Knapp 35 Prozent unserer gesamten Endenergie werden in Deutschland für Geb?ude verbraucht, vor allem für Heizung und Warmwasser. Dabei gilt: Wo viel verbraucht wird, l?sst sich auch viel einsparen. Wo wenig bis gar nicht saniert wurde, auch. In energieeffizienten Geb?uden lassen sich au?erdem erneuerbare Energien besser einbeziehen.
Geringere Energiekosten, mehr Wohnkomfort, ein h?herer Immobilienwert und ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz: Gute Gründe, um in den eigenen vier W?nden auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu setzen. Starten Sie jetzt Ihre pers?nliche Energiewende! Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie dabei mit attraktiven F?rderprogrammen.
Informationsoffensive ?Energiewechsel”
Energieeffizienz lohnt sich: Denn die sauberste und günstigste Energie ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen. Damit die Energiewende ein Erfolg wird, wollen wir noch effizienter mit Strom und W?rme umgehen. Ob Austausch der alten Heizungsanlage oder der Einbau energiesparender Fenster: Mit der Bundesf?rderung für effiziente Geb?ude (BEG) unterstützen wir Privathaushalte, Unternehmen und Kommunen bei ihren Ma?nahmen für mehr Energieeffizienz. Das hilft der Umwelt, sorgt für mehr Wohnkomfort und schont den Geldbeutel. Mehr Informationen finden Sie auf www.energiewechsel.de.
Die Bundesregierung will den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen einleiten und damit den Klimaschutz und die Energieunabh?ngigkeit in Deutschland voranbringen. Dafür soll unter anderem das Geb?udeenergiegesetz (GEG) so überarbeitet werden, dass neu eingebaute Heizungen verpflichtend mindestens 65% erneuerbare Energie zum Heizen nutzen.
Die Regelung zum Umstieg auf erneuerbare Energien soll für alle Heizungen gelten, die in Neubauten und Bestandsbauten, in Wohngeb?uden und auch in Nichtwohngeb?uden neu eingebaut werden. Bestehende Gas- und ?lheizungen, die ordnungsgem?? betrieben werden, k?nnen weitergenutzt werden.
BMWK und BMWSB haben gemeinsam einen Gesetzentwurf vorgelegt, damit ab 2024 alle neuen Heizungen mit mindestens 65% Erneuerbaren Energien und damit klimafreundlich betrieben werden.
Weitere Informationen zur W?rmewende im Geb?udebereich, F?rderm?glichkeiten und übergangsfristen erhalten Sie unter www.energiewechsel.de.
Weitere Informationen zum Geb?udeenergiegesetz
Energiewende im Geb?udebereich
Publikation:Stellungnahmen zur Entwurfsfassung eines Gesetzes zur ?nderung des Geb?udeenergiegesetzes (GEG) und zur ?nderung der Heizkostenverordnung sowie zur ?nderung der Kehr-
und überpru?fungsordnung im April 2023
Publikation:Entwurf eines Gesetzes zur ?nderung des Geb?udeenergiegesetzes, zur ?nderung der Heizkostenverordnung und zur ?nderung der Kehr- und überpru?fungsordnung
W?rmepumpen k?nnen einen wichtigen Beitrag leisten, um unabh?ngiger von fossilen Energieimporten zu werden und Klimaneutralit?t in 2045 zu erreichen. Sie beziehen einen Gro?teil der Energie zum Heizen aus ihrer Umgebung und auch der ben?tigte Strom wird zunehmend dekarbonisiert.
Im Neubau haben sich W?rmepumpen bereits als Standard-Heizsystem etabliert, aber auch in Bestandsgeb?uden k?nnen sie eine gute L?sung sein. Es gibt sie in verschiedenen Arten als Luft-, Sole-Wasser, Grundwasser-W?rmepumpen oder als Kombination mit einem anderen W?rmeerzeuger in einem Hybridsystem.
Eine W?rmepumpe entzieht der Umgebung W?rme und führt diese nach innen ins Haus. Das Prinzip ist damit das gleiche wie bei einem Kühlschrank – nur eben umgekehrt.
W?rmepumpenoffensive der Bundesregierung
2022 wurden über 230.000 W?rmepumpen neu installiert, insgesamt sind bereits mehr als 1 Million W?rmepumpen im Betrieb. Trotz steigender Installationszahlen machen W?rmepumpen aber nur 24 Prozent von knapp 1 Million insgesamt in 2022 neu installierten Heizungen aus. Es gibt also viel zu tun – vor allem im Geb?udebestand.
Mit Vertreterinnen und Vertretern aus Handwerk, Industrie, Netzbetreibern und Sozialpartnern haben sich das BMWK und BMWSB beim W?rmepumpengipfel am 29.06.2022 auf gemeinsame Ziele verst?ndigt – 500.000 W?rmepumpen sollen ab 2024 j?hrlich neu installiert werden. In einer gemeinsamen Erkl?rung benennen die Beteiligten des Bündnisses verschiedene Bereiche, in denen Handlungsbedarf besteht, damit der Hochlauf gelingt.
Die gemeinsame Absichtserkl?rung mit allen Unterzeichnenden finden Sie hier?(PDF, 121 KB).
Daran anknüpfend hat sich das Bündnis Anfang 2023 in einem gemeinsamen Fahrplan zu einem dynamischen Ausbau der W?rmepumpen bekannt. Klimaschutz, industrielle Wertsch?pfung, Handwerk – in all diesen Bereichen bedeutet der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energietr?ger auch im Geb?udebereich neue Chancen. Sie gilt es jetzt beherzt zu ergreifen.
Die zum 01.04.2023 gestartete Bundesf?rderung Aufbauprogramm W?rmepumpe geht punktgenau auf den sehr spezifischen Qualifizierungsbedarf vorhandener Fachkr?fte ein. Handwerksbetriebe (SHK, Elektro,K?lteanlagenbau, Schornsteinfeger), Energieberatungsunternehmen und Planungsbüros für technische Geb?udeausstattung k?nnen einen Zuschuss für die Weitequalifizierung ihrer Mitarbeitenden erhalten, um sie für die Planung und Installation von W?rmepumpenheizungen fit zu machen. Ein Video mit Informationen zum Umfang der F?rderung und weiteren Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Funktionsweise und F?rderung von W?rmepumpen finden Sie auf den Seiten der Energiewechsel-Kampagne hier und auf dem Infoportal der Verbraucherzentralen hier.
Bundesf?rderung für effiziente Geb?ude
Milliardenprogramm für Klimaschutz bei Geb?uden
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz f?rdert eine bessere Energieeffizienz und Erneuerbare Energien im Geb?udebereich.
Die Bundesf?rderung besteht aus vier Teilprogrammen:
BEG WG (Komplettsanierung von Wohngeb?uden zum Effizienzhaus),
BEG NWG (Komplettsanierung von Nichtwohngeb?uden zum Effizienzgeb?ude) und
BEG EM (Sanierung mit Einzelma?nahmen an Wohn- und Nichtwohngeb?uden).
BEG BfN (Klimafreundlicher Neubau – zust?ndig BMWSB)
Zust?ndig für die Durchführung der BEG sind die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die F?rderung erfolgt entweder durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Einzelma?nahmen beim BAFA oder in Form eines zinsgünstigen Kredits in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss aus Bundesmitteln (Kredit) für Komplettsanierungen bei der KfW.
Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von f?rderf?higen Ma?nahmen.
F?rderantr?ge müssen vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
Details zur BEG sowie aktuelle Informationen sind unter folgendem Link zu finden: www.energiewechsel.de/beg
12.12.2022 - Publikation - Energiewende im Geb?udebereich
Publikation:Einsparpotentiale aus der Optimierung von Heizungsanlagen in Wohngeb?uden
Erst die qualifizierte Energieberatung, dann die Sanierung: Denn fundierte Information und Expertise sind die Voraussetzungen für eine kluge Entscheidung über eine energetische Sanierung.
Vom ersten überblick bis zur konkreten Analyse gibt es für jeden Bedarf ein passendes Informations- und Beratungsangebot.
Erster überblick: Beratungsangebot der Verbraucherzentralen
Wer sich einen ersten überblick verschaffen will und Tipps zum Energiesparen sucht, ist bei den Verbraucherzentralen?an der richtigen Adresse: Ihr Informationsangebot reicht von Online- und Telefonberatung über Beratungsgespr?che bis hin zu Terminen bei Ihnen zu Hause.
?Geb?ude-Check” der Verbraucherzentralen
Interessant für Hauseigentümer ist der "Geb?ude-Check": In einem rund zweistündigen Vor-Ort-Termin nimmt ein Energieberater der Verbraucherzentrale Ihren Energieverbrauch unter die Lupe und gibt Ihnen erste Handlungsempfehlungen zum Energiesparen mit auf den Weg. Die Kosten betragen für Sie gerade einmal 30 Euro, denn alle Energieberatungsangebote der Verbraucherzentralen werden vom BMWK mit der ?Bundesf?rderung für Energieberatung der Verbraucherzentralen“ gef?rdert. Weitere Informationen gibt die kostenlose Hotline der Verbraucherzentralen unter der Rufnummer 0800 - 809 802 400.
?Heiz-Check” der Verbraucherzentralen
Zus?tzlich zum "Geb?ude-Check" bieten die Verbraucherzentralen einen "Heiz-Check" an, der für Besitzer von Heizungsanlagen interessant ist. Hierbei steht die Effizienz des Heizsystems in der Praxis im Vordergrund. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten hier in einem zweistündigen Vor-Ort-Termin von Energieberatern praktische Tipps zur Optimierung ihrer Heizung und k?nnen so Geld sparen. Dieses Angebot kostet ebenfalls nur 30 Euro, denn alle Energieberatungsangebote der Verbraucherzentralen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gef?rdert.
Praktisches Werkzeug: Der Sanierungskonfigurator
Der Sanierungskonfigurator des BMWK ist ein Online-Tool, mit dem Sie ganz einfach am Rechner beginnen k?nnen, Ihr Haus auf den neuesten Stand zu bringen und Energiekosten zu sparen. Dafür machen Sie zuerst Angaben zum Ist-Zustand Ihres Geb?udes, zum Beispiel: Wann wurde es gebaut? Wie gro? ist es? Welche Heizung ist eingebaut? Wie alt ist die Heizung? Anschlie?end k?nnen Sie zwischen verschiedenen Sanierungsm?glichkeiten w?hlen: M?chten Sie die Fassade d?mmen? Neue Fenster einsetzen? Oder lieber die Heizungsanlage austauschen? Mit dem Online-Tool k?nnen Sie nach ein paar Klicks und Angaben zu Ihrem Geb?ude absch?tzen, welche Sanierungsma?nahmen sich für Sie wirklich lohnen: www.sanierungskonfigurator.de.
Vor-Ort-Beratung mit Energieeffizienz-Experten
Um den konkreten Sanierungsbedarf zu ermitteln und ein schlüssiges Gesamtkonzept zu erstellen, lohnt sich eine pers?nliche "Vor-Ort-Beratung". Damit diese Beratung für jeden erschwinglich ist, wird sie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit Zuschüssen in H?he von bis zu 80 Prozent über die ?Energieberatung für Wohngeb?ude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ gef?rdert. Die Energieberaterinnen und Energieberater machen konkrete Vorschl?ge, welche Sanierungsma?nahmen passend für Ihr Haus ergriffen werden k?nnten und wie diese durch den Bund finanziell gef?rdert werden.
Eine qualifizierte Energieberatung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), Nicht-KMU mit einem Gesamtenergieverbrauch von bis zu 500.000 kWh j?hrlich sowie für Kommunen und gemeinnützige Organisationen wird über die Bundesf?rderung ?Energieberatung für Nichtwohngeb?ude, Anlagen und Systeme“ (EBN) mit einem Zuschuss in H?he von bis zu 80 Prozent finanziell unterstützt. Eine Vor-Ort-Beratung erfolgt in drei Schritten – wie genau, das erfahren Sie in unserem Themenportal ?80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel”.
Der individuelle Sanierungsfahrplan
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird im Rahmen der Energieberatung für Wohngeb?ude (EBW) mit einem Zuschuss in H?he von 80 Prozent finanziell unterstützt. Der iSFP ist ein digitales Planungsinstrument für die schrittweise energetische Geb?udesanierung. Die Geb?udeenergieberaterinnen und Geb?udeberater erstellen mit dem iSFP einen verst?ndlichen überblick über die in einem Geb?ude anstehenden Sanierungen und fassen diese zu sinnvollen, ma?geschneiderten Ma?nahmenpaketen zusammen. Neben Energieeinsparpotenzialen und den Einsatzm?glichkeiten für erneuerbare Energien werden auch die dafür notwendigen Investitionen abgesch?tzt sowie die Heizkosten- und CO2-Einsparungen ausgewiesen. Details erfahren Sie auf ?80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“.
Serielle Sanierung
Bundesf?rderung Serielle Sanierung
Am 7. Mai 2021 ist das BMWK-Programm zur F?rderung der Seriellen Sanierung gestartet. Die Serielle Sanierung ist eine innovative Methode zur Geb?udesanierung: Mit vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen sowie vorgefertigter Haustechnik sollen Geb?ude schnell und hochwertig energetisch saniert werden. Die Bundesf?rderung Serielle Sanierung f?rdert die Entwicklung, Erprobung und Herstellung neuartiger Verfahren und Komponenten der Seriellen Sanierung und setzt dadurch neue Impulse für die Energiewende im Geb?udebereich als Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030.
Die Geb?udesanierung stellt auch Immobilienunternehmen vor gro?e Herausforderungen – von hohen Investitionen über aufwendige Planungen bis hin zu geringer Akzeptanz der Ma?nahmen im vermieteten Geb?udebestand. Oftmals fehlen im Handwerk verfügbare Kapazit?ten, um die Ma?nahmen umzusetzen, und Baufirmen melden Kapazit?tsengp?sse durch den zunehmenden Fachkr?ftemangel. In Summe führt das zu steigenden Baukosten, -verz?gerungen und Umsetzungen mit suboptimaler energetischer Qualit?t. Insgesamt verharrt die Sanierungsquote auf einem Niveau, das, gemessen an den Klimaschutzzielen im Geb?udebereich, zu gering ist.
Hier setzt die Serielle Sanierung an, die technische M?glichkeiten zur industriellen Vorfertigung nutzt und damit den Weg für die Beschleunigung der energetischen Sanierung von bestehenden Geb?uden unter Verwendung abseits der Baustelle vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente einschlie?lich damit verbundener Anlagentechnik sowie deren Montage an bestehende Geb?ude ebenen soll. Die vorgefertigten Elemente weisen dabei einen so hohen Vorfertigungsgrad auf, dass sich im Vergleich zur herk?mmlichen Sanierung der handwerkliche Aufwand vor Ort reduzieren l?sst.
Durch die Entwicklung, Erprobung und Herstellung neuartiger Verfahren und Komponenten und setzt die Bundesf?rderung Serielle Sanierung somit bereits im Vorfeld der Bundesf?rderung für effiziente Geb?ude (BEG) an, die etwa Einzelma?nahmen wie den Heizungstausch und Komplettsanierungen zum Effizienzhausstandard umfasst. Damit entsteht ein wichtiger neuer F?rderbaustein im Bereich der energetischen Optimierung des Geb?udebestands.
Was wird gef?rdert?
F?rdergegenstand ist prim?r die Entwicklung neuartiger Verfahren und Komponenten der Seriellen Sanierung im Rahmen konkreter Pilotprojekte.
Die F?rderung ist in drei Module aufgeteilt.
Modul I: Durchführbarkeitsstudien
Im Rahmen von Durchführbarkeitsstudien kann für geplante Pilotprojekte die technische, rechtliche und wirtschaftliche Machbarkeit einer Seriellen Sanierung untersucht werden. Daneben k?nnen zur Vorbereitung der in Modul II f?rderf?higen Entwicklungsvorhaben Studien bezuschusst werden, in denen der Forschungs- und Entwicklungsaufwand quantifiziert wird.
Die F?rderung betr?gt:
60 Prozent der f?rderf?higen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU);
50 Prozent der f?rderf?higen Kosten für alle sonstigen Antragsberechtigten.
Die Kosten sind bis zu 150.000 Euro pro Studie f?rderf?hig.
Modul II: Entwicklung / Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte
In Modul II soll die Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten gef?rdert werden. Dies beinhaltet:
die konzeptionelle und praktische Entwicklung der Vorfertigung oder auch die Optimierung von Abl?ufen sowie Gesch?ftsmodellen auf Hersteller-, Verarbeiter- und Nutzerseite
und
die Herstellung von Muster- und Prototypelementen und deren Erprobung am Geb?ude, sofern hierdurch weiterer Erkenntnisgewinn für die Entwicklung der Komponenten der Seriellen Sanierung erwartet wird.
Die zu entwickelnden L?sungen sollen serientauglich und leicht anzupassen sein. Das bedeutet, dass sich die Komponenten und Verfahren zukünftig auf andere Sanierungsma?nahmen übertragen lassen und so zu einer marktgetriebenen Kostendegression beitragen k?nnen. Die Gesamtf?rderquote für die Entwicklung betr?gt maximal 40 Prozent der f?rderf?higen Kosten, bzw. 50 Prozent bei kleinen und mittleren Unternehmen.
Kosten für die erprobende Anwendung von Komponenten der Seriellen Sanierung in Pilotprojekten sind ebenfalls f?rderf?hig. Die F?rderquoten hierfür betragen bei Anlagen zur Bereitstellung von W?rme aus erneuerbaren Energien 45 Prozent, bzw. 55 Prozent bei KMU, bzw. beim Einsatz von Komponenten zur Steigerung der Energieeffizienz 30 Prozent, bzw. 40 Prozent bei KMU, der f?rderf?higen Kosten.
Insgesamt sind bis zu fünf Millionen Euro der Kosten für das Pilotprojekt f?rderf?hig.
Modul III: Erg?nzende Investitionsbeihilfen zum Aufbau von Produktionskapazit?ten serieller Sanierungskomponenten
In Modul III wird der Aufbau von Produktionskapazit?ten zur industriellen Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen und damit verbundener Anlagen- und Geb?udetechnik gef?rdert, welche als Komponenten die Kriterien der Seriellen Sanierung erfüllen.
Die F?rderung betr?gt:
20 Prozent der f?rderf?higen Kosten bei kleinen Unternehmen und Kleinstunternehmen;
10 Prozent der f?rderf?higen Kosten bei mittleren Unternehmen.
Die Kosten für den Aufbau von Produktionskapazit?ten sind bis zu zehn Millionen Euro pro Ma?nahme f?rderf?hig.
Wie wird die F?rderung beantragt?
Die Bundesf?rderung Serielle Sanierung wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet. Die Antragstellung erfolgt online.
Antragsberechtigt für die Module I und II sind
Unternehmen
gemeinnützige Organisationsformen im Sinne des § 52 Abgabenordnung,
eingetragene Genossenschaften,
Konsortien im Sinne des Artikel 25 Absatz 6 Buchstabe b Ziffer i AGVO,
Contractoren, die die in dieser Richtlinie genannten Ma?nahmen im Rahmen eines Contractingvertrags für einen der vorstehend genannten Antragsberechtigten durchführen.
Antragsberechtigt für das Modul III sind KMU im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission von Mai 2003.
Steuerliche F?rderung für energetische Geb?udesanierung
Mit der energetischen Geb?udesanierung lassen sich Steuern sparen. Neben den geltenden allgemeinen Vorschriften gibt es mit § 35c Einkommensteuergesetz eine Sonderregelung speziell für energetische Ma?nahmen an Bestandsgeb?uden, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Zu den gef?rderten Ma?nahmen z?hlen etwa der Austausch einer Heizung, der Einbau neuer Fenster oder die D?mmung von D?chern und Au?enw?nden.
Eine Kumulierung der steuerlichen F?rderung für dieselbe energetische Sanierungsma?nahme mit anderen F?rderprogrammen des Bundes ist nicht m?glich. Zum Beispiel kann ein Fenstertausch nicht gleichzeitig sowohl steuerlich als auch über die Bundesf?rderung für effiziente Geb?ude gef?rdert werden. M?glich ist aber eine Kombination verschiedener F?rderprogramme für mehrere unterschiedliche Sanierungsma?nahmen.
Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen der steuerlichen F?rderung im Bereich der energetischen Geb?udesanierung entnehmen Sie bitte der Seite des federführenden BMF.
H?ufig gestellte Fragen zur W?rmed?mmung bei Geb?uden
Lohnt sich W?rmed?mmung für Haus- und Wohnungsbesitzer wirklich?
Geb?udeenergiegesetz (GEG): Grundlage für den effizienten Einsatz von Energie im Geb?udesektor
Die gesetzlichen Anforderungen des Energieeinsparrechts zielen darauf ab, in Geb?uden Energie einzusparen und den Einsatz von erneuerbaren Energien zu voranzubringen. So werden die Abh?ngigkeit von fossilen Brennstoffen und deren Importbedarfe gesenkt, die Versorgung sicherer gemacht und das Klima geschützt.
Das Geb?udeenergiegesetz regelt die Anforderungen an die energetische Qualit?t von zu errichtenden Geb?uden. Neben dem W?rmeschutz betrifft dies vor allem Vorgaben zum Anteil von erneuerbaren Energien für die W?rme- oder K?lteversorgung des Geb?udes. Daneben enth?lt es auch Vorgaben für die Sanierung von bestehenden Geb?uden sowie einige Regelungen zur Wartung und Inspektion von geb?udetechnischen Anlagen (insbesondere Heizungs- und Klimaanlagen).
Das Geb?udeenergiegesetz ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Mit einer Novelle aus dem Juli 2022 wurde der Neubaustandard angehoben und das Klimaschutzniveau ambitionierter. Der zul?ssige Prim?renergieverbrauch von zu errichtenden Geb?uden wird auf 55 % des Prim?renergieverbrauchs eines Referenzgeb?udes beschr?nkt. Dies bef?rdert den Einbau von klimafreundlichen Heizungen im Neubau, da diese im Vergleich zu fossil betriebenen Heizungen einen deutlich geringeren Prim?renergieverbrauch haben.
Mit einer zweiten Novelle soll die W?rmewende insbesondere auch im Geb?udebestand vorangetrieben werden (Verweis auf Artikel weiter oben). Ein entsprechender Gesetzentwurf wird aktuell vorbereitet.
In Rahmen einer weiteren Novelle soll das Geb?udeenergiegesetz umfassend überarbeitet werden. Dazu soll auch die Anforderungssystematik so umgestellt werden, dass sie einerseits zielgerichteter auf die Klimaneutralit?t des Geb?udebestands hinführt und andererseits weiterhin einen sparsamen Umgang mit auch nur begrenzt verfügbaren erneuerbaren Energien bef?rdert.
25.08.2022 - Pressemitteilung - Energiewende im Geb?udebereich
Habeck zur Bewertung des Expertenrats zu Sofortprogrammen Geb?ude und Verkehr: ?Expertenrat unterstreicht Dringlichkeit beim Klimaschutz – Klimaschutzsofortprogramm muss noch im September beschlossen werden“
26.07.2022 - Pressemitteilung - Energiewende im Geb?udebereich
Bundeswirtschaftsministerium legt Reform der Geb?udef?rderung vor - Fokus auf Sanierung und Vereinfachung der Antragstellung durch klarere Zust?ndigkeiten
20.04.2022 - Pressemitteilung - Energiewende im Geb?udebereich
Hohes Interesse am heutigen Start der Antragstellung für die Neubauf?rderung – Budget von 1 Milliarde Euro wenige Stunden nach Antragsstart ausgesch?pft – Stufe 2 der Neubauf?rderung startet ab morgen