I.?Der Beruf
Der staatlich anerkannte Ausbildungsberuf der/des "Verwaltungsfachangestellten" wird im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereits seit einigen Jahren ausgebildet. Er ist ein Beruf des ?ffentlichen Dienstes und bereitet Sie auf die computergestützte Bürosachbearbeitung in der Verwaltung vor. Hierzu geh?ren z. B. Bundes- und Landesbeh?rden, Stadtverwaltungen, Forschungsanstalten und Universit?ten und viele andere Einrichtungen des ?ffentlichen Dienstes.
Die Berufsausbildung qualifiziert Sie nicht nur für den spezifischen Ausbildungsbereich ihrer Ausbildungsbeh?rde. Sie lernen, sehr unterschiedliche Aufgaben selbstst?ndig wahrzunehmen, Ihre Arbeit zu planen und Probleml?sungen zu entwickeln.
Dadurch werden Sie beruflich sehr flexibel:
- Sie beraten Bürger und Organisationen und erledigen Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und kundenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit,
- ermitteln Sachverhalte und wenden Rechtsvorschriften bei der Erledigung ihrer Aufgaben an,
- beschaffen, bewirtschaften Material und langlebige Wirtschaftsgüter nach ?konomischen und ?kologischen Gesichtspunkten,
- bearbeiten Personalangelegenheiten und berechnen Entgelte und
- wirken bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftspl?nen mit.
Hierbei planen und organisieren Sie Arbeitsprozesse in ihrem Arbeitsbereich und kooperieren mit internen und externen Stellen. Damit Sie die Verwaltungsaufgaben zügig und rationell erledigen k?nnen, ist der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationsinstrumente ein Schwerpunkt der Berufsausbildung. Dazu geh?ren besonders die Anwendung von Personalcomputern und die Nutzung ihrer Vorteile bei der Erstellung von Texten, überwachung von Terminen, Auswertung von Zahlenmaterial, dessen optische Darstellung in Tabellen und Grafiken und vieles andere.
II.?Die Berufsausbildung
Ausbildungsdauer:
Die Dauer der Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten betr?gt 3 Jahre.
Ausbildungsorte:
- praktische Ausbildung: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Berufsschulunterricht: Oberstufenzentrum (Berlin), Berufskolleg (Bonn)
- dienstbegleitende Unterweisung: Ausbildungszentrum / Bundesverwaltungsamt
Die Berufsausbildung findet in sogenannten Bl?cken statt. Das hei?t, zum Beispiel nach 4 bis 6 Wochen dienstbegleitender Unterweisung im Ausbildungszentrum folgt eine achtw?chige praktische Ausbildung innerhalb der Beh?rde, danach ein sechsw?chiger Schulunterrichtsblock in der Berufsschule?usw.
Arbeitszeit:
Die w?chentliche Arbeitszeit betr?gt für die Auszubildenden im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Berlin wie auch in Bonn 39 Stunden.
Vergütung:
Die Ausbildungsvergütung ist nach Ausbildungsjahren gestaffelt:
Ausbildungsjahr | Entgelt |
---|
im ersten Ausbildungsjahr | 1.218,26 Euro |
im zweiten Ausbildungsjahr | 1.268,20 Euro |
im dritten Ausbildungsjahr | 1.314,02 Euro |
Neben der Ausbildungsvergütung wird monatlich eine verm?genswirksame Leistung in H?he von 13,29 Euro gezahlt.
Urlaub:
In jedem Kalenderjahr stehen den Auszubildenden 30 Tage Erholungsurlaub zu, wobei das Wochenende und die Feiertage nicht mitgerechnet werden. Das sind mehr als fünf Wochen Urlaub im Jahr.
Doppelqualifizierende Berufsausbildung:
Die Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten wird erg?nzt um eine schulische Ausbildung an deren Ende der Erwerb der Fachhochschulreife steht. Mit diesem Abschluss k?nnen Sie nach erfolgreicher Beendigung der Berufsausbildung ein Studium an einer Fachhochschule aufnehmen.
Unterricht zur Vorbereitung auf die Fachhochschulreifeprüfung:
In den Wochen, in denen Sie ihre berufspraktische Ausbildung ableisten, werden Sie jede Woche für einen Tag zur Berufsschule gehen, wo Sie die den Lehrstoff für die Fachhochschulreife vermittelt bekommen. Das sind im ersten und zweiten Lehrjahr die F?cher Deutsch, Englisch, Mathe und Informatik, im dritten Lehrjahr die F?cher Deutsch, Englisch, Mathe und Physik.
Warum ist die Lehrzeit insgesamt nicht l?nger? Vers?ume ich dadurch etwas?
Der allgemeinbildende Lehrstoff der Berufsausbildung und der Fachhochschulreife (Deutsch, Englisch, Sozialkunde und Sport) sind im Grundstoff identisch. Daher muss an den zus?tzlichen Berufsschultagen in den berufspraktischen Bl?cken wirklich nur das Wissen zus?tzlich erlernt werden, welches Sie für den Erwerb der Fachhochschulreife ben?tigen.
Der "Verlust" an berufspraktischen Ausbildungszeiten h?lt sich über die drei Jahre gesehen in Grenzen. Sie verlieren durch den zus?tzlichen Besuch der Berufsschule in den berufspraktischen Bl?cken nur die Anzahl an Ausbildungstagen, den Sie auch bei einem vorzeitigen Auslernen des Berufes nach 2,5 Jahren verlieren würden.
Kann ich die Ausbildungszeit verkürzen?
Nein - bei dem doppelqualifizierenden Bildungsgang ist eine dreij?hrige Mindestausbildungszeit vorgegeben.
Was passiert, wenn ich einen Abschlussprüfungsteil nicht bestehe?
Die Prüfung für die Berufsausbildung findet nach der Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf statt, die Prüfung für den Fachhochschulreife richtet sich nach den schulgesetzlichen Bestimmungen. Beide Prüfungsverfahren sind von einander unabh?ngig!
Wenn Sie die Abschlussprüfung für die Berufsausbildung nicht bestehen, jedoch die Prüfung zur Fachhochschulreife, wird auf Ihren Antrag die Ausbildungszeit bis zur n?chsten Berufsabschlusswiederholungsprüfung (jedoch l?ngstens um ein Jahr) verl?ngert. Das Zeugnis für die Fachhochschulreife erhalten Sie jedoch erst nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung.
Wenn Sie die Abschlussprüfung für die Berufsausbildung bestehen, nicht jedoch die Prüfung für die Fachhochschulreife, dann endet Ihre Berufsausbildung mit Bestehen der Abschlussprüfung. Für die Wiederholung der Fachhochschulreifeprüfung werden Sie dann nach Abschluss der Ausbildung am "normalen" Schulbetrieb teilnehmen.