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Beir?te beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Einleitung

Die Beir?te beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz setzen sich aus Sachverst?ndigen zusammen, die die Bundesministerin oder den Bundesminister in wirtschaftspolitischen Fachfragen beraten. Die Mitarbeit in den Beir?ten ist ehrenamtlich.

Die Mitglieder beraten sich unabh?ngig vom BMWK. Alle Ergebnisniederschriften des Beirats werden anschlie?end als Meinungs?u?erung des Beirats auf der Internetseite des Beirats ver?ffentlicht, wie vom Beirat verfasst. Die Ergebnisse sind damit eigenst?ndige Meinungs?u?erungen des jeweiligen Beirats, nicht Positionen des BMWK.

Wissenschaftlicher Beirat

Der Wissenschaftliche Beirat ber?t den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz unabh?ngig in allen Fragen der Wirtschaftspolitik. Die 41 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tagen fünf Mal im Jahr, beraten sich zu selbstgew?hlten Themen und ver?ffentlichen ihre Ergebnisse anschlie?end in Form von Gutachten.

Mehr zu weiteren Themen, wie Expertise und Ver?ffentlichungen, finden Sie hier.

Deutsch-Franz?sischer Rat der Wirtschaftsexperten

Aufgaben

Der Deutsch-Franz?sische Rat der unabh?ngigen Wirtschaftsexperten wurde auf Basis des Vertrages von Aachen von Deutschland und Frankreich als st?ndiges bilaterales Gremium eingerichtet. Er ist unabh?ngig und soll Politikempfehlungen aussprechen zu wirtschaftspolitischen Themen von gemeinsamem Interesse. Der Expertenrat berichtet an den Deutsch-Franz?sischen Finanz- und Wirtschaftsrat (DFFWR), der sich aus den Finanz- und Wirtschaftsministern beider L?nder und den beiden Notenbankchefs zusammensetzt.

Die Stellungnahmen des Deutsch-Franz?sischen Rats der unabh?ngigen Wirtschaftsexperten sind jeweils als eigenst?ndige Debattenbeitr?ge zu verstehen. Sie geben nicht die Position des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder der Bundesregierung wieder.

Mitglieder

Den Vorsitz des Beratungsgremiums auf deutscher Seite hat die Vorsitzende des Sachverst?ndigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Frau Professor Dr. Dr. h.c. Monika Schnitzer, inne. Sie kann projektbezogen bis zu vier weitere Wissenschaftler/innen für die deutsche Seite in den Expertenrat berufen. Die T?tigkeit für den Beirat ist ein pers?nliches Ehrenamt. Mitglieder dürfen weder Mitglied der Regierung noch gesetzgebender Organe in Bund, in den L?ndern oder in Frankreich sein.

Entstehung

Der Deutsch-Franz?sische Rat der Wirtschaftsexperten geht auf Artikel 20 Absatz 2 des Vertrags von Aachen zurück. Das Expertengremium wurde am 22. Januar 2023 anl?sslich des 60. Jahresstages des élysée-Vertrags neu ausgerichtet.
Das Expertengremium war im September 2019 in Paris auf dem?50. Treffen des Deutsch-Franz?sischen Finanz- und Wirtschaftsrats erstmals eingerichtet worden. Folgende Mitglieder geh?rten ihm von 2019 bis 2021 an (s. hier).

Weiterführende Informationen

Mittelstandsbeirat

Aufgaben

Der Beirat für Fragen des gewerblichen Mittelstandes und der Freien Berufe (Mittelstandsbeirat) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz befasst sich mit der Lage und den Perspektiven kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie der Freien Berufe. Er ber?t die Bundesministerin oder den Bundesminister zu Fragen, die sich aus den strukturellen Ver?nderungen im innen- und au?enwirtschaftlichen Bereich für die mittelst?ndische Wirtschaft ergeben. Darüber hinaus analysiert er den Einfluss aktueller wirtschaftspolitischer Ma?nahmen auf die wirtschaftliche Situation kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Mitglieder des Beirats haben die M?glichkeit, Arbeitsgruppen einzurichten und die Ergebnisse ihrer Arbeit in Resolutionen festzuhalten.

Entstehung

Die Errichtung des Mittelstandsbeirates geht auf einen Antrag des Bundestagsausschusses für Sonderfragen des Mittelstandes vom 7. Mai 1956 zurück, der damit einer Bitte des damaligen Bundeskanzlers Konrad Adenauer entsprach. Die erste konstituierende Sitzung des Mittelstandsbeirats fand am 5. Dezember 1956 unter dem Vorsitz des damaligen Wirtschaftsministers, Professor Dr. Ludwig Erhard statt. Seitdem treffen sich die jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode benannten Mitglieder des Beirates in der Regel zweimal im Jahr, um Anregungen zu allgemeinen Fragen des Mittelstandes zu geben.

Mitglieder

Dem Gremium geh?ren Pers?nlichkeiten an, die aufgrund ihrer praktischen T?tigkeit und ihrer fachlichen Erfahrung in mittelstandspolitischen Fragen für eine solche Aufgabe besonders geeignet sind. Die Mitglieder des Beirates?(PDF, 13 KB) sind keine Vertreter der Verb?nde, sondern unabh?ngige Pers?nlichkeiten, die ausschlie?lich ihre pers?nliche überzeugung vertreten und an keine Weisungen gebunden sind.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen

Beirat "Junge Digitale Wirtschaft"

Mitglieder des Beirats Junge Digitale Wirtschaft

© BMWK / Andreas Mertens

Aufgaben

Der Beirat "Junge Digitale Wirtschaft" ber?t die Bundesministerin oder den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz aus erster Hand zu aktuellen Fragen der digitalen Transformation. Im Fokus stehen dabei die Entwicklung und die Potenziale der jungen digitalen Wirtschaft und neuer digitaler Technologien in Deutschland. Mit Blick auf die Dynamik der digitalen Wirtschaft ist der Beirat flexibel und offen ausgestaltet. Das Ziel: Ein direkter und praxisbezogener Dialog der jungen deutschen Digital- und Gründerszene mit der Politik.

Die digitale Wirtschaft ist eine zentrale Zukunftsbranche für Deutschland. Die gro?en Innovationen in der digitalen Wirtschaft gehen weltweit von neu gegründeten, schnell wachsenden IT-Unternehmen aus. Auch in Deutschland ist eine lebendige Start-up-Szene mit gro?em Potenzial entstanden. Sie schafft hoch qualifizierte und zukunftsweisende Arbeitspl?tze und ist Innovationstreiber für weite Teile der deutschen Wirtschaft. Der Beirat "Junge Digitale Wirtschaft" bringt in thematischen Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen seine praxisnahe Expertise ein, um zukunftssichere Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft in Deutschland und Europa zu gestalten.

Aktuelle Themen im Blickpunkt

Der Beirat "Junge Digitale Wirtschaft" nimmt aktuell relevante Themen in den Blick und erarbeitet Stellungnahmen hierzu. Die Ergebnisse sind damit eigenst?ndige Meinungs?u?erungen des Beirats, nicht Positionen des BMWK.

  • Stellungnahme zum Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (April 2023)
    Durch Mitarbeiterkapitalbeteiligungen k?nnen Gründende im Wettbewerb um Talente ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Erfolg ihres Unternehmens teilhaben lassen. Studien zeigen, dass Unternehmen, die das tun, robuster und überlebensf?higer sind. Die Bundesregierung will daher die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland einfacher anwendbar und attraktiver für Unternehmen und ihre Besch?ftigten machen. Der Beirat begrü?t in seiner Stellungnahme die im Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgesehenen Verbesserungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Auch die vorgeschlagenen Erweiterungen bei der Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentfonds werden vom Beirat begrü?t.
    Positionspapier des Beirats
  • Talent und Gründer*innen mit Migrationshintergrund (Juni 2021)
    Migrant*innen spielten eine zentrale Rolle für innovatives Gründertum in Deutschland. Jedes fünfte innovative Wachstumsunternehmen werde hierzulande von Menschen mit Migrationshintergrund aufgebaut. Um künftig das Potenzial noch besser zu nutzen, hat der Beirat Vorschl?ge erarbeitet, wie bestehende Hemmnisse – etwa beim Zugang zu Kapital – abgebaut werden sollten.
    Positionspapier des Beirats?(PDF, 2 MB)
  • Aufbau gro?er europ?ischer KI-Modelle (M?rz 2021)
    Gro?e KI-Modelle sind enorm leistungsf?hig sind und werden in vielen Bereichen zur Anwendung kommen. Aufgrund des erforderlichen Ressourcen- und Kapitaleinsatzes k?nnen diese Modelle nur zentral, von wenigen entsprechend ausgestatteten Unternehmen bereitgestellt werden. Aus Sicht des Beirats ist daher zum Erhalt der digitalen Souver?nit?t in Europa der umgehende Start von Ma?nahmen zum Aufbau eines offenen Services für gro?e KI-Modelle erforderlich.
    Positionspapier des Beirats?(PDF, 1 MB)
  • Diversit?t und Gründerinnen (Februar 2021)
    Gemischte Teams sind erfolgreicher, da sie – wie zahlreiche Studien belegen – die Qualit?t von Entscheidungen deutlich erh?hen. Aktuell werden jedoch nur 16 Prozent der deutschen Start-ups von Frauen geführt. Um das Potenzial der Geschlechtervielfalt im Start-up-Sektor auszusch?pfen, müssen daher noch einige Hemmnisse auf staatlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ebene überwunden werden. Gerade Geschlechterstereotype stellen eine komplexe Herausforderung dar, die schon im Jugendalter angegangen werden muss. In seinem Positionspapier stellt der Beirat Junge Digitale Wirtschaft konkrete Empfehlungen vor, wie Staat und Wirtschaft dazu beitragen k?nnen, Barrieren abzubauen und die Zahl der von Frauen geführten Start-ups erheblich zu steigern.
    Positionspapier des Beirats?(PDF, 412 KB)
  • Sozialunternehmertum (Dezember 2020)
    Der Anspruch von Sozialunternehmerinnen und –unternehmer ist es, für das Gemeinwohl neue L?sungswege aufzuzeigen. Sie sind damit ein wichtiger Baustein auf dem Weg, die Werte einer Sozialen Marktwirtschaft in eine komplexe, von schnellem Wandel gepr?gte Welt zu übersetzen. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen schl?gt der Beirat vor, eine Soziale Innovationsstrategie auf den Weg zu bringen, bestehende Finanzierungsinstrumente zu ?ffnen und spezifische Instrumente aufzubauen sowie Soziale Innovations- und Gründungszentren einzurichten.
    Positionspapier des Beirats?(PDF, 252 KB)
  • Fachkr?ftesicherung (November 2020)
    Die vorgeschlagenen Ma?nahmen stellen zum Teil einen Paradigmenwechsel für die Fachkr?ftesicherung dar und versuchen in eine neue Richtung zu denken. Dabei müssen auch überlegungen angestellt werden, wie nicht nur die Unternehmen alleine, sondern auch insbesondere der Staat bei der Vereinfachung der Anwerbung ausl?ndischer Fachkr?fte sowie beim systematischen Einbezug von Unternehmen in die digitale Bildung unserer Jugend unterstützen kann. Der Beirat Junge Digitale Wirtschaft bittet die Bundesregierung nachdrücklich, die bisherigen Unterstützungsma?nahmen bei der Fachkr?ftesicherung auszuweiten und insbesondere offen über die beschleunigte digitale Bildung junger Menschen nachzudenken.
    Positionspapier des Beirats?(PDF, 85 KB)
  • Start-ups und die Corona-Krise (M?rz 2020)
    Das Corona-Virus hat zugeschlagen! Im wahrsten Sinne des Wortes und wir stehen alle unter dem Eindruck der massiven Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft. Aus Sicht des Beirats wird es in der Folge zu einer erheblichen Besch?digung der Wirtschaft kommen und Start-ups (der jungen digitalen Wirtschaft) werden besonders in Mitleidenschaft gezogen, weil ihnen die Substanz (das Immunsystem) fehlt, um die Auswirkungen der Beeintr?chtigung zu überstehen. In der Folge droht vielen Start-ups nicht nur ein gravierender kurzfristiger Liquidit?tsengpass, sondern auch ein Ende von mittel- und l?ngerfristigen Entwicklungsm?glichkeiten. Der Beirat für Junge Digitale Wirtschaft (BMWK) schl?gt vor diesem Hintergrund ein 3B-Konzept für die Unterstützung bzw. Rettung von Start-ups vor: Besch?ftigung, Beschaffung und Beteiligung.
    Positionspapier des Beirats?(PDF, 738 KB)
  • Künstliche Intelligenz (KI) (November 2018)
    Der Beirat für Junge Digitale Wirtschaft (BJDW) begrü?t die angekündigte KI-Strategie der Bundesregierung, mahnt aber gleichzeitig deren konsequente Umsetzung an, denn die Nutzung von KI-Anwendungen in der Industrie, bei Unternehmens-, Prozess- und Produktdaten, steht vergleichsweise noch in den Kinderschuhen. Deswegen kommt es jetzt auf die zeitnahe Platzierung des 3 Milliarden Euro-Programms und die Priorisierung einer Reihenfolge der geplanten Ma?nahmen an. In diesem Zuge schl?gt der BJDW vor, die im nachfolgenden Positionspapier dargestellten Bausteine als schnelles 3-Sa?ulen-Programm für die KI-Strategie bevorzugt anzugehen und im Hinblick auf die Ausgestaltung der abgekündigten Ma?nahmen auch noch Anpassungen vorzunehmen.
    Positionspapier des Beirats?(PDF, 571 KB)
  • Regulierung (Oktober 2018)
    Der Beirat hat ein Positionspapier zum Thema ?Regulierung“ erstellt. Aus seiner Sicht k?nne ?Regulierung“ nicht grunds?tzlich in ?schwarz/wei?“ oder ?gut/b?se“ eingeteilt werden. Eine Regulierung k?nne hilfreich, wie hinderlich sein und müsse gerade im Hinblick auf digitale Start-ups in jedem Einzelfall geprüft werden, denn gerade hier k?nne sehr schnell das Gegenteil von dem erreicht werden, was man ursprünglich wollte. Es sei entscheidend, dass die Regularien nicht als Verbotsfesseln für die eigenen digitalen Marktakteure gestaltet werden, sondern als Anreiz für verst?rktes unternehmerisches Handeln innerhalb der digitalen Wirtschaft und darüber hinaus. Der Beirat hat vor diesem Hintergrund konkrete Beispiele gesammelt, wo exemplarisch eine Regulierung im Hinblick auf Junge Digitale Start-ups sinnvoll erscheint und wo nicht.
    Positionspapier des Beirats?(PDF, 231 KB)

Zusammensetzung des Beirats: Von der Digitalgründerin bis zum Investor

Die Mitglieder des Beirats?(PDF, 45 KB) sind Gründerinnen und Gründer und junge IT-Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Start-up-Szene, Vertreterinnen und Vertreter etablierter IKT-Unternehmen sowie Investoren. Sie verfügen über besondere Sachkunde und Erfahrungen im Bereich der Digitalwirtschaft und haben sich bereits mehrfach als Experten mit profunden Erfahrungen und Kenntnissen in der Start-up-Szene profiliert. Die Mitgliedschaft im Beirat ist ein pers?nliches Ehrenamt, das keine Vertretung zul?sst.

Mitglieder des Beirats Junge Digitale Wirtschaft

Weiterführende Informationen

Tourismusbeirat

Aufgaben

Der Beirat für Fragen des Tourismus beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Aufgabe, den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz im Bereich der Tourismuspolitik zu beraten. Hier finden Sie die Satzung.

Mitglieder

Die Mitglieder des Beirates sind Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen und Verb?nden aus verschiedenen Segmenten der Tourismuswirtschaft, von Verkehrstr?gern, von Destinationen und der Wissenschaft. Die Mitgliedschaft im Beirat ist ein pers?nliches Ehrenamt. Der Beirat wird jeweils für den Zeitraum der aktuellen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages berufen. Hier?(PDF, 182 KB) finden Sie eine übersicht der aktuellen Mitglieder.

Entstehung

Die Einrichtung des Beirates für Fragen des Tourismus erfolgte durch Erlass des Bundesministers für Wirtschaft vom 30. Juni 1977, welcher in den folgenden Legislaturperioden formlos best?tigt worden ist.

Weiterführende Informationen

Akkreditierungsbeirat

Aufgaben

Gem?? Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) ber?t und unterstützt der Akkreditierungsbeirat die Bundesregierung und die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) in Akkreditierungsfragen. Seine Aufgaben sind unter anderem die Ermittlung von Regeln, die F?rderung der Nutzung der Akkreditierung als vertrauensbildendes Element der Konformit?tsbewertung sowie die Koordinierung der deutschen Vertretung und Haltung bei den Sitzungen der europ?ischen Kooperation für Akkreditierung (EA) - (www.european-accreditation.org).

Der Akkreditierungsbeirat richtet sektorbezogene Fachbeir?te ein. Diese haben insbesondere die Aufgabe, den Akkreditierungsbeirat bei der Ermittlung der jeweiligen sektorenrelevanten Regeln zu unterstützen.

Mitglieder

Die 16 Mitglieder des Akkreditierungsbeirats wurden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für den Zeitraum 2019 - 2022 berufen.

Gesch?ftsstelle des Akkreditierungsbeirats

Die Gesch?ftsstelle des Akkreditierungsbeirats wurde bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung eingerichtet: www.akb.bam.de.

Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG)

Das Gesetz über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) trat im August 2009 in Kraft. Es regelt unter anderem die Aufgaben und Befugnisse der nationalen Akkreditierungsstelle sowie des Akkreditierungsbeirats.

Akkreditierung ist gem?? der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 eine hoheitliche T?tigkeit. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) wurde mit der Durchführung der Akkreditierungen betraut und ist hierfür beliehen. Weitere Informationen zur Akkreditierung in Deutschland finden Sie unter www.dakks.de.

Weiterführende Informationen

  • 07.08.2009 - Gesetz - Innovationspolitik

    Gesetz: Akkreditierungsstellengesetz

    Status des Gesetzes: In Kraft getreten

    ?ffnet Einzelsicht

TTIP-Beirat

Am 21. Mai 2014 konstituierte sich ein vom Bundeswirtschaftsministerium einberufener TTIP-Beirat. Dem Beirat geh?rten anfangs 22 Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaften, Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzverb?nden sowie des Kulturbereichs an. Das Gremium beriet mit dem Bundeswirtschaftsministerium über die fortlaufenden Verhandlungen zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft und trug so zur deutschen Positionierung beim TTIP-Abkommen bei. Aufgrund der ausgesetzten Verhandlungen zwischen der Europ?ischen Union und der US-Regierung sind keine weiteren Beiratssitzungen geplant.

Mehr Transparenz st?rkt das Vertrauen

Mit dem Beirat wurde der Dialog mit den beteiligten Akteuren zur geplanten Handels- und Investitionspartnerschaft intensiviert - auch mit den Kritikern des Handelsabkommens. Der TTIP-Beirat hat in den Verhandlungen für mehr Transparenz gesorgt. Der intensive Austausch über die laufenden Verhandlungen in diesem und anderen Gespr?chsforen hat es erm?glicht, die Argumente aller gesellschaftlichen Gruppen besser zu berücksichtigen, wenn die Bundesregierung ihre Positionen zu TTIP in die Verhandlungen einbringt.

Die Mitglieder des TTIP-Beirats kamen zu insgesamt zehn Sitzungen zusammen. Im Mittelpunkt der Beratungen standen wichtige Fragestellungen und relevante Debatten rund um TTIP, unter anderem in den Bereichen Kultur, Verbraucherschutz, ?ffentliche Daseinsvorsorge, Arbeitnehmerrechte, regulative Zusammenarbeit, Investitionsschutz, Entwicklungsl?nder und das europ?isch-kanadische Freihandelsabkommen CETA.

Weiterführende Informationen

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