sonne, um W?rme für die Trinkwassererw?rmung oder für Industrieprozesse zu erzeugen

  • Biomasse wird in fester, flüssiger und gasf?rmiger Form zur Strom- und W?rmeerzeugung und zur Bereitstellung von Biokraftstoffen genutzt. Bezogen auf den Anteil der erneuerbaren Energien insgesamt trug Biomasse im Jahr 2021 mit rd. 21Prozent zur Stromerzeugung, 86 Prozent zum Endenergieverbrauch für W?rme und K?lte und 88 Prozent zum Endenergieverbrauch im Verkehr bei.

Mehr Informationen zur Entwicklung der Erneuerbaren Energien finden Sie auf www.erneuerbare-energien.de.

Seit dem 3. Juli 2017 bildet die neue Informationsplattform SMARD nahezu in Echtzeit aktuelle Entwicklungen am Strommarkt ab – auch zu erneuerbaren Energien. SMARD bereitet die Daten transparent, verst?ndlich und übersichtlich auf. Somit k?nnen verschiedene Nutzergruppen mit SMARD den Fortgang der Energiewende jederzeit nachverfolgen. Für Expertinnen und Experten stehen zudem umfangreiche Funktionen zur vertieften Analyse bereit.

Erneuerbare Energien: Ausbau im 1. Halbjahr 2023
NEU-INBETRIEBNAHMEN 2023: SOLARENERGIE in Megawatt (MW)
NEU-INBETRIEBNAHMEN 2023: SOLARENERGIE NACH FL?CHE in Kilowatt pro Quadratkilometer
NEU-INBETRIEBNAHMEN 2023: WINDENERGIE AN LAND in Megawatt (MW)
NEU-INBETRIEBNAHMEN 2023: WINDENERGIE AN LAND in Kilowatt pro Quadratkilometer
ERTEILTE GENEHMIGUNGEN: WINDENERGIE AN LAND
NEU-INBETRIEBNAHMEN 2023: WINDENERGIE AUF SEE in Megawatt (MW)
NEU-INBETRIEBNAHMEN 2023: WIND UND PV NACH FL?CHE in Kilowatt pro Quadratkilometer
UNSERE ZIELE
7 wir den Ausbau voran

Vier Zahlen zu erneuerbaren Energien

16,2
Symbolicon für Grüner Strom

Prozent Anteil
der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für W?rme und K?lte im Jahr 2021

40
Symbolicon für Sonne

Prozent Anteil
der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2021

19,6
Symbolicon für Windr?der

Prozent Anteil
Windenergie an der gesamten Stromerzeugung im Jahr 2021

14,2
Symbolicon für Geld

Mrd. € Investitionen
in Erneuerbare-Energien-Anlagen im Jahr 2021

Offshore-Windpark zum Thema Energiewende; Quelle: ABB

© ABB

Unsere Energiewende: sicher, sauber, bezahlbar

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Windenergie auf See

Mehr Dynamik für Offshore-Windenergie bis 2045

Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes sieht eine deutliche Erh?hung der Ausbauziele für Windenergie vor der Küste von 20 auf mindestens 30 Gigawatt Leistung bis 2030 vor. Bis 2035 soll eine installierte Leistung von mindestens 40 Gigawatt und von 70 Gigawatt bis 2045 erreicht werden.

Windenergie Made in Germany

Die Offshore-Windenergie ist ein wichtiger Baustein für eine klimafreundliche und zuverl?ssige Energieversorgung. Neben dem Potenzial für die Stromerzeugung ergeben sich durch den Ausbau auf See gro?e Chancen für die deutsche Wirtschaft: Neue Gesch?ftsfelder und Umsatzchancen und damit zukunftsf?hige Arbeitspl?tze für viele Menschen.

Der?Offshore-Ausbau in Deutschland findet in einer Entfernung von teilweise mehr als 40 Kilometern vor der Küste in Wassertiefen von bis zu 40 Metern statt und ist technisch anspruchsvoller als die Windenergienutzung an Land. Parallel dazu steigen die Potentiale: St?rkerer und stetiger Wind auf See bedeutet eine deutlich h?here und gleichm??igere Stromproduktion. Deswegen wird auch dieser Bereich der erneuerbaren Energien ausgebaut.

Gesetzesnovelle bringt h?heres Ausbau-Tempo

Die ?nderung des Wind-auf-See-Gesetzes ist zusammen mit anderen Novellen die gr??te energiepolitische Reform seit Jahrzehnten. Neu ist:?Die Errichtung von Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen liegen im überragenden ?ffentlichen Interesse und dient der ?ffentlichen Sicherheit. Das beschleunigt die Vorhaben und bringt Deutschland schneller zu einer klimaneutralen, bezahlbaren und verl?sslichen Energieversorgung.

Der Ausbau der Windenergie auf See wird auf zwei S?ulen verteilt. Neben bereits zentral voruntersuchten Fl?chen werden zukünftig auch bisher nicht zentral voruntersuchte Fl?chen ausgeschrieben. Zus?tzlich schafft der Ausbau-Pfad bis 2045 mehr Planungssicherheit. Diese Vorgaben machen die Kosten besser absch?tzbar und erleichtert Investitionen.

Um mehr Windstrom zu bekommen, wird das Ausbau-Tempo deutlich erh?ht:

  • Die Offshore-Netzanbindung kann künftig direkt nach Aufnahme der Fl?che in den Fl?chenentwicklungsplan vergeben werden, was die Auftragsvergabe um mehrere Jahre beschleunigt.
  • Bei zentral voruntersuchten Fl?chen entf?llt das Planfeststellungsverfahren und wird durch ein Plangenehmigungsverfahren ersetzt.
  • Vorgaben zur Dauer von Verfahren zur Planfeststellung und Plangenehmigung werden erlassen.
  • Umweltprüfungen und Beteiligungsrechte werden st?rker gebündelt.
  • Die Fachaufsicht über das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie wird für alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem WindSeeG beim?BMWK?gebündelt.
  • Auch kleinere Fl?chen für Anlagen ab 500 MW Leistung k?nnen ausgeschrieben werden.

Windenergie an Land

Windenergie an Land

Leitf?den zum Vollzug des Wind-an-Land-Gesetzes und zur Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung

Robert Habeck betrachtet ein Windrad.

© BMWK / Dominik Butzmann

Das Gesetz zur Erh?hung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz) hat zum Ziel, die Bereitstellung der für den Windenergieausbau an Land notwendigen Fl?chen sicherzustellen. Hierdurch soll der Ausbau erleichtert und beschleunigt werden. In einem Windenergiefl?chenbedarfsgesetz (WindBG) werden den Bundesl?ndern erstmals verbindliche Fl?chenziele (Fl?chenbeitragswerte) vorgegeben, die für die Windenergie an Land auszuweisen sind. Neue Sonderregelungen für die Windenergie an Land im Baugesetzbuch (BauGB) integrieren diese Fl?chenziele in das Planungsrecht und vereinfachen die Planungsverfahren zur Ausweisung von Windenergiegebieten. Das Wind-an-Land-Gesetz ist seit dem 1. Februar 2023 in Kraft.

Mit dem Gesetz zur ?nderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROG?ndG) wurde Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 (EU-Notfall-Verordnung) unter anderem im Bereich Windenergie an Land umgesetzt. Hierzu wurde ein neuer § 6 in das WindBG eingefügt. Die Regelung nutzt die auf europ?ischer Ebene geschaffenen, zeitlich befristeten Beschleunigungsm?glichkeiten für den Windenergieausbau an Land. Sie sieht Erleichterungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in ausgewiesenen Windenergiegebieten vor. Die Regelung ist seit Ende M?rz 2023 in Kraft. Sie ist in neuen Genehmigungsverfahren verbindlich anzuwenden, in laufenden Genehmigungsverfahren besteht insoweit ein Wahlrecht des Vorhabentr?gers. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Um die rechtssichere Umsetzung der neuen Vorschriften für die Windenergie an Land zu erleichtern, wurden nunmehr zwei Leitf?den ver?ffentlicht:

  1. Die Arbeitshilfe Wind-an-Land wurde am 3. Juli 2023 von den zust?ndigen L?ndergremien (Fachkommission St?dtebau der Bauministerkonferenz und Ausschuss für Recht und Verfahren der Ministerkonferenz für Raumordnung) beschlossen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium für Wohnen, St?dtebau und Bauwesen waren bei der Erarbeitung beteiligt. Die Arbeitshilfe enth?lt Auslegungshinweise zu den mit dem ?Wind-an-Land-Gesetz“ geschaffenen neuen Vorschriften im WindBG und BauGB. Das in § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelte überragende ?ffentliche Interesse am Ausbau der Eneuerbaren Energien wird im Hinblick auf seine Relevanz für die planerische Ausweisung von Windenergiegebieten ebenfalls thematisiert.
  2. Die Vollzugsempfehlung zu § 6 Windenergiefl?chenbedarfsgesetz ist eine gemeinsame Ver?ffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Sie gibt vertiefende Hinweise zum Anwendungsbereich, zum Wegfall der Umweltvertr?glichkeitsprüfung und zur modifizierten Artenschutzprüfung nach der neuen Durchführungsregelung zur EU-Notfall-Verordnung in § 6 WindBG.
Windr?der auf dem Land

© BMWK/ Julia Steinigeweg

Das BMWK legt ein Fachkonzept zur Ausgestaltung der Habitatpotenzialanalyse (HPA) vor.

Mit der 4. ?nderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wurden Vorgaben für die artenschutzfachliche Prüfung des T?tungs- und Verletzungsverbots im Hinblick auf kollisionsgef?hrdete Brutv?gel gemacht. Dabei wurde die Habitatpotenzialanalyse (HPA) als Standardmethode eingeführt, um zu prüfen, ob ein signifikantes Risiko besteht, dass ein Vogel mit einer Windenergieanlage kollidiert. Die HPA ist ein Werkzeug, um die Raumnutzung von V?geln an Hand der Habitatausstattung des Gel?ndes im Wesentlichen am Schreibtisch zu prognostizieren. Sie l?st die aufwendige Raumnutzungsanalyse (RNA) ab, die mit mehrfachen gutachterlichen Gel?ndebegehungen und umfassenden Flugbeobachtungen verbunden ist. Perspektivisch soll sie durch die Probabilistik erg?nzt werden.

Mit dem Fachkonzept wird nun ein Vorschlag zur Ausgestaltung der HPA vorgelegt. Das Fachkonzept wurde im Auftrag des BMWK vom Gutachterbüro ARSU erstellt und ist umfassend mit BMUV abgestimmt. Auf Grundlage der L?nder- und Verb?ndeanh?rung wurde der Entwurf noch einmal angepasst. Auf Grundlage des Fachkonzepts wird derzeit zwischen BMUV und BMWK der Entwurf einer Rechtsverordnung abgestimmt, der die Anforderungen an die HPA festlegt.

Das Fachkonzept finden Sie hier?(PDF, 4 MB).

Solarenergie

Photovoltaikanlagen: Motor des Ausbaus der Erneuerbaren Energien

Herzstück jeder Solarzelle ist ein Halbleiter, der meist aus Silizium besteht und den photovoltaischen Effekt nutzt: Bei bestimmten übereinander angeordneten Halbleiterschichten entstehen unter dem Einfluss von Licht (Photonen) freie Ladungen, die als Elektronen über einen elektrischen Leiter abflie?en k?nnen. Der Gleichstrom wird durch einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt und kann so im Hausnetz genutzt oder in das ?ffentliche Stromnetz eingespeist werden.

Photovoltaikanlagen, Solarzellen

In Deutschland tragen netzgekoppelte Photovoltaikanlagen ma?geblich zur Stromversorgung bei. Die Windenergie an Land und die Photovoltaik sind wichtige S?ulen der Stromversorgung in Deutschland, da sie das kostengünstigste Ausbaupotenzial im Bereich der erneuerbaren Energien darstellen. Die Stromeinspeisung durch netzgekoppelte PV-Anlagen wird mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gef?rdert.

Darüber hinaus sind Photovoltaikanlagen als Bestandteil eines brennstoffunabh?ngigen und wartungsarmen Systems h?ufig auch eine wirtschaftliche L?sung für eine netzferne Stromversorgung.

Solarthermische Kraftwerke

In solarthermischen Kraftwerken werden die Sonnenstrahlen mit Brennspiegeln, sogenannten konzentrierenden Spiegelsystemen, gebündelt. Sie erhitzen eine Flüssigkeit, die dann eine konventionelle Turbine antreibt. Diese Kraftwerke bestehen also aus einem innovativen Teil zur solaren W?rmeerzeugung und einem konventionellen Teil zur Stromerzeugung. Die Anlagen k?nnen zur reinen Stromerzeugung oder zur Kraft-W?rme-Kopplung eingesetzt werden, also zur Erzeugung von Strom und Prozessw?rme.

Als Standorte für solarthermische Kraftwerke kommen haupts?chlich die sonnenreichen Zonen der Erde in Frage, da lediglich die direkte Sonneneinstrahlung gebündelt werden kann. Der hohe Anteil diffuser Strahlung und die insgesamt niedrigere Einstrahlung erschweren den wirtschaftlichen Einsatz solarthermischer Kraftwerke in L?ndern wie Deutschland.

Solarw?rmeanlagen, Sonnenkollektoren

Mit Solarkollektoren wird die Strahlung der Sonne in W?rme umgesetzt, um Wasser für den t?glichen Bedarf zu erw?rmen oder die Geb?udeheizung zu unterstützen. Mit Solarthermieanlagen lassen sich auch Prozessw?rme oder K?lte (mittels einer Sorptionsmaschine) erzeugen. Gro?es Potenzial liegt in der Speicherung von Solarw?rme im Sommer für den Winter und der Verteilung von hei?em Wasser über Nahw?rmenetze.

Nach dem Geb?udeenergiegesetz besteht für Neubauten eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien in der W?rmeversorgung. Neben der Nutzung von Strom aus PV-Anlagen für die W?rmeerzeugung kann diese Pflicht auch durch W?rme aus solarthermischen Anlagen erfüllt werden.

"Premium-Punkte":

  • Unser Ziel für das Jahr 2030 ist ein Anteil von 65 Prozent der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch. Windenergie- und Photovoltaikanlagen sind der Motor des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Deutschland.
  • Mit der Umsetzung der Aufhebung des Solardeckels setzen wir einen starken Impuls bei Photovoltaik für Konjunktur und Besch?ftigung in der Erneuerbaren-Branche. Das ist gerade in diesen schwierigen Zeiten sehr wichtig.
  • Als Zahl oder Grafik - Entwicklung Stromerzeugung in %:

Entwicklung der Bruttostromerzeugung und der installierten Leistung von Photovoltaikanlagen in Deutschland Bild vergr??ern

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EEG 2023

Erneuerbare Energien im Stromsektor erstmals konsequent auf 1,5-Grad-Klimapfad

Die Klimakrise spitzt sich zu, die Preise für fossile Brennstoffe haben sich auch angesichts des Angriffskrieges auf die Ukraine vervielfacht: Die erneuerbaren Energien sind zu einer Frage der nationalen Sicherheit geworden. Ihr Ausbau wird durch das EEG 2023 massiv beschleunigt. Bereits im Jahr 2030 sollen mindestens 80 Prozent des verbrauchten Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen. Dafür schafft das EEG 2023 die erforderlichen Rahmenbedingungen.

Das neue Ausbauziel für 2030 bedeutet fast eine Verdoppelung des Anteils innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt. In absoluten Zahlen ist die Aufgabe noch gr??er, denn gleichzeitig wird der Stromverbrauch ansteigen, u.a. durch die zunehmende Elektrifizierung von Industrieprozessen, W?rme und Verkehr. Bis zu 600 TWh Strom sollen in 2030 j?hrlich vor allem aus Wind- und Sonnenenergie erzeugt werden, im Jahr 2021 waren es etwa 234 TWh.

Neue Dynamik bei den erneuerbaren Energien

Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, werden die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die Zeit bis 2028/29 insbesondere für Wind und Solar deutlich angehoben. Die Ausschreibungsmengen für die Windenergie auf See werden durch die parallele Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes angehoben. Zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in allen Rechtsbereichen wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden ?ffentlichen Interesse liegt und der ?ffentlichen Sicherheit dient. Daneben enth?lt das EEG 2023 zahlreiche Einzelma?nahmen, um die Rahmenbedingungen für den Ausbau insbesondere von Wind an Land sowie Solaranlagen zu verbessern, Akzeptanz und aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende zu st?rken und weitere Weichen für ein klimaneutrales Stromsystem der Zukunft zu stellen.

Modernisiertes EEG

Am 7. Juli 2022 hat der Bundestag die umfassende EEG-Novelle - einer der gr??ten energiepolitische Novellen seit Jahrzehnten beschlossen. Das ?EEG 2023“ ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und ersetzt das EEG 2021. Einzelne Ma?nahmen galten jedoch bereits früher, so z.B. die deutlichen Verbesserungen für Photovoltaik-Dachanlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden.

1. Anhebung des Ausbauziels für 2030 auf 80 Prozent

Das Ausbauziel für 2030 wird angehoben und zwar auf mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs. Das bedeutet fast eine Verdoppelung des Anteils innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt. In absoluten Zahlen ist die Aufgabe noch gr??er, denn gleichzeitig wird der Stromverbrauch ansteigen, u.a. durch die zunehmende Elektrifizierung von Industrieprozessen, W?rme und Verkehr (Sektorenkopplung). Bis zu 600 TWh Strom sollen in 2030 j?hrlich aus erneuerbaren Energien erzeugt werden, heute sind es etwa 240 TWh. Mit der Vollendung des Kohleausstiegs ist dann das Ziel erreicht, den Strom in Deutschland nahezu vollst?ndig aus sauberen Quellen zu gewinnen. Damit wird die Treibhausgasneutralit?t der Stromversorgung und eine weitgehende Unabh?ngigkeit von fossilen Energieimporten erreicht.

2. Vorrang für erneuerbare Energien

Zur Beschleunigung des Ausbaus in allen Rechtsbereichen wird im EEG der Grundsatz verankert, dass die Nutzung aller Erneuerbarer Energien im überragenden ?ffentlichen Interesse liegt und der ?ffentlichen Sicherheit dient. Bis die Treibhausgasneutralit?t und damit die Vereinbarungen aus dem Pariser Klimaabkommen erreicht sind, gelten die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in der Schutzgüterabw?gung.

3. Anpassung der Ausschreibungsmengen

Um das neue Ausbauziel von mindestens 80 Prozent für 2030 zu erreichen, wurden die Ausbaupfade deutlich angehoben. Die Leistung der Windenergie an Land soll um bis zu 10 GW pro Jahr steigen. Im Jahr 2030 soll dann eine installierte Kapazit?t von rund 115 GW Windenergieanlagen an Land in Deutschland installiert sein. Bei der Solarenergie werden die Ausbauraten auf bis zu 22 GW pro Jahr gesteigert, so dass im Jahr 2030 Photovoltaikanlagen im Umfang von insgesamt rund 215 GW in Deutschland installiert sein sollen.

4. M?glichkeit zur Anpassung von H?chstwerten

Bereits in Folge der Lieferkettenengp?sse in der Covid-Pandemie, vor allem aber aufgrund von Marktverwerfungen durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sind die Preise für Rohstoffe und Komponenten für Windenergie- und PV-Anlagen zuletzt unerwartet stark gestiegen. Die M?glichkeit der Bundesnetzagentur, H?chstwerte in den Ausschreibungen anzupassen, wenn diese sich als zu hoch oder zu niedrig erwiesen haben, wurde daher erweitert. So k?nnen die H?chstwerte in den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land, für PV-Freifl?chenanlagen und für PV-Dachanlagen um bis zu 25 Prozent angepasst werden, wenn die Marktentwicklung dies notwendig macht. Das gleiche gilt für den H?chstwert in den Innovationsausschreibungen, mit denen die F?rderung von Anlagenkombinationen in der Regel mit Speichern ausgeschrieben werden. Die Bundesnetzagentur erh?lt damit die M?glichkeit, auch unter den derzeitigen Marktbedingungen kurzfristig und wirksam die Funktionsf?higkeit der Ausschreibungen sicherzustellen.

5. Vereinfachung des Ausbaus von PV

Die Rahmenbedingungen für die Solarenergie wurden durch ein gro?es Bündel an Einzelma?nahmen für die verschiedenen Anlagentypen verbessert:

  • Der Ausbaupfad, die PV-Ausbauziele und Ausschreibungsvolumina wurden angepasst und h?lftig auf Dach- und Freifl?chenanlagen verteilt.
  • Die Festvergütung für Dachanlagen wurde deutlich angehoben. Dies gilt bereits für Anlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden. Neue Anlagen, die ihren Strom vollst?ndig in das Netz einspeisen, erhalten zukünftig eine deutlich h?here F?rderung. Anlagen, die teilweise für den Eigenverbrauch genutzt werden, bekommen wegen der wirtschaftlichen Vorteile des Eigenverbrauchs eine geringere F?rderung. Da sich der Eigenverbrauch w?hrend der Anlagennutzungsdauer ver?ndern kann, ist für neue Anlagen ein j?hrlicher Wechsel zwischen h?her vergüteter Volleinspeisung und überschusseinspeisung mit Eigenverbrauch m?glich.
  • Zukünftig lassen sich Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung kombinieren. Damit lohnt es sich, die D?cher voll zu belegen.
  • Die Degression der gesetzlich festgelegten Vergütungss?tze wird bis Anfang 2024 ausgesetzt und dann auf eine halbj?hrliche Degression umgestellt. Der sogenannte ?atmende Deckel“ wurde gestrichen.
  • Die Fl?chenkulisse für Freifl?chenanlagen wird ma?voll erweitert. Zu Konversionsfl?chen und verbreiterten Seitenrandstreifen kommen neue Kategorien wie Agri-PV, Floating-PV und Moor-PV hinzu. Dabei werden landwirtschaftliche und naturschutzvertr?gliche Aspekte berücksichtigt.
  • Die neuen Kategorien sind in den regul?ren PV-Freifl?chenausschreibungen integriert. Bestimmte Agri-PV-Anlagen sowie Moor-PV-Anlagen erhalten aufgrund ihrer h?heren Kosten einen Bonus in den Ausschreibungen.
  • Standardisierung und Digitalisierung werden den Netzanschluss von EE-Anlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung vereinfachen und beschleunigen. Für solche Anlagen wird es zudem zur Ausnahme, dass der Netzbetreiber beim Anschluss anwesend sein muss. Profitieren wird insbesondere das ?Massengesch?ft“ mit PV-Dachanlagen.

6. Flankierung des beschleunigten Ausbaus der Windenergie an Land

Die Degression des H?chstwerts für die F?rderung von Wind an Land wird für zwei Jahre ausgesetzt, um so die Anreize für mehr Tempo beim Windausbau zu erh?hen. Das sogenannte Referenzertragsmodell, ein standortbezogenes Berechnungsmodell für die EEG-Vergütung, wird für windschwache Standorte verbessert und eine neue Kategorie spezifisch für windschwache Standorte in den südlichen Bundesl?ndern geschaffen. Im Gegenzug wird die bisher vorgesehene sogeannte Südquote für Wind an Land aufgehoben. Diese konnte bisher aufgrund der fehlenden beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU Kommission nicht angewendet werden. Zudem wird die Gr??enbegrenzung für Pilotwindenergieanlagen aufgehoben. Das gleichzeitig im Parlament beschlossene Gesetz zur Erh?hung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land beseitigt weitere Ausbauhemmnisse.

7. Fokussierung der Biomassenutzung auf hochflexible Spitzenlastkraftwerke

Die F?rderung der Biomasse wird angepasst. Die Bioenergie kann dadurch ihre St?rke als speicherbarer Energietr?ger ausspielen. Sie leistet dann einen noch gr??eren Beitrag zu einer sicheren Stromversorgung. Die Ausschreibungsmengen für Biomasse werden ab 2024 stufenweise reduziert und die für Biomethan ab 2023 auf 600 MW pro Jahr erh?ht. Biomethan soll künftig nur noch in hochflexiblen Kraftwerken eingesetzt werden. Die begrenzte Ressource Biomasse soll künftig verst?rkt in schwer zu dekarbonisierenden Bereichen wie Verkehr und Industrie eingesetzt werden. Alle neuen Biomethan- und neue KWK-Anlagen sollen zudem fit sein für den Hochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft (?H2-ready“).

8. St?rkung der Bürgerenergie

Im Interesse der Akteursvielfalt, der Akzeptanz vor Ort und des Bürokratieabbaus müssen Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen. Bürgerenergieprojekte erhalten auch ohne Ausschreibung eine Vergütung. Die Vorgaben der Europ?ischen Kommission begrenzen allerdings die Gr??e solcher Projekte für Wind auf bis zu 18 Megawatt und für Solar auf bis zu 6 Megawatt. Zum 1. Januar 2023 startet zudem flankierend das neue F?rderprogramm ?Bürgerenergiegesellschaften“. Damit werden die Hürden der hohen Kosten in der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen an Land für Bürgerenergiegesellschaften zus?tzlich herabgesetzt.

9. Weiterentwicklung der finanziellen Beteiligung der Kommunen

Die finanzielle Beteiligung der Kommunen wird die Akzeptanz vor Ort weiter st?rken und in Zukunft zum Regelfall werden. Zu diesem Zweck wird die finanzielle Beteiligung künftig auch bei Windenergieanlagen an Land in der sonstigen Direktvermarktung erm?glicht. Zus?tzlich k?nnen jetzt auch Betreiber von bestehenden Windenergieanlagen an Land und von bestehenden Freifl?chenanlagen die Kommunen finanziell beteiligen. Im Interesse des Naturschutzes k?nnen Kommunen bei gef?rderten und ungef?rderten Freifl?chenanlagen naturschutzfachliche Vorgaben machen.

10. Weiterentwicklung der Innovationsausschreibungen insbesondere zur F?rderung für Grünen Wasserstoff

Die Ausschreibungsvolumen der bisherigen Innovationsausschreibungen werden angehoben und diese von der bisherigen fixen auf die gleitende Marktpr?mie umgestellt. Hinzu kommen Verordnungserm?chtigungen für zwei neue Ausschreibungssegmente. Ausschreibungen für innovative Konzepte erneuerbarer Energien mit lokaler wasserstoffbasierter Stromspeicherung sollen den Markthochlauf der Wasserstofftechnologie bef?rdern und zeigen, wie sich die fluktuierende Erzeugung aus erneuerbaren Energien verstetigen l?sst. Hinzu kommen Ausschreibungen für sogenannte Wasserstoff-Sprinterkraftwerke. In diesen Kraftwerken wird grüner Wasserstoff oder das Folgeprodukt Ammoniak eingesetzt.

11. Finanzierung des EEG aus Bundesmitteln

Die EEG-Umlage wird mit dem neuen Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) abgeschafft. Der Finanzierungsbedarf für die erneuerbaren Energien wird künftig aus Bundesmitteln ausgeglichen, die übertragungsnetzbetreiber erhalten dafür einen Anspruch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland auf den Ausgleich der Kosten. Die EEG-F?rderung über den Strompreis ist damit beendet. So werden die Stromverbraucher entlastet und zugleich die Sektorenkopplung gest?rkt.

12. Neuregelung der Erhebung der Energie-Umlagen

Die W?lzung der verbleibenden Umlagen im Stromsektor wird vereinheitlicht. Die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage werden nur für die Entnahme von Strom aus dem ?ffentlichen Netz erhoben. So fallen künftig keine Umlagen mehr auf Eigenverbr?uche und Direktbelieferungen hinter dem Netzverknüpfungspunkt an. Dadurch werden Bürokratie abgebaut und zugleich die Eigenversorgung deutlich attraktiver.

13. Zukunftsfeste Grundlage für die Besondere Ausgleichsregelung

Das Ende der EEG-Umlage bedeutet auch das Ende für die Besondere Ausgleichsregelung im Bereich der EEG-F?rderung. Da die Besondere Ausgleichsregelung die Industrie aber auch bei der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage entlastet, wird sie in das neue Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) überführt und deutlich vereinfacht. Dies schafft eine verl?ssliche und planbare Rechtsgrundlage für die Industrie.

FAQ zu Dach-Solaranlagen

1. Welche F?rders?tze gelten zukünftig?

Zur Antwort ?ffnet Einzelsicht

2. Wie errechnet sich aus den F?rders?tzen die Vergütung einer Anlage?

Zur Antwort ?ffnet Einzelsicht

3. Für wen gelten die gesetzlich festgelegten F?rders?tze?

Zur Antwort ?ffnet Einzelsicht
Solaranlage und Windr?der zum Informationsportal Erneuerbare Energien; Quelle: BMWi/Holger Vonderlind

© BMWi/Holger Vonderlind

Informationsportal Erneuerbare Energien

Zur Website

Bund-L?nder-Kooperationsausschuss

Vertiefte Zusammenarbeit zwischen Bund und L?ndern beim Ausbau der erneuerbaren Energien

Bund und L?nder wollen den Ausbau der erneuerbaren Energien besser miteinander abstimmen und enger zusammenarbeiten. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Stand der Fl?chenausweisungen sowie der Genehmigungssituation für Anlagen zur Stromerzeugung aus Windenergie an Land.

Bund-L?nder-Kooperationsausschuss nach dem EEG

Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 ist es, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf 80 % im Jahr 2030 zu steigern. Zur Unterstützung der Zielerreichung ist im EEG der Kooperationsausschuss der zust?ndigen Staatssekret?rinnen und Staatssekret?re von Bund und L?ndern verankert, der Ziele und Umsetzungsstand beim Ausbau der erneuerbaren Energien koordinieren soll (im Detail siehe §§ 97, 98 EEG).

Die L?nder berichten dem im BMWK angesiedelten Sekretariat des Kooperationsausschusses j?hrlich über den Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien für das Vorjahr. Der Ausschuss wertet diese Informationen aus und legt der Bundesregierung jedes Jahr einen entsprechenden Bericht vor. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei laut EEG auf dem Stand der Fl?chenausweisungen sowie der Genehmigungen für Windenergieanlagen an Land.

Auf Basis des Berichts des Kooperationsausschusses unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag sowie die Regierungschefinnen und -chefs der L?nder bis zum Jahresende, ob die erneuerbaren Energien in einer zur Erreichung des 80 %-Ziels erforderlichen Geschwindigkeit ausgebaut und die im EEG festgelegten Zwischenziele erreicht werden.

Mit dem am 1. Februar 2023 in Kraft tretenden Gesetz zur Erh?hung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (?Wind-an-Land-Gesetz“) werden den L?ndern künftig verbindliche Fl?chenziele für die Windenergie an Land vorgegeben. Im Zuge dessen wird auch das Mandat des Kooperationsausschusses auf das Monitoring der Erfüllung der Fl?chenziele und der weiteren Pflichten nach dem Wind-an-Land-Gesetz erweitert.

Bericht 2022

Die L?nder haben dem Sekretariat des Kooperationsausschusses für den Berichtszeitraum 2021 ihre Berichte zum 31. Mai 2022 übermittelt. Der Kooperationsausschuss hat die L?nderberichte ausgewertet und seinen Bericht vorgelegt. Die Dokumente stehen nachfolgend zum Download bereit.

Berichte aus dem Jahr 2022

An dieser Stelle finden Sie den Bericht des Kooperationsausschusses und die L?nderberichte aller Bundesl?nder.

Bericht KoopA

Berichte L?nder

Berichte aus dem Jahr 2021

An dieser Stelle finden Sie den Bericht des Kooperationsausschusses und die L?nderberichte aller Bundesl?nder.

Bericht KoopA

Berichte L?nder

Umspannwerk

© BMWi/Holger Vonderlind

Unser Strommarkt für die Energiewende

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Erneuerbare W?rme und Verkehr

Beim Heizen auf Erneuerbare setzen

Mehr als die H?lfte unserer Energie wenden wir für die W?rme- und K?lteerzeugung auf. Daher ist der Ausbau erneuerbarer Energien auch im W?rmemarkt von zentraler Bedeutung für die Energiewende insgesamt.

Erneuerbare Energien werden auch im W?rmemarkt immer wichtiger: Von 2000 bis 2019 hat sich in Deutschland der Anteil am Endenergieverbrauch für W?rme und K?lte von 4,4 Prozent auf 15 Prozent mehr als verdreifacht.

Im W?rmemarkt wird der Einsatz erneuerbarer Energien durch das Geb?udeenergiegesetz (GEG) geregelt. Es hat Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-W?rmegesetz zusammengeführt.

Es sieht unter anderem vor, dass Bauherren bei Neubauten W?rme anteilig aus erneuerbaren Energien gewinnen, bestimmte Ersatzma?nahmen wie beispielsweise zus?tzliche D?mmma?nahmen durchführen oder Kraft-W?rme-Kopplung bzw. Fernw?rme nutzen.

Erg?nzend zum GEG f?rdert die Bundesregierung mit Hilfe der Bundesf?rderung für effiziente Geb?ude (BEG) den Einsatz erneuerbarer Energien, um deren Anteil an der W?rmeversorgung zu erh?hen. Haupts?chlich für den Geb?udebestand wird der Einsatz von Erneuerbare-Technologien im W?rmemarkt gef?rdert - beispielsweise Solarthermie-Anlagen, Holzpellet-Heizungen und effiziente W?rmepumpen.

Erneuerbare im Verkehr

Im Verkehrssektor leisten vor allem Biokraftstoffe wie Bioethanol, Biodiesel oder Biogas seit einigen Jahren einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energieversorgung. Im Jahr 2019 betrug der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch des Verkehrs 5,6 Prozent. Gemeint sind damit zurzeit fast ausschlie?lich Biokraftstoffe für Autos, Lastwagen, Züge, Schiffe und Flugzeuge. Aber erneuerbare Energien werden auch Schritt für Schritt wichtiger, um mehr Elektroautos anzutreiben. Die Elektromobilit?t steht für CO2-armes Fahren und verbindet die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne und Wind mit dem Verkehrssektor.

Ausführliche Informationen finden Sie auf dem Informationsportal "Erneuerbare Energien" und "Deutschland macht's effizient".

Ein eingerüstetes Geb?ude symbolisiert Energiewende im Geb?udebereich

© istockphoto.com/OGphoto

Effiziente Geb?ude

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Exportinitiative Energie

Auf in neue M?rkte!

Die Exportinitiative Energie unterstützt kleine und mittlere deutsche Unternehmen der Energiebranche bei der Erschlie?ung von Auslandsm?rkten.

Angesprochen sind Unternehmen, die Energiel?sungen im Bereich Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze oder Speicher anbieten. Auch neue Technologien wie Power-to-Gas oder Brennstoffzellen rücken in den Fokus. Die F?rderma?nahmen beruhen im Wesentlichen auf fünf S?ulen: Die Informationsbereitstellung, das Gesch?ftsreiseprogramm, das Auslandsmesseprogramm, das Projektentwicklungsprogramm für Schwellen- und Entwicklungsl?nder sowie das Renewable-Energy-Solutions (RES)-Programm zur Umsetzung von Referenz-/Leuchtturmprojekten. Flankierend zum Gesch?ftsreiseprogramm gibt es je nach Bedarf vor Durchführung von Gesch?ftsreisen Informationsveranstaltungen oder Webinare, Finanzierungsberatung der teilnehmenden Unternehmen und die Moderation der Konsortialbildung zwischen deutschen KMU. Mithilfe der Exportinitiative Energie wird die Gesch?ftsanbahnung mit ausl?ndischen potentiellen Kunden für die deutschen Unternehmen wesentlich vereinfacht und nachweislich beschleunigt. Die teilnehmenden Unternehmen sparen nachweislich Zeit und Geld.

Wertvolle Informationen zum breiten Angebotsspektrum der Initiative sowie einen Veranstaltungskalender finden Sie im überblicksartikel zur Exportinitiative und auf dem Informationsportal der Exportinitiative.

Pressemitteilungen

  • 21.12.2022 - Gemeinsame Pressemitteilung - Erneuerbare Energien

    Mehr Fl?chen für Wind an Land- Bundeskabinett verabschiedet Bilanzbericht zu Funknavigation

    ?ffnet Einzelsicht
  • 06.10.2022 - Gemeinsame Pressemitteilung - Klimaschutz

    Bundesministerien legen gemeinsame Eckpunkte für eine Nationale Biomassestrategie vor

    ?ffnet Einzelsicht
  • 28.09.2022 - Pressemitteilung - Klimaschutz

    Bundeskabinett beschlie?t Klimaschutzbericht 2022: Klimaschutzma?nahmen gewinnen an Tempo, aber bis 2030 noch Lücke zu schlie?en

    ?ffnet Einzelsicht
  • 27.09.2022 - Pressemitteilung - Erneuerbare Energien

    Bundesminister Habeck er?ffnet die weltweit gr??te Windenergie-Messe ?WindEnergy Hamburg“

    ?ffnet Einzelsicht
  • 15.09.2022 - Pressemitteilung - Erneuerbare Energien

    Booster für grüne Fernw?rme: Bundesf?rderung für effiziente W?rmenetze (BEW) startet?

    ?ffnet Einzelsicht
  • 14.09.2022 - Pressemitteilung - Erneuerbare Energien

    Habeck: ?Weitere St?rkung der Vorsorge durch kurzfristige Erh?hung der Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien und weitere Ma?nahmen zur Senkung des Gasverbrauchs“

    ?ffnet Einzelsicht
  • 13.09.2022 - Gemeinsame Pressemitteilung - Klimaschutz

    Internationales F?rderprogramm: IKI Medium Grants gehen in die dritte Runde

    ?ffnet Einzelsicht

Weitere Informationen

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Solaranlage zum Thema Erneuerbare Energien; Quelle: iStock.com/nullplus
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