Photovoltaikpanels

Die Bundesregierung hat am 16.08.2023 das vom Bundesministerium fu?r Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegte Solarpaket beschlossen. Das Gesetz legt die Grundlage dafu?r, dass die ambitionierten Ausbauziele bei der Solarenergie bis 2030 erreichbar sind.

Solarpaket ist Ergebnis von Branchendialog und ?Praxis Check“

Das Gesetzespaket basiert auf einem Konsultationsprozess mit der Branche und setzt zentrale Elemente der BMWK-Photovoltaikstrategie vom Mai 2023 um. Zugleich ist das Solarpaket ein Beispiel fu?r konkreten Bu?rokratieabbau: Durch einen Praxis-Check wurden mit Verantwortlichen vor Ort Hemmnisse und Bu?rokratiehu?rden aufgespu?rt und im Gesetzespaket abgebaut.

Habeck: ?Mehr Tempo und weniger Bu?rokratie beim Solarausbau“

Bundesminister Robert Habeck: ?Wir brauchen mehr Tempo und weniger Bu?rokratie beim Solarausbau und genau das setzen wir mit dem Solarpaket um. Wir mu?ssen das Tempo verdreifachen und bis 2026 auf einen j?hrlichen Zubau von 22 GW kommen, um unsere Ausbauziele zu erreichen. Das ist ambitioniert, denn im letzten Jahr lag der Zubau bei 7,5 GW. Daher haben wir heute im Kabinett mit dem Solarpaket zahlreiche neue Regelungen verabschiedet, die den Zubau in der Freifl?che und auf dem Dach sowie die Teilhabe der Bu?rgerinnen und Bu?rger steigern. Zugleich r?umen wir Hemmnisse aus dem Weg und bek?mpfen das Bu?rokratie-Dickicht.“

Schwerpunkte sind Bu?rokratieabbau und Doppelnutzung von Fl?chen

Ein Schwerpunkt im Solarpaket ist der Bu?rokratieabbau: So soll zum Beispiel fu?r Balkon-PV die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen, die Direktvermarktung von Strom flexibler und die Weitergabe von Solar-Strom beispielsweise in Mietsh?usern deutlich erleichtert werden.
?Ein weiterer Schwerpunkt des Pakets liegt darin, Fl?chen fu?r Solarparks auf eine naturvertr?gliche und nachhaltige Art bereitzustellen und dabei mit Agri-PV landwirtschaftliche Fl?chen doppelt zu nutzen - fu?r die Landwirtschaft und fu?r die Stromerzeugung“, so Habeck weiter.

Das Solarpaket im überblick

  1. Photovoltaik-Ausbau wird beschleunigt – auf dem Land und in der Stadt
    Um das Ziel von 215 Gigawatt Kapazit?t (Mitte 2023 liegt sie bei rund 67 GW) bei der Solarenergie bis 2030 zu erreichen, soll der j?hrliche Zubau verdreifacht werden: Von 7,5 GW im Jahr 2022 auf 22 GW im Jahr 2026. Im ersten Halbjahr 2023 wurden rund 8 GW neue Kapazit?ten installiert.

    Der Zubau soll etwa h?lftig auf D?chern und in der Fl?che erfolgen. Beides wird in dem Gesetzespaket adressiert: Fu?r den Ausbau in der Fl?che werden weitere Fl?chentypen fu?r die Nutzung durch Solaranlagen ge?ffnet und die F?rderung fu?r innovative Solaranlagen wie Agri-PV, Biodiversit?ts-PV und Parkplatz-PV gest?rkt. Fu?r Aufdachanlagen wird eine Vielzahl von bu?rokratischen Hu?rden beseitigt, Mieterstrom und Balkon-PV vereinfacht und die Netzanschlu?sse beschleunigt.

  2. Freifl?che: Ausbau im Einklang mit Naturschutz und Landwirtschaft
    Das Solarpaket adressiert auch die Interessen der Landwirtschaft und des Naturschutzes. Die F?rderung von Solaranlagen soll in benachteiligten Gebieten m?glich sein, die bislang fu?r landwirtschaftliche Zwecke genutzt wurden und so neue Einkommensm?glichkeiten fu?r Landwirtinnen und Landwirte schaffen.
    Gleichzeitig wird eine Grenze definiert, die fu?r einen ausgewogenen Ausgleich der Nutzungen sorgt: Wenn ein Anteil von einem Prozent der landwirtschaftlichen Fl?chen in einem Bundesland bereits mit Solaranlagen belegt ist, kann das Land diese Fl?chen fu?r weitere Anlagen schlie?en. Fu?r PV-Anlagen, welche eine besonders effiziente Doppelnutzung von Fl?chen erm?glichen – Agri-PV, Parkplatz-PV, Floating-PV und Moor-PV – wird ein eigenes Ausschreibungssegment eingefu?hrt, welches durch eine schrittweise Erh?hung einen immer gr??eren Beitrag zum Solarausbau in der Fl?che leisten wird. Um den Naturschutz zu st?rken, wird die neue Kategorie ?Biodiversit?ts-PV“ eingefu?hrt und bei Agri-PV-Anlagen werden Ma?nahmen zum Naturschutz besonders gef?rdert.

  3. Zubau von Aufdach-PV wird durch Bu?rokratieabbau beschleunigt
    Um das Ziel von 11 GW Zubau pro Jahr auf D?chern zu erreichen, werden die wesentlichen Hu?rden, die im Austausch mit der Branche im Rahmen eines sogenannten Praxis-Checks und auch im Rahmen einer Petition zu Balkonsolar identifiziert wurden, adressiert.
    Ein Fokus sind die Gewerbed?cher: Hier wird die Pflicht zur Direktvermarktung ab 100kW flexibler gestaltet, der Grenzwert fu?r das Anlagenzertifikat von bisher 135 kW auf 270 kW Einspeiseleistung angehoben und die Zusammenfassung von Anlagen auf den Netzanschluss begrenzt. Fu?r kleine PV-Anlagen wird der Netzanschluss weiter beschleunigt und technische Anforderungen in der Direktvermarktung gesenkt. Die F?rderung von PV-Anlagen auf bereits bestehenden Geb?uden wird erm?glicht, ebenso wie das sogenannte ?Repowering“, also umfangreiche Erneuerung von Aufdachanlagen.

  4. Mieterstrom und Balkonsolar wird deutlich vereinfacht
    Ein weiterer Fokus im Solarpaket liegt auf der Teilhabe von Bu?rgerinnen und Bu?rgern am PV-Ausbau. So werden die Regelungen fu?r die gemeinsame Nutzung von PV-Anlagen z.B. auf einem Mehrfamilienhaus stark vereinfacht: Mit der sogenannten ?Gemeinschaftlichen Geb?udeversorgung“ wird es erm?glicht, PV-Strom innerhalb eines Geb?udes gemeinsam und unbu?rokratisch zu nutzen – ohne wie bisher alle Pflichten eines Stromversorgers erfu?llen zu mu?ssen. Gleichzeitig wird Mieterstrom vereinfacht und auch fu?r Gewerbegeb?ude erm?glicht.
    Zudem werden die Regeln fu?r Balkonsolar vereinfacht: Statt zwei Anmeldungen wie bisher wird in Zukunft lediglich eine stark vereinfachte Anmeldung erforderlich sein und auf den Einbau eines neuen Z?hlers muss nicht mehr gewartet werden – ein ru?ckw?rtslaufender Z?hler kann voru?bergehend weiter verwendet werden.