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Ausbildung von RechtsreferendarInnen und PraktikantInnen im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Einleitung

Valerie Pach: Ein Praktikum im Bundeswirtschaftsministerium

Ausbildung von RechtsreferendarInnen

Das BMWK bietet in Berlin und Bonn RechtsreferendarInnen die M?glichkeit zur Ableistung einer Verwaltungs-, Wahlpflicht- oder Wahlstation im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes an.

In der Europaabteilung besteht insbesondere die M?glichkeit, eine Ausbildungsstation "Europarecht" zu absolvieren. Ein Einsatz kommt dabei vor allem in den Referaten Recht der EU (EA5), Vertretung der Bundesrepublik Deutschland vor den europ?ischen Gerichten (EA6), EU-Binnenmarkt-SOLVIT (EB3) und Beihilfenkontrollpolitik (EA7) in Frage.

RechtsreferendarInnen, die Interesse an einer Ausbildungsstation im BMWK haben, sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:.

  • erstes juristisches Staatsexamen (Note mindestens “befriedigend“)
  • Interesse an einer aktiven Mitarbeit in den Fachabteilungen des BMWK
  • solide Vorkenntnisse in den Rechtsgebieten des gewünschten Einsatzbereiches.

Als moderner Arbeitgeber f?rdert das BMWK auch Homeoffice und mobiles (d.h. ortsunabh?ngiges) Zusammenarbeiten. Das gilt auch bei der Ausbildung von PraktikantInnen sowie ReferendarInnen. Die konkrete Ausgestaltung ist mit dem konkreten Ausbildungsreferat abzustimmen.

Bewerbungsverfahren:
Bewerbungen richten Sie bitte per Post oder per E-Mail

An das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Referat ZA3- AF (Aus- und Fortbildung)
Scharnhorststra?e 34-37
11019 Berlin
E-Mail: ZA3-Referendarstation@bmwk.bund.de

Postalisch übersandte Bewerbungsunterlagen sollten einseitig bedruckt, nicht geheftet oder gelocht sein.

Elektronisch übersandte Bewerbungsunterlagen sollten in einer pdf.-Datei zusammengefasst sein.

Bitte fügen Sie folgende Bewerbungsunterlagen bei:

  • Bewerbungsbogen (s. weiterführende Informationen rechts)
  • Anschreiben (einschl. Angaben zu Nebenbesch?ftigungen w?hrend der Ausbildungsstation im BMWK)
  • Tabellarischer Lebenslauf mit digitalem Lichtbild
  • Zeugniskopien (Abiturzeugnis, Examenszeugnis und - soweit vorhanden - bereits erteilte Stations- sowie Arbeitsgemeinschaftszeugnisse)
  • Kopie der Urkunde zur Ernennung zur Rechtsreferendarin / zum Rechtsreferendar bzw. verbindliche Zusage für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst.

Bei unvollst?ndigen Bewerbungsunterlagen ist wegen der Vielzahl der Nachfragen keine Bearbeitung m?glich.

Um eine First come first serve-Vergabe freier Ausbildungspl?tze zu vermeiden sind Bewerbungsunterlagen 7 Monate vor Beginn der Ausbildungsstation einzureichen. Sp?ter eingehende Bewerbungen finden im Rahmen vorhandener Kapazit?ten ebenfalls Berücksichtigung.

Eine Ausbildungszusage wird nur unter dem Vorbehalt einer notwendigen Sicherheitsüberprüfung erteilt.

Geben Sie in Ihrer Bewerbung bitte unbedingt an, in welcher Abteilung bzw. welchem Referat Sie gerne eingesetzt werden m?chten. Informationen zu den Fachabteilungen des BMWK entnehmen Sie bitte dem Organigramm.

Freie Ausbildungspl?tze gibt es grunds?tzlich wieder ab Januar 2024.

Weiterführende Informationen

  • Artikel - Europ?ische Wirtschaftspolitik

    Artikel: SOLVIT - Effiziente Probleml?sung in Europa

    ?ffnet Einzelsicht

PraktikantInnenpl?tze

Das BMWK bietet im Rahmen vorhandener Kapazit?ten in Berlin und Bonn Praktikumspl?tze für Studierende unterschiedlichster Studienrichtungen (u.a. Wirtschafts-, Rechts-, Politik-, Ingenieur-, bzw. Geowissenschaften, ?ffentliche Verwaltung, etc. ) an. Für SchülerInnen an allgemeinbildenden Schulen sowie HochschulabsolventInnen ist ein Praktikum nicht m?glich. In diesen F?llen wird gebeten, von einer Bewerbung abzusehen.

Voraussetzung für ein Praktikum im BMWK ist, dass das Praktikum in der einschl?gigen Prüfungs- oder Studienordnung der Hochschule vorgeschrieben ist (sog. Pflichtpraktikum). Die Durchführung freiwilliger Praktika ist nicht m?glich.

Ziel des Praktikums ist es, die bereits im Hochschulstudium erworbenen theoretischen Kenntnisse durch praktische Erfahrungen zu erweitern und zu vertiefen.

Für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren gelten folgende Grunds?tze:

  • BewerberInnen sollten bereits über ein fundiertes theoretisches Wissen verfügen und sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im 4. Fachsemester befinden,
  • das Praktikum sollte mindestens 6 Wochen und h?chstens 6 Monate dauern,
  • für das Praktikum wird eine steuerpflichtige Aufwandsentsch?digung von 300,- Euro monatlich gezahlt,
  • Fahrt- und Unterbringungskosten werden nicht erstattet,
  • w?hrend des Praktikums besteht kein Urlaubsanspruch.

Bei dem Praktikum im BMWK handelt es sich nicht um ein Praktikum im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes. Die PraktikantInnen bleiben w?hrend der Zeit der praktischen Ausbildung praktizierende Studierende, d. h. Mitglieder der Hochschule mit allen Rechten als Studierende.

Geben Sie in Ihrer Bewerbung an, falls Ihre Hochschule formelle Anforderungen an die Praktikumsgestaltung stellt (z.B. an die Qualifikation der Ausbilder).

Das BMWK übernimmt keine Verantwortung für die Erfüllung von Ausbildungsanforderungen in den einzelnen Prüfungs- oder Studienordnungen.

Als moderner Arbeitgeber f?rdert das BMWK auch Homeoffice und mobiles (d.h. ortsunabh?ngiges) Zusammenarbeiten. Das gilt auch bei der Ausbildung von PraktikantInnen sowie ReferendarInnen. Die konkrete Ausgestaltung ist mit dem konkreten Ausbildungsreferat abzustimmen.

Bewerbungsverfahren:
Bewerbungen richten Sie bitte per Post oder per E-Mail

An das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Referat ZA3-AF (Aus- und Fortbildung)
Scharnhorststra?e 34-37
11019 Berlin
E-Mail: ZA3-Praktikum@bmwk.bund.de

Postalisch übersandte Bewerbungsunterlagen sollten einseitig bedruckt, nicht geheftet oder gelocht sein.

Elektronisch übersandte Bewerbungsunterlagen sollten in einer pdf.-Datei zusammengefasst sein.

Bitte fügen Sie folgende Bewerbungsunterlagen bei:

  • Bewerbungsbogen (s. weiterführende Informationen rechts)
  • Anschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf mit digitalem Lichtbild
  • Abiturzeugnis
  • Aktuelle Studienbescheinigung
  • Nachweis, dass es sich bei dem gewünschten Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt (z. B. Auszug aus der Prüfungs- oder Studienordnung; Best?tigung der Hochschule)
  • Nachweise über bisherige Studienleistungen (z. B. Bachelorzeugnis/Zeugnis Vordiplom/alle benoteten Scheine bzw. Notenübersicht).

Bei unvollst?ndigen Bewerbungsunterlagen ist wegen der Vielzahl der Nachfragen keine Bearbeitung m?glich.

Um eine First come first serve-Vergabe freier Ausbildungspl?tze zu vermeiden sind Bewerbungsunterlagen 7 Monate vor Beginn des Pflichtpraktikums einzureichen. Sp?ter eingehende Bewerbungen finden im Rahmen vorhandener Kapazit?ten ebenfalls Berücksichtigung.

Eine Ausbildungszusage wird nur unter dem Vorbehalt einer notwendigen Sicherheitsüberprüfung erteilt.

Geben Sie in Ihrer Bewerbung bitte unbedingt an, in welcher Abteilung bzw. welchem Referat Sie gerne eingesetzt werden m?chten. Informationen zu den Fachabteilungen des BMWK entnehmen Sie bitte dem Organisationsplan?(PDF, 1 MB).

Hinweis: Freie Praktikumspl?tze gibt es grunds?tzlich wieder ab Januar 2024.

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