01.03.2023 - Artikel - Energiepreise und Transparenz für Verbraucher

thunderball most common numbers: Gas- und Strompreisbremse

Einleitung

Die hohen Energiepreise belasten die Haushalte und Unternehmen enorm. Die Bundesregierung hat daher seit dem Frühjahr drei umfangreiche Entlastungspakete in H?he von 95 Milliarden Euro geschnürt und einen Abwehrschirm von 200 Milliarden aufgespannt. Zusammen umfasst das Budget nun knapp 300 Milliarden Euro.

Geldscheine, Stromz?hler und Gas symbolisieren die Strompreise und Gaspreise; Quelle: Fotolia.com/Kautz15

© Fotolia.com/Kautz15

über den Abwehrschirm werden die steigenden Energiekosten selbst ged?mpft. Für einen Teil des bisherigen Verbrauchs werden die Preise damit für alle im Land – Haushalte, Unternehmen, Krankenh?user, Kultureinrichtungen – pauschal begrenzt. Wenn die Hilfe nicht reicht, stehen Fonds für H?rtef?lle zu Verfügung.

Das wird in der Krise helfen. Der Staat kann nicht jede Preissteigerung voll abfedern, aber er wendet gro?e Kraft auf, um Druck von privaten Haushalten, sozialen Einrichtungen, Kulturbetrieben und der Wirtschaft zu nehmen. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger unterstützt und Arbeitspl?tze gesichert werden.

Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass sich Energiesparen lohnt. Sie sind einfach und pauschal – für private Haushalte sowie kleine und mittelst?ndische Betriebe. Auch für die Industrie ist die Unterstützung m?glichst einfach gestaltet.

Private Haushalte k?nnen hier individuell die Entlastungswirkung der Strom- und Gaspreisbremse ausrechnen.

Neue kostenfreie Telefonhotline 0800-78 88 900 zur Beratung über die Energiepreisbremsen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen unter der Nummer 0800-78 88 900 zur Verfügung. Mit dieser Hotline k?nnen sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Strom-, Gas- und W?rmepreisbremse informieren. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 erreichbar.

Zu den Musterschreiben für Versorger und Vermietende zur Energiepreisbremse

Versorgungsunternehmen, die die Abwicklung der Gas- und W?rmepreisbremse organisieren, k?nnen hier die entsprechenden Antr?ge stellen.

Ma?nahmen zur Energiekostend?mpfung im überblick

Soforthilfe Dezember zur überbrückung: Bundestag und Bundesrat haben die Soforthilfe Dezember bereits beschlossen. Durch sie wird Haushalten und Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) Gas oder W?rme im Jahr eine monatliche Zahlung im Dezember 2022 erlassen.

Gaspreisbremse: Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr, sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, wird der Gaspreis von M?rz 2023 bis zun?chst Dezember 2023 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt, für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr. Für alle, die schon mehr zahlen gilt: Die monatlichen Abschl?ge sinken, und wer darüber hinaus Energie spart, kann mit der j?hrlichen Abrechnung Geld zurückbekommen.

Die Preisbremse für Erdgas und W?rme gilt vom 1. M?rz 2023 bis zun?chst Dezember 2023. Im M?rz werden rückwirkend auch die Entlastungsbetr?ge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Damit sind die Menschen und kleine und mittlere Unternehmen für das gesamte Jahr 2023 und bis ins Frühjahr 2024 hinein vor sehr starken Preisanstiegen geschützt. Die befristete Gaspreisbremse soll ab Januar 2023 auch der von hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Besch?ftigung zu sichern. Der Preis für die Kilowattstunde wird für Industriekunden hier auf 7 Cent netto gedeckelt, für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

Strompreisbremse: Die Strompreisbremse gilt ebenfalls vom 1. M?rz 2023 bis zun?chst Dezember 2023. Im M?rz werden auch hier rückwirkend die Entlastungsbetr?ge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Der Strompreis für private Verbraucher und kleine Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30 000 kWh pro Jahr wird bei 40 ct/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des prognostizierten Verbrauchs.

Hinzu kommen H?rtefall-Regelungen für Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind, z.B. für Mieterinnen und Mieter, Wohnungsunternehmen, soziale Tr?ger, Kultur und Forschung. Hier finden Sie den Heizkosten-Entlastungsrechner des Bundespresseamts, mit dem individuelle Hilfszahlungen berechnet werden k?nnen. Alle Angaben sind ohne Gew?hr.

Zudem wurden bereits drei Entlastungspakete geschnürt. Zu den Entlastungen geh?rt unter anderem die Kindergelderh?hung und Kinderzuschlag, Energiegeld, Wohngeld Plus und Heizkostenzuschüsse, der Ausgleich der kalten Progression im Steuerrecht. Zudem wurde der Mehrwertsteuersatz für Gas und W?rme von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

Wir sorgen dafür, dass die starke Substanz und Zukunftskraft unserer Wirtschaft über die Krise gerettet, Arbeitspl?tze gesichert und Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer Strompreisbremse und einer Gaspreisbremse geschützt werden.
Rechenbeispiel Strompreisbremse, Gaspreisbremse
Rechenbeispiel Strompreisbremse, Gaspreisbremse
Rechenbeispiel Strompreisbremse, Gaspreisbremse
Rechenbeispiel Strompreisbremse, Gaspreisbremse

Gas- und W?rmepreisbremse - Funktionsweise

Die Gaspreisbremse entlastet alle Haushalte und Unternehmen mit sehr hohen Gas- und W?rmepreisen. Sie sparen durch die Preisbremse im Vergleich zu den extrem hohen Energiekosten, die durch die hohen neuen oder angepassten Vertragspreise entstehen. Trotz der Preisbremsen lohnt es sich, Gas bzw. W?rme einzusparen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs subventioniert wird. Für jede Kilowattstunde Gas oder W?rme über diesen Anteil hinaus muss der hohe Preis aus dem Versorgungsvertrag gezahlt werden. Alle von hohen Energiepreisen betroffenen Haushalte und Unternehmen bekommen einen ?gesicherten Entlastungsbetrag“. Wer unter das 80% oder 70% Niveau hinaus zus?tzlich Energie spart, profitiert umso mehr: Der Entlastungsbetrag bemisst sich immer an dem vollen 80%- oder 70%-Kontingent.

Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 1,5 Mio. kWh Gas verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 12 ct/kWh Gas. Fernw?rmekunden erhalten ebenfalls 80 Prozent ihres prognostizierten Verbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 9,5 ct/kWh. Für Verbr?uche oberhalb dieser Kontingente gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.

Gro?e Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh im Jahr erhalten 70 Prozent ihres Gasverbrauchs, bezogen auf ihren Verbrauch im Jahr 2021, zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 ct/kWh. W?rmekunden erhalten 70 Prozent ihres Verbrauchs, der dem September-Abschlag 2022 zugrunde liegt, zu einem garantierten Arbeitspreis von 7,5 ct/kWh.

Gas- und W?rmepreisbremse für Haushalte und kleine Unternehmen

Wie gro? die Entlastung ist, h?ngt davon ab:

  • wie viel Gas und W?rme man bisher verbraucht hat,
  • wie viel man dieses Jahr verbraucht,
  • wie hoch der Preis im Vertrag ist.

Die Gaspreisbremse senkt direkt die monatliche Gasrechnung. Im Normalfall berechnet sich der Abschlag auf Basis des bisherigen Gasverbrauchs. Jeden Monat bezahlt man für ein Zw?lftel des prognostizierten Jahresverbrauchs. Mit der Gaspreisbremse werden dann 80 Prozent des Verbrauchs zu 12 ct/kWh abgerechnet. Verbraucht man mehr, f?llt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an.

Auf der Jahresabrechnung wird dann wie jedes Jahr der tats?chliche Verbrauch abgerechnet. Dabei gilt: Die Entlastung bleibt bei den Kundinnen und Kunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent des prognostizierten Verbrauches, zahlt man pro zus?tzlicher Kilowattstunde Gas oder W?rme den neuen hohen Preis des Energieversorgers. Hat man weniger verbraucht, wird für jede Kilowattstunde Gaseinsparung zum neuen hohen Vertragspreis pro Kilowattstunde gespart, auch wenn man mehr als 20 Prozent eingespart hat. Der Einsparanreiz ist damit besonders hoch.

Die Gaspreisbremse entlastet also durch niedrigere Abschl?ge w?hrend des Jahres. Wer zus?tzlich Gas einspart, kann bei der j?hrlichen Abrechnung Geld zurückerstattet bekommen.

Rechenbeispiele Gaspreisbremse

J?hrlicher Gasverbrauch: 15.000 kWh; Bisheriger Gaspreis: 8 ct/kWh; Neuer Gaspreis: 22 ct/kWh. Die Gaspreisbremse senkt die Kosten in diesem Beispiel um mehr als ein Drittel. Die Familie wird um 100€ entlastet.
J?hrlicher Gasverbrauch: 5.000 kWh; Bisheriger Gaspreis: 8 ct/kWh; Neuer Gaspreis: 22 ct/kWh. Die Gaspreisbremse senkt die Kosten in diesem Beispiel um mehr als ein Drittel. Der Single wird monatlich um 33,34€ entlastet.

Erl?uterung:

Eine vierk?pfige Familie mit einer 100 m2 Wohnung hat einen Gasverbrauch von 15 000 kWh im Jahr, das sind 1 250 kWh im Monat. Ihr bisheriger Gaspreis lag bei 8 ct/kWh, also 100 Euro im Monat. Ihr neuer Gaspreis liegt bei 22 ct/kWh. Ohne die Gaspreisbremse müsste die Familie damit 275 Euro pro Monat zahlen – also 175 Euro mehr als bisher. Mit der Gaspreisbremse zahlt sie monatlich 175 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch. Denn für 80 Prozent des Verbrauchs zahlt sie 12 ct/kWh, für 20 Prozent zahlt sie 22 ct/kWh.

Wenn die Familie am Ende des Jahres weniger Gas verbraucht hat als prognostiziert, bekommt sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück – die eingesparte Menge multipliziert mit ihrem (neuen, h?heren) Vertragspreis. Wenn sie z.B. 20 Prozent spart, bekommt sie 660 Euro zurück. Umgerechnet auf die Monate w?ren das noch 120 Euro pro Monat. Also nur noch 20 Euro mehr als bisher. Obwohl sich der Gaspreis nahezu verdreifacht hat.

Wenn die Familie sogar 30 Prozent einspart, bekommt sie in diesem Beispiel 990 Euro zurück. Umgerechnet auf den Monat w?ren das noch 92,50 Euro – also weniger als bisher. Für jede eingesparte Kilowattstunde Gas muss der Energieversorger den hohen neuen Gaspreis erstatten, im Beispiel 22 Cent.

Der staatlich subventionierte Entlastungsbetrag kommt dem Haushalt in jedem Fall zugute. Er ist damit unabh?ngig vom Verbrauch. Er berechnet sich aus der Differenz zwischen dem neuen hohen Gas- oder W?rmepreis und dem gebremsten Preis (im Beispiel ist die Differenz 10 Cent), multipliziert mit 80 Prozent der im Vorjahr verbrauchten Menge. Oder anders herum ausgedrückt: Faktisch zahlt ein Gaskunde für jede Kilowattstunde den vertraglichen Gas- oder W?rmepreis. Davon wird der Entlastungsbetrag abgezogen.

Gaspreisbremse für die Industrie

Auch für die Industrie sollen die Gas- und W?rmepreise substanziell gesenkt werden. Dies erfolgt so nah an den Vorschl?gen der Gas-Kommission, wie es unter Beachtung des europ?ischen Beihilferechtes m?glich ist.

Grunds?tzlich gilt, dass Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh im Jahr einen Garantiepreis von 7 ct/kWh (netto) für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten, bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021. Die Entlastung erfolgt unabh?ngig vom tats?chlichen Verbrauch, damit sich Gaseinsparungen lohnen.

Bundesweit greift die industrielle Gas- und W?rmepreisbremse für etwa 25 000 Unternehmen sowie 1 900 zugelassene Krankenh?user. Die Preisbremse soll auf die energetische und die stoffliche Nutzung des Gases angewendet werden, also unabh?ngig davon, wie das Gas im Unternehmen verwendet wird. Die teilnehmenden Unternehmen melden dies beim Energieversorger an, die Meldung wird ?ffentlich bekanntgemacht.

Stromerzeugungskraftwerke sind von dieser Regelung ausgeschlossen, um die Gasverstromung nicht zu subventionieren.

Verbraucher mit einem Gasverbauch von mehr als 1,5 Mio. kWh im Jahr. Darunter: 25.000 Unternehmen 1.900 Krankenh?user

Strompreisbremse - Funktionsweise

Die Strompreisbremse entlastet alle Haushalte und Unternehmen mit sehr hohen Strompreisen. Sie sparen durch die Strompreisbremse im Vergleich zu den extrem hohen Energiekosten, die durch hohe neue Vertragspreise entstehen. Dabei gilt: Es lohnt sich trotzdem, Strom einzusparen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs subventioniert wird. Für jede Kilowattstunde über diesen Anteil hinaus muss der hohe Preis aus dem Versorgungsvertrag gezahlt werden. Alle von hohen Energiepreisen betroffenen Haushalte und Unternehmen bekommen einen ?gesicherten Entlastungsbetrag“. Wer unter das 80% oder 70% Niveau hinaus zus?tzlich Energie spart, profitiert umso mehr: Der Entlastungsbetrag bemisst sich immer an dem vollen 80%- oder 70%-Kontingent.

Haushalte und kleinere Unternehmen, die weniger als 30 000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh. Die Differenz zum Vertragspreis wird übernommen. Niemand muss für diesen Anteil mehr bezahlen. Für Verbr?uche oberhalb dieses ?Basis-Kontingents“ wird der volle vertraglich vereinbarte Preis f?llig.

Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto- Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zus?tzlich an. Da nur für 70 Prozent des Verbrauchs der Preis begrenzt wird, bleibt für Unternehmen ein starker Anreiz, Strom einzusparen. Denn für jede Kilowattstunde, die zus?tzlich verbraucht wird, gilt der neue, hohe Marktpreis für Strom.

Der bisherige Stromverbrauch entspricht entweder dem durch die Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Für neue Entnahmestellen gibt es eine Sch?tzregel.

Strompreisbremse für Haushalte und kleine Unternehmen

Wie gro? die Entlastung ist, h?ngt davon ab:

  • wie viel Strom man bisher verbraucht hat,
  • wie viel man dieses Jahr verbraucht,
  • wie hoch der Preis im Vertrag ist.

Für alle, die schon mehr als 40 ct/kWh zahlen gilt: Die Strompreisbremse senkt direkt die monatliche Stromrechnung. Im Normalfall berechnet sich der Abschlag auf Basis des bisherigen Stromverbrauchs, jeden Monat bezahlt man für ein Zw?lftel des Jahresverbrauchs. Mit der Strompreisbremse werden dann 80 Prozent dieses Verbrauchs zu 40 ct/kWh abgerechnet. Verbraucht man mehr als 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs, muss für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag voll bezahlt werden.

Auf der j?hrlichen Abrechnung des Energieversorgers wird dann der tats?chliche Verbrauch abgerechnet. Dabei gilt: Die Entlastung bleibt bei den Kundinnen und Kunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent des prognostizierten Verbrauches, zahlt man pro zus?tzlicher Kilowattstunde Strom den neuen hohen Preis des Energieversorgers. Hat man weniger verbraucht, wird jede Kilowattstunde zum neuen hohen Vertragspreis pro Kilowattstunde gespart, auch wenn man mehr als 20 Prozent eingespart hat. Der Einsparanreiz ist damit besonders hoch.

Die Strompreisbremse entlastet also durch niedrigere Abschl?ge w?hrend des Jahres. Wer zus?tzlich Strom einspart, kann bei der j?hrlichen Abrechnung Geld zurückerstattet bekommen.

Rechenbeispiele Strompreisbremse

J?hrlicher Stromverbrauch: 4.500 kWh; Bisheriger Strompreis: 30 ct/kWh; Neuer Strompreis: 50 ct/kWh. Die Strompreisbremse senkt die Kosten in diesem Beispiel um rund 16 Prozent. Die Familie wird monatlich um 30€ entlastet.
J?hrlicher Stromverbrauch: 2.000 kWh; Bisheriger Strompreis: 30 ct/kWh; Neuer Strompreis: 50 ct/kWh. Die Strompreisbremse senkt die Kosten in diesem Beispiel um rund 16 Prozent. Der Single wird monatlich um 13€ entlastet.

Erl?uterung:

Eine vierk?pfige Familie hat einen Stromverbrauch von 4 500 kWh im Jahr, das sind 375 kWh im Monat. Ihr bisheriger Strompreis lag bei 30 ct/kWh, also 113 Euro im Monat.

Ihr neuer Strompreis liegt bei 50 ct/kWh. Ohne die Strompreisbremse müsste die Familie damit 188 Euro pro Monat zahlen – also 75 Euro mehr als bisher.

Mit der Strompreisbremse zahlt sie monatlich 158 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch, also 30 Euro weniger. Denn für bis zu 80 Prozent des Verbrauchs zahlt sie nur 40 ct/kWh, für 20 Prozent zahlt sie 50 ct/kWh.

Wenn die Familie am Ende des Jahres weniger Strom verbraucht hat, bekommt sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück – dabei werden die im Vergleich zur Prognose eingesparten Kilowattstunden mit ihrem (neuen, h?heren) Vertragspreis multipliziert. Wenn sie 30 Prozent Strom spart, bekommt sie als 675 Euro zurück. Umgerechnet auf die Monate l?gen die Energiekosten mit der Strompreisbremse dann 8 Euro niedriger

Strompreisbremse für die Industrie

Auch für die Industrie sollen die Strompreise begrenzt und damit für viele substanziell gesenkt werden. Grunds?tzlich gilt, dass Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr einen Garantiepreis von 13 ct/kWh (netto) für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten, bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021. Die Entlastung erfolgt unabh?ngig vom tats?chlichen Verbrauch, damit sich Gaseinsparungen lohnen.

Vereinbarkeit mit dem europ?ischen Beihilferecht

Die Preisbremsen für die Industrie sind so pauschal ausgestaltet wie es das europ?ische Beihilferecht zul?sst. Der Temporary Crisis Framework der Europ?ischen Kommission (TCF) sieht besondere Regelungen für die Entlastung von gr??eren Unternehmen vor, die insgesamt um mehr als 2 Mio. Euro je Unternehmensverbund entlastet werden. Für die Landwirtschaft und die Fischerei gelten niedrigere Schwellenwerte.

Für die besonders gro?en industriellen Verbraucher mit einer Gesamtentlastung von mehr als 4 Mio., 50 Mio., 100 Mio. und bis zu 150 Mio. Euro gelten jeweils unterschiedliche Regelungen abh?ngig vom Gewinnrückgang des Unternehmens, der Einordnung als energieintensiver Betrieb oder der Energie- und Handelsintensit?t der jeweiligen Branche. Für F?rderungen ab einer H?he von 150 Mio. Euro sind Einzelnotifizierungen bei der Europ?ischen Kommission erforderlich.

Absch?pfungsmechanismus: Absch?pfung von Zufallsgewinnen in der Stromerzeugung

Die Entlastung durch die Strompreisbremse wird teilweise über die Absch?pfung von Zufallsgewinnen im Strommarkt refinanziert. Die Bundesregierung setzt damit die Vorgaben aus der Notfallverordnung (EU) 2022/1854 um, derzufolge Obergrenzen für Markterl?se in der Stromerzeugung gesetzt werden müssen. Die Vorgaben aus der EU- Verordnung sind verbindlich. Sie müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Hinzu kommt eine Solidarity Contribution, die Unternehmen in den Bereichen Erd?l, Erdgas und Kohle adressiert. Die Umsetzung der Solidarity Contribution erfolgt unabh?ngig von den Energiepreisbremsen.

Die Absch?pfung der Zufallsgewinne wird so ausgestaltet, dass Strom erzeugende Unternehmen weiterhin Gewinne erzielen k?nnen. Adressiert werden nur Gewinne in einer H?he, mit der niemand gerechnet hat. Durch die Strompreisbremse werden solche sehr hohen Zufallsgewinne für eine begrenzte Zeit teilweise abgesch?pft und an Haushalte und Unternehmen umverteilt.

Die Absch?pfung erfolgt ab dem 1. Dezember 2022. Zu diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten nach der EU-Verordnung über Notfallma?nahmen eine Erl?sobergrenze als Reaktion auf die hohen Energiepreise am Strommarkt vorzusehen. Die Laufzeit der Absch?pfung ist zun?chst bis zum 30. Juni 2023 befristet, kann aber im Lichte der Review durch die EU-Kommission zu einem sp?teren Zeitpunkt durch Rechtsverordnung verl?ngert werden, h?chstens jedoch bis zum 30. April 2024. Damit wurde der Zeitraum noch mal im Vergleich zu den ursprünglichen überlegungen verkürzt.

Funktionsweise der Absch?pfung

Von der Absch?pfung betroffen sind Kraftwerke mit niedrigen Stromerzeugungskosten, die ihren Strom zu sehr hohen Preisen verkaufen konnten und k?nnen, weil die Erzeugungskosten von anderen Kraftwerken, vor allem von Gaskraftwerken, sehr schnell und sehr stark gestiegen sind. Zu diesen Kraftwerken mit den vergleichsweise niedrigen Stromerzeugungskosten geh?ren Wind-, PV- und Wasserkraftanlagen, Abfallverbrennungsanlagen, Kernkraftwerke und Braunkohlekraftwerke. Nur bei diesen Kraftwerken werden Zufallsgewinne abgesch?pft. Die EU-Verordnung erlaubt es wahlweise auch, die Gewinne von Steinkohlekraftwerken abzusch?pfen. Dies wird aber aus Gründen der Versorgungssicherheit nicht umgesetzt. Durch ?hnlich hohe variable Kosten von Steinkohle- und Gas-Kraftwerken k?nnten Steinkohlekraftwerke, die von einer Absch?pfung betroffen w?ren w?hrend Gas-Kraftwerke nicht betroffen sind, situativ weniger erzeugen. Der Anteil der Gasverstromung k?nnte sich dadurch erh?hen. Weil Gas knapp ist, ist dies unbedingt zu vermeiden.

Um die H?he der Zufallsgewinne aus der Stromerzeugung einzelner Kraftwerke zu ermitteln, braucht es Informationen über die erzeugten Mengen, die Produktionskosten und die am Markt erzielten Preise. Die erzeugten Mengen sind den Netzbetreibern bekannt. Zu den Produktionskosten, vor allem Brennstoffkosten und CO2-Zertifikate, gibt es ?ffentlich zug?ngliche Daten. Aus ihnen werden die ?Referenzkosten“ errechnet. Für Erneuerbare-Energien-Anlagen werden zus?tzlich Informationen aus Geboten bei den Auktionen zur F?rderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz herangezogen. Verwendet wird der sogenannte Anzulegende Wert.

Die am Markt individuell erzielten Preise hingegen kennen nur die Kraftwerksbetreiber. Strom kann Jahre im Voraus verkauft worden sein, aber auch ganz kurzfristig wenige Minuten vor der Erzeugung. Oft ist es kompliziert, Stromverkaufspreise einzelnen Kraftwerken zuzuordnen, vor allem, wenn ein Kraftwerksbetreiber mehrere Kraftwerke mit unterschiedlichen Brennstoffen gleichzeitig vermarktet.

Deshalb k?nnen sich die Kraftwerksbetreiber zwischen zwei Abrechnungsarten entscheiden:

  • Entweder sie legen die Vertr?ge für ihre einzelnen Kraftwerke offen und machen die tats?chlichen Mengen und Preise geltend.
  • Oder ihre Erl?se werden anhand von durchschnittlichen Preisen am Spot- und Terminmarkt berechnet.

Die Anrechnung auf Basis tats?chlicher Vertr?ge gilt bei Bestandsanlagen nur für bereits laufende Vertr?ge, und nur für anlagenbezogene Vertr?ge. Andernfalls w?re es zu leicht, der Absch?pfung mit kreativen Neuvertr?gen zu umgehen. Für Neuanlagen k?nnen zus?tzlich auch neu abgeschlossene Vertr?ge geltend gemacht werden. Dies ist zwingend erforderlich, um den Zubau vor allem von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien nicht zu gef?hrden. Dadurch bleiben alle neuen Investitionsprojekte wirtschaftlich attraktiv.

Entscheiden sich die Unternehmen für die Abrechnung anhand von B?rsenpreisen, werden zun?chst die stündlichen B?rsenpreise zum Zeitpunkt der Stromerzeugung herangezogen. Von diesen Preisen werden die Referenzkosten und ein ausk?mmlicher Sicherheitszuschlag abgezogen, um Schwankungen bei den Kosten zu berücksichtigen.

Die Kraftwerksbetreiber k?nnen dann angeben, wie viel Strom sie bereits im Voraus zu welchem Preis verkauft haben. Denn wenn Unternehmen bereits in früheren Jahren am Terminmarkt Gesch?fte abgeschlossen haben, müssen diese bei der Absch?pfung berücksichtigt werden. Noch im letzten Jahr haben die Stromh?ndlerinnen und Stromh?ndler sehr viel niedrigere Strompreise erwartet und ihren Strom deshalb zu deutlich niedrigeren Preisen verkauft. Es ist wichtig, diese Gesch?fte zu berücksichtigen, um nicht zu viel abzusch?pfen.

Für abgeschlossene Termingesch?fte, also für die Vergangenheit, müssen die Unternehmen und die erzielten Preise selbst berechnen und dazu pr?zise Angaben machen. Diese Angaben müssen nachvollziehbar sein und durch Wirtschaftsprüfung best?tigt werden. Für zukünftige Termingesch?fte werden die Produkte, Mengen und die Zeitpunkte der K?ufe und Verk?ufe über sogenannte Preissicherungsmeldungen bei der BNetzA erfasst und bei der Abrechnung mit den jeweils gültigen Terminmarktpreisen für Handelsprodukte an der B?rse bewertet. Diese Erfassung vermeidet, dass Unternehmen die Absch?pfung strategisch umgehen.

Sicherheitszuschl?ge bilden Puffer

Alle Kraftwerke sollen weiterhin Strom erzeugen, um Gas einzusparen. Zudem müssen weiterhin angemessene Gewinne erzielen, um investieren zu k?nnen. Darauf nimmt die Absch?pfung der Zufallsgewinne Rücksicht.

Um die Unsicherheiten von Produktions- und Preisdaten zu berücksichtigen, gibt es deshalb ein ausk?mmlicher Sicherheitszuschlag, der sich teilweise nach Technologie unterscheidet. Für die zukünftig erfassten Termingesch?fte wird ein zus?tzlicher Sicherheitszuschlag von 1 ct/kWh angerechnet, der immer zugunsten der Unternehmen wirkt. Damit es sich für die Kraftwerksbetreiber weiterhin lohnt, den Strom in Zeiten mit besonders hohen Preisen zu verkaufen, also dann, wenn er besonders gebraucht wird, werden nur 90 Prozent der errechneten Zufallsgewinne abgesch?pft. 10 Prozent verbleiben als sicherer Gewinn bei den Kraftwerksbetreibern. Die vorgeschlagenen Regelungen zur Absch?pfung sichern, dass Kraftwerksbetreiber weiterhin sichere Gewinne am Strommarkt erzielen.

Die Preissetzung am Gro?handelsmarkt auf Basis der Merit Order soll deshalb erhalten bleiben. Der Markt selbst wird nicht ver?ndert.

Weitere Informationen

FAQ Strompreisbremse

FAQ Gaspreisbremse

FAQ Absch?pfung von Zufallsgewinnen

FAQ Selbsterkl?rung von Unternehmen

check my thunderball numbers | southland casino | red rock casino | check my thunderball numbers | southland casino | red rock casino | check my thunderball numbers | southland casino | red rock casino | check my thunderball numbers | southland casino | red rock casino | async> View My Stats